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Strafrecht Welche rechtlichen Folgen hat eine Ohrfeige?
Bei einer Ohrfeige handelt es sich um kein Kavaliersdelikt. Welche Sanktionen drohen dem Täter? Kann eine Ohrfeige ausnahmsweise gerechtfertigt sein? So manchem ist schon die Hand ausgerutscht, weil er sich durch sein Gegenüber provoziert gefühlt hat und hat dieser Person eine Ohrfeige verpasst. Doch dies stellt keine Lappalie dar.   Ohrfeige kann Straftat sein Zunächst einmal könnte sich der Betreffende wegen Körperverletzung gem. § 223 StGB strafbar gemacht haben. Der Straftatbestand der Körperverletzung liegt dann vor, wenn ein anderer körperlich misshandelt beziehungsweise in seiner Gesundheit verletzt wird. Unter einer Körperverletzung ist jede üble, unangemessene Behandlung zu verstehen, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. ... weiter lesen
Strafrecht Verjährung im Strafrecht - Strafverfolgungsverjährung
Genau wie im deutschen Zivilrecht gibt es auch im Strafrecht die sogenannte Strafverfolgungsverjährung. Ist eine Straftat nach § 78 StGB verjährt, kann diese rechtlich nicht mehr von der zuständigen Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Dies bedeutet, dass ein Straftäter trotz der Verwirklichung eines Straftatbestandes nicht mehr verurteilt werden kann und damit straffrei bleibt. Diese Vorschrift soll dem Rechtsfrieden und damit der Rechtssicherheit dienen und einer Untätigkeit der Strafverfolgungsbehörden entgegenwirken. Verjährungsfristen Die Verjährungsfrist ist nicht für alle Delikte innerhalb des Strafgesetzbuches identisch. Vielmehr richtet sie sich nach der jeweiligen Straferwartung des Deliktes. So heißt es in § 78 Abs. 3 StGB: „Soweit die ... weiter lesen
Strafrecht Kein generelles Ausschöpfen der Ingewahrsamnahme bei Klimaprotesten
Hamburg (jur). Klimaschützer dürfen nach einer Fahrbahnblockade auf den Hamburger neuen Elbbrücken nicht wegen einer irgendwann drohenden Gefahr durch erneute Klimaproteste vorsorglich für zehn Tage in Gewahrsam genommen werden. Das Ausschöpfen der zehntägigen Maximaldauer der polizeilichen Ingewahrsamnahme ist nicht zulässig, wenn keine unmittelbar bevorstehende vergleichbare Tat droht, entschied das Landgericht Hamburg am Mittwoch, 29. März 2023 (Az.: 301 T 103/23 und weitere).  Hier hatten sich die zwei Beschwerdeführenden auf der Fahrbahn der neuen Elbbrücken in Hamburg festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik zu protestieren. Die Polizei nahm diese in Gewahrsam. Das Amtsgericht Hamburg ordnete die nach Landesrecht zulässige zehntägige Maximaldauer der Ingewahrsamnahme bis zum 4. April 0.00 Uhr an. So ... weiter lesen
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