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Aktuelle Rechtstipps zum Thema IT-AGB
IT Recht Ehrverletzende Falschzitate müssen auch in Varianten von Facebook gelöscht werden
Frankfurt/Main. Bei ehrverletzenden Falschzitaten müssen soziale Netzwerke nicht nur den genauen Wortlaut, sondern auch Varianten mit „kerngleichem Inhalt“ löschen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom Freitag, 8. April 2022 (Az.: 2-03 O 188/21) klargestellt. Es verurteilte den Facebook-Betreiber Meta zu 10.000 Euro Schmerzensgeld an die Grünen-Politikerin Renate Künast. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Ein Falschzitat eines Facebook-Nutzers, das er Künast in einem Facebook-Post untergeschoben hatte, war hier der Stein des Anstoßes. Zu sehen war ein Foto von Künast mit dem ihr in den Mund gelegten Zitat: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!“ Es wurde entfernt, nachdem die Politikerin Facebook auf das veröffentlichte Falschzitat ... weiter lesen
IT Recht Keine Haftung von Amazon für Werbung von „Affiliate-Partner“
Karlsruhe. Für wettbewerbswidrige Werbung seiner sogenannten Affiliate-Partner muss der Online-Händler Amazon nicht haften. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Donnerstag, den 26. Januar 2023, in Karlsruhe verkündeten ergangenen Urteil betont, dass es sich zumindest im vorliegenden Fall um einen eigenständigen Betreiber einer eigenständigen Website handelt (Az.: I ZR 27/ 22 ). Es liege hier keine Erweiterung des Geschäftsbetriebs von Amazon vor, für die er verantwortlich sei. Amazon beteiligt die Betreiber anderer Internetauftritte über sein „Affiliate-Programm“ am Vertrieb. Sie können auf ihrer Website Links zu Amazon und den dort verkauften Produkten setzten. Der Affiliate-Partner erhält eine Provision, wenn Kunden auf diesem Weg zu Amazon gelangt sind. So war auch der Betreiber einer Website ... weiter lesen
IT Recht Nur einmal Widerrufsrecht auch bei Fernabsatzvertrag mit Abo
Luxemburg (jur). Das besondere Widerrufsrecht bei sogenannten Fernabsatzverträgen, etwa über das Internet, besteht nur ein einziges Mal zu Beginn des Vertrags. Auch bei einer automatischen Verlängerung zum Ende der Laufzeit besteht ein erneutes Widerrufsrecht dann nicht, urteilte am Donnerstag, 5. Oktober 2023, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-565/22). Anderes gilt danach nur, wenn die Kunden nicht hinreichend über die Gesamtkosten des Abonnements informiert wurden.  Im Streitfall geht es um das Berliner Unternehmen Sofatour, eine Internet-Lernplattform für Schülerinnen und Schüler „von der 1. Klasse bis zum Abschluss“. Verträge können beispielsweise für sechs oder zwölf Monate abgeschlossen werden. Die ersten 30 Tage sind kostenlos, und in dieser Zeit ist auch jederzeit eine ... weiter lesen
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