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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Jahresabrechnung
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Schönheitsreparaturen
Den Vermieter trifft die Pflicht zur Erhaltung der Mietsache. Im Mietrecht ist es aber üblich, im Mietvertrag dem Mieter die Renovierung übertragen. Ist dem Mieter die Renovierung der Mietsache nicht übertragen oder die Vereinbarung unwirksam, bleibt es jedoch dabei, dass der Vermieter die Mietsache zu renovieren hat. Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Tapezieren, das Anstreichen der Wände, das Streichen der Fußböden und Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und der Außentüren von innen.
1. Durchzuführende Renovierungsarbeiten
Das Entfernen von alten Tapeten und das Neutapezieren gehört auch dann zu den Schönheitsreparaturen, wenn schon mehrere Tapetenschichten geklebt sind.
Zu den ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Besichtigungsrecht: Wann und wie oft darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?
Viele Mieter glauben, dass der Vermieter spätestens nach ein oder zwei Jahren ihre Wohnung besichtigen darf. Doch stimmt das wirklich? Und was muss der Vermieter bei einer Wohnungsbesichtigung beachten? Das erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Manche Vermieter möchten gerne mal die Wohnung ihres Mieters besichtigen. Denn längst nicht jeder Mieter geht verantwortungsvoll mit seiner Mietwohnung um, was schnell zu Schäden führt. Wenn diese frühzeitig entdeckt werden, lassen sie sich häufig noch kostengünstig beseitigen. Deshalb ist dieses Anliegen aus Sicht des Vermieters als Eigentümer verständlich. Auf der anderen Seite möchten Mieter gerne ihre Wohnung in Ruhe nutzen können, ohne mit einem Besuch ihres neugierigen Vermieters rechnen zu müssen. Von daher stellt ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Regeln für das Grillen auf dem Balkon im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Grundsätzlich gilt, dass Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, solange sich kein anderer Mieter im Umfeld wesentlich beeinträchtigt fühlt (LG München, Beschluss vom 12.01.2004, Az. 15 S 22735/03). Dies ist jedoch spätestens dann der Fall, wenn der durch das Grillen entstehende Rauch und Ruß durch das Fenster oder die Türen in die Nachbarwohnung eindringt.
1. Mietrecht
Dabei ist zu beachten, dass im Rahmen einer Hausordnung oder im Mietvertrag durch den Vermieter ein Grillverbot ausgesprochen werden kann. Wird trotzdem gegrillt, stellt dieses Verhalten eine Verletzung der Mieterpflichten dar und kann eine Abmahnung und bei wiederholtem Verstoß eine fristlose Kündigung im Mietrecht nach sich ziehen (LG Essen, Urteil 07.02.2002, Az. 10 S 438/01).
Wurde zum Thema Grillen im ... weiter lesen
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