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Jahresabschluss
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Oliver Stemann
Oliver Stemann | Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei
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Dipl.-Jur. Mathias Martin LL.M.
MARTIN Rechtsanwälte Stuttgart
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Tobias Reitzer
Rechtsanwälte Fachanwälte Gasteiger Reitzer Liffers & Kollegen
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Rechtsanwaltskanzlei Lydia Sibyl Gruson
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Herr Michael Eulerich
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Jahresabschluss
Steuerrecht
BFH begrenzt Steuern auf Werksrabatte
München (jur). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat erneut die Steuern auf Rabatte für Werksangehörige begrenzt. Nach zwei am Mittwoch, 7. November 2012, veröffentlichten Urteilen sind alle üblichen Rabatte steuermindernd zu berücksichtigen, auch solche gegenüber den Händlern (Az.: VI R 30/09 und VI R 27/11). Überhöhte Preisempfehlungen dürften nicht zu einer „Scheinlohnbesteuerung“ führen, betonte der BFH im Streit um sogenannte Jahreswagen. Viele Firmen gewähren ihren Mitarbeitern Preisnachlässe auf eigene Produkte. Autohersteller erlauben einen Gebrauchtwagen-Verkauf dann meist erst nach einem Jahr. Die Autos kommen dann als „Jahreswagen“ auf den Gebrauchtwagenmarkt. Die Vergünstigung durch solche Rabatte ist als ... weiter lesen
Steuerrecht
Alkoholsteuerreform 2018: Alkoholsteuerverordnung verkündet
Alkoholsteuergesetz
Am 01.01.2018 tritt bekannntlich das Alkoholsteuergesetz in Kraft und das Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG) wird aufgehoben. Dabei wird die begrifflich überkommene "Branntweinsteuer" in "Alkoholsteuer" umbenannt. Das Branntweinmonopol läuft zum 31.12.2017 aus. Damit verbunden ist die Abschaffung der vorkonstitutionellen Besitzstandrechte zum Abfindungs- und Stoffbesitzbrennen.
Die verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften über die Branntweinsteuer aus dem Zweiten Teil des geltenden BranntwMonG werden ab 01.01.2018 in das Alkoholsteuergesetz übernommen. Das Abfindungs- und Stoffbesitzbrennen wird auf derr Basis der derzeit geltenden Kriterien und verbruchsteuerrechtlichen Regelungen in das Alkoholsteuergesetz integriert. Damit verbunden ist insbesonderre die ... weiter lesen
Steuerrecht
Einspruch gegen Steuer- und Kindergeldbescheide mit einfacher E-Mail
München (jur). Einspruch gegen Steuer- und Kindergeldbescheide ist auch mit einer einfachen E-Mail zulässig. Der Gesetzgeber habe die formalen Anforderungen möglichst gering halten wollen, heißt es in einem am Mittwoch, 19. August 2015, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: III R 26/14).
Danach gilt dies für die Rechtslage ab August 2013 ebenso wie auch für die Zeit davor. Voraussetzung war früher lediglich, dass das Finanzamt für den Kontakt eine E-Mail-Adresse angegeben hat.
Im Streitfall hatte die beim Finanzamt angesiedelte Familienkasse die Bewilligung von Kindergeld aufgehoben, nachdem der bereits volljährige Sohn seine Schulausbildung beendet hatte. Dagegen legte die Mutter im Januar 2013 mit einer einfachen E-Mail Einspruch ein. ... weiter lesen
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