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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Jahresabschluss
Steuerrecht
Bundesfinanzhof zur Steuerpflicht beim Immobilienverkauf
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine verbraucherfreundliche Entscheidung zur Steuerpflicht beim Immobilienverkauf gefällt. Danach muss derjenige, der eine Immobilie vor weniger als zehn Jahren entgeltlich erworben und seitdem zu eigenen Zwecken bewohnt hat, auch dann seinen Veräußerungsgewinn nicht versteuern, wenn er die Immobilie im Jahr der Veräußerung kurzzeitig vermietet hatte.
Besteuerbare Einkünfte aus privatem Veräußerungsgeschäft?
Der Kläger hatte 2006 eine Eigentumswohnung erworben und diese in den kommenden Jahren zur Eigennutzung bewohnt. Zwischen Mai 2014 und dem letztendlichen Verkauf der Immobilie im Dezember 2014 hatte er die Wohnung dagegen vermietet.
In seiner späteren Festsetzung ging das zuständige Finanzamt von einem aus der ... weiter lesen
Steuerrecht
Kommunale Wettbürosteuer grundsätzlich nicht zulässig
Leipzig. Von Gemeinden darf jetzt doch keine kommunalen Wettbürosteuer erhoben werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Dienstag, den 20. September 2022, in drei Verfahren zur Wettbürosteuer in Dortmund entschieden (Az.: 9 C 2.22 u. a.). Damit rückte das Gericht von einem Urteil aus dem Jahr 2017 ab.
2014 hatte Dortmund die Abgabe in der Vergnügungssteuersatzung eingeführt. Das Vermitteln und Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Wettbüros wurde damit besteuert. Diese unterscheiden sich von reinen Annahmestellen dadurch, dass die Kunden das gewettete Event, wie zum Beispiel ein Pferderennen, live mitverfolgen können, meist auf einem Bildschirm.
Zunächst wurde die Abgabe nach Größe der Wettbüros berechnet, mit 250 Euro pro Monat je 20 Quadratmeter „Veranstaltungsfläche“. Das ... weiter lesen
Steuerrecht
Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers können geldwerten Vorteil mindern
Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. In Höhe der Zuzahlungen fehlt es insoweit an einer Bereicherung des Arbeitnehmers. Ob der geldwerte Vorteil nach der 1 %-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode ermittelt wird, ist ohne Bedeutung. Voraussetzung für die Kürzung ist, dass der Arbeitnehmer die getragenen Kosten belegen kann.
Die Finanzverwaltung lässt die Kürzung der zu den Gesamtkosten des Fahrzeugs gehörenden Kosten zu. Dazu gehören z. B. Treibstoffkosten, Wartungs- und Reparaturkosten, Kraftfahrzeugsteuer, Fahrzeugversicherungen und Aufwendungen für die Wagenpflege. Nicht zu berücksichtigen sind u. a. ... weiter lesen
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