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Rechtsanwalt für IT-Sicherheitsrecht
Roger Gabor gabor partners rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
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Rechtsanwalt für IT-Sicherheitsrecht
Volker Blees Rechtsanwalt Volker Blees
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Rechtsanwalt für IT-Sicherheitsrecht
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema IT-Sicherheitsrecht


Nur einmal Widerrufsrecht auch bei Fernabsatzvertrag mit Abo
12.10.2023Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Nur einmal Widerrufsrecht auch bei Fernabsatzvertrag mit Abo

Luxemburg (jur). Das besondere Widerrufsrecht bei sogenannten Fernabsatzverträgen, etwa über das Internet, besteht nur ein einziges Mal zu Beginn des Vertrags. Auch bei einer automatischen Verlängerung zum Ende der Laufzeit besteht ein erneutes Widerrufsrecht dann nicht, urteilte am Donnerstag, 5. Oktober 2023, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-565/22). Anderes gilt danach nur, wenn die Kunden nicht hinreichend über die Gesamtkosten des Abonnements informiert wurden.  Im Streitfall geht es um das Berliner Unternehmen Sofatour, eine Internet-Lernplattform für Schülerinnen und Schüler „von der 1. Klasse bis zum Abschluss“. Verträge können beispielsweise für sechs oder zwölf Monate abgeschlossen werden. Die ersten 30 Tage sind kostenlos, und in dieser Zeit ist auch jederzeit eine...

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Autocomplete-Vorschlag „bankrott“ bei Unternehmer kann zulässig sein
21.04.2023Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Autocomplete-Vorschlag „bankrott“ bei Unternehmer kann zulässig sein

Frankfurt/Main (jur). Die Autocomplete-Funktion bei einer Google-Suche darf zu einem Namen das Wort „bankrott“ jedenfalls dann vorschlagen, wenn es entsprechende Vorfälle gab. Darin liegt keine entsprechende Behauptung, urteilte am Donnerstag, 20. April 2023, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 16 U 10/22). Zudem wüssten die Nutzer, dass der Vorschlag automatisch generiert wird.   Damit wies das OLG die Klage eines Unternehmers ab, den Inhaber einer Unternehmensgruppe für das Innendesign von Hotels. Hintergrund ist, dass zwei Unternehmen der Gruppe vor etwa zehn Jahren auf Betreiben der Steuerbehörden in die Insolvenz gegangen waren und später wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht wurden. Auf einer konkreten Internetseite berichtete zudem ein Inkassounternehmen über den...

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CLOUD – HABEN SIE IHR TESTAMENT GEMACHT?
18.12.2018Roger GaborIT Recht
Herr  Roger Gabor

Cloud-Modelle wachsen wie Blumenkohl-Wolken am Himmel. NO IT – Aufgaben werden übertragen – weg vom Kunden, hin zum Anbieter, der betreibt fortan. Aber wie wird der Kunde gesichert, wenn der Cloud-Anbieter pleitegeht? Technisches Testament – so lautet das Stichwort. In einem sozusagen letzten Willen sollte niedergelegt sein, wie der Cloud-Prozess für den Kunden abgesichert ist. Mit Rechteklauseln, die auch einer Insolvenz standhalten und dort funktionieren. Derzeit existieren im Wesentlichen drei Arten von Cloud-Angeboten: SaaS (Miete von Software-Anwendungen), PaaS (Plattform-Miete, zum Beispiel für Datenbanken) und Iaas (Infrastruktur-Miete von Speicherplatz und Netzen). Fällt der Anbieter aus, hat der „IT-nackte“ Kunde sofort ein Problem. Er benötigt die...

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