Das Jugendstrafrecht wird auf Straftäter angewendet, die sich zur Tatzeit einer Übergangsphase zwischen Kind und Erwachsenem befinden. Das Jugendstrafrecht ist kein Rechtsgebiet im klassischen Sinne, sondern eine Art „Sonderstrafrecht“ und auch besonderes Strafprozessrecht für junge Straftäter, die zwar schon strafmündig sind, aber noch nicht derart ausgereift und in der Person gefestigt, dass das Strafrecht und Strafprozessrecht in unveränderter Form zur Anwendung kommen kann bzw. soll.
Vor dem 14.Lebensjahr sind Kinder in Deutschland strafunmündig und können nicht nach dem Strafrecht belangt werden. Das Jugendstrafrecht als Ergänzung und Korrektiv des regulären Strafrechts („Erwachsenenstrafrecht“) findet Anwendung auf Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Die wesentlichen Vorschriften des Jugendstrafrechts finden sich im Jugendgerichtsgesetz (JGG), das auf diese Jugendlichen in vollem Umfang zur Anwendung kommt. Die zentralen Vorschriften des JGG werden aber auch auf Heranwachsenden angewendet. Als Heranwachsende werden junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 21 Jahren bezeichnet.
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Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines 26 jährigen türkischen Staatsangehörigen wegen Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen durch das Landgericht Bonn im Schuldspruch bestätigt, die Freiheitsstrafe von sechs Jahren jedoch aufgehoben. Zugrunde lagen Geschehnisse während einer Demonstration gegen eine Kundgebung der Partei "Pro NRW" am 5. Mai 2012 in Bonn-Lannesdorf. Bei dieser Kundgebung wurden demonstrativ sog. "Mohamed-Karikaturen" des dänischen Zeichners Kurt Westergaard gezeigt. Eine größere Gruppe gewaltbereiter und bewaffneter Gegendemonstranten, zu denen der Angeklagte zählte, versuchte daraufhin, die Polizeiabsperrungen zu durchbrechen,...
weiter lesenGenau wie im deutschen Zivilrecht gibt es auch im Strafrecht die sogenannte Strafverfolgungsverjährung. Ist eine Straftat nach § 78 StGB verjährt, kann diese rechtlich nicht mehr von der zuständigen Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Dies bedeutet, dass ein Straftäter trotz der Verwirklichung eines Straftatbestandes nicht mehr verurteilt werden kann und damit straffrei bleibt. Diese Vorschrift soll dem Rechtsfrieden und damit der Rechtssicherheit dienen und einer Untätigkeit der Strafverfolgungsbehörden entgegenwirken. Verjährungsfristen Die Verjährungsfrist ist nicht für alle Delikte innerhalb des Strafgesetzbuches identisch. Vielmehr richtet sie sich nach der jeweiligen Straferwartung des Deliktes. So heißt es in § 78 Abs. 3 StGB: „Soweit die...
weiter lesenStraßburg (jur). Ein Strafurteil darf sich immer nur auf die Vorwürfe der Anklage beziehen. Das hat am Dienstag, 5. März 2013, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg bekräftigt (Az.: 61005/09). Er sprach damit einem Holocaust-Leugner in Spanien eine Entschädigung zu. Geklagt hatte der heute 55-jährige Inhaber eines Buchladens in Barcelona. Er verkaufte insbesondere auch Bücher über den Holocaust. Nach einer Durchsuchung der Buchhandlung und seiner Wohnung beschuldigte ihn die Staatsanwaltschaft der Leugnung des Holocausts und der Verherrlichung des Nationalsozialismus. Entsprechend wurde er 1998 in erster Instanz zu einer Haftstrafe verurteilt. Das zweitinstanzlich zuständige Bezirksgericht legte den Streit dem spanischen...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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