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von Thüngen-Reichenbach
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Prof. Dr. Alexander Fischer
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema IT-Sicherheitsrecht
IT Recht
CLOUD – HABEN SIE IHR TESTAMENT GEMACHT?
Cloud-Modelle wachsen wie Blumenkohl-Wolken am Himmel. NO IT – Aufgaben werden übertragen – weg vom Kunden, hin zum Anbieter, der betreibt fortan. Aber wie wird der Kunde gesichert, wenn der Cloud-Anbieter pleitegeht?
Technisches Testament – so lautet das Stichwort. In einem sozusagen letzten Willen sollte niedergelegt sein, wie der Cloud-Prozess für den Kunden abgesichert ist. Mit Rechteklauseln, die auch einer Insolvenz standhalten und dort funktionieren.
Derzeit existieren im Wesentlichen drei Arten von Cloud-Angeboten: SaaS (Miete von Software-Anwendungen), PaaS (Plattform-Miete, zum Beispiel für Datenbanken) und Iaas (Infrastruktur-Miete von Speicherplatz und Netzen). Fällt der Anbieter aus, hat der „IT-nackte“ Kunde sofort ein Problem. Er benötigt die ... weiter lesen
IT Recht
ILLEGAL: AUSDRUCKEN EINES TICKETS DARF NICHTS KOSTEN
Haben Sie sich auch schon einmal mächtig darüber geärgert, für das Selbst-Ausdrucken eines online bestellten Konzertickets zusätzlich eine Servicegebühr bezahlen zu müssen…? Das nennt sich auch Premiumversand. Ein Gericht schafft nun Klarheit. Diese Praxis ist illegal.
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets, die Preisnebenabreden enthalten (hier: „Premiumversand inkl. Bearbeitungsgebühr 29,90 EUR“, „ticketdirekt – das Ticket zum Selbstausdrucken… 2,50 EUR“) sind unwirksam. Das hat das Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen entschieden (Beschluss vom 15. Juni 2017, Aktenzeichen 5 U 16/16).
Das OLG Bremen hat es demnach einem Anbieter untersagt, für die elektronische ... weiter lesen
IT Recht
Disclaimer bei E-Mail: Nutzen ist fragwürdig
Die Nutzung von Disclaimern ist weit verbreitet. Doch werden dadurch die in einer E-Mail gemachten Angaben besonders geschützt. Dies ist nach einem aktuellen Urteil zweifelhaft.
Viele Unternehmen und sogar Rechtsanwaltskanzleien versehen ihre E-Mails am Ende mit ihrem Vertraulichkeitsvermerk. So war es auch bei einer Auskunftei. Als eine Organisation dort für ihre Mitglieder eine Bonitätsauskunft einholen wollte, lehnte sie dies unter Berufung auf Formalien ab. Am Ende dieser Mail befand sich der folgende Disclaimer:
„Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mails. Das Kopieren von Inhalten dieser ... weiter lesen
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