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Rechtsanwalt Jugendstrafverfahren - Anwalt für Jugendstrafverfahren finden!

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Jugendstrafverfahren

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Jugendstrafverfahren

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Anwälte für Jugendstrafverfahren
Rechtsanwalt für Jugendstrafverfahren
Dr. jur. Olaf Schröder Dr. jur. Olaf Schröder
Adresse Icon Gröperstraße 33, 38820 Halberstadt
Telefon03941 570 177 Fax03941 570 177

Rechtsanwalt für Jugendstrafverfahren
Reinhard Röthig Rechtsanwaltskanzlei Röthig
Adresse Icon Bergstraße 61, 09113 Chemnitz
Telefon0375 / 677 93 34 Fax0375 / 677 93 36

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Rechtsanwalt für Jugendstrafverfahren
Michael Ebeling mep+k Rechtsanwälte und Notar
Adresse Icon Eiermarkt 1, 38100 Braunschweig
Telefon0531 24244-21 Fax0531 24244-99

Rechtsanwalt für Jugendstrafverfahren
Dr. Jesko Baumhöfener, LL.M. Strafverteidigung Hamburg: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Baumhöfener
Adresse Icon Colonnaden 49, 20354 Hamburg
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Rechtsanwalt für Jugendstrafverfahren
Jochen Strauß Rechtsanwaltskanzlei Strauß
Adresse Icon Erkrather Straße 401, 40231 Düsseldorf

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Rechtsanwalt für Jugendstrafverfahren
Christian Albrecht H/T Defensio Strafverteidiger
Adresse Icon Vorsetzen 35, 20459 Hamburg
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Rechtsanwalt für Jugendstrafverfahren
Sören Grigutsch BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB
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Telefon089/74055200 Fax089/740552050

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Rechtsanwalt für Jugendstrafverfahren
Benjamin Grunst BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB
Adresse Icon Alter Wall 32, 20457 Hamburg
Telefon040/8090319013 Fax040/8090319150

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Rechtsanwältin für Jugendstrafverfahren
Claudia Stachecki LL.M.
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Telefon02166 123 84 11 Fax02166 123 84 12

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Rechtsanwalt für Jugendstrafverfahren
Wolfgang Kleßinger Kanzlei Kleßinger
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Telefon08431/6447004 Fax08431/6447002

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Jugendstrafverfahren


Vorwurf Schwarzarbeit – was Unternehmer und Geschäftsführer jetzt wissen müssen
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(1 Bewertung)02.03.2026Sören GrigutschStrafrecht
Herr  Sören Grigutsch

Eine unangekündigte Kontrolle durch den Zoll. Beschlagnahmte Unterlagen. Eine Vorladung wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Für Unternehmer und Geschäftsführer ist der Vorwurf der Schwarzarbeit kein Bagatelldelikt – sondern ein strafrechtliches Risiko mit massiven wirtschaftlichen Folgen. Wer hier falsch reagiert, gefährdet nicht nur das laufende Verfahren, sondern auch die eigene Existenz. Was gilt als Schwarzarbeit? Schwarzarbeit ist rechtlich mehr als „Barzahlung ohne Rechnung“. Strafbar kann sein: Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) Steuerhinterziehung durch nicht erklärte...

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BGH hebt Vergewaltigungsurteil des Landgerichts Ingolstadt auf
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(3 Bewertungen)02.08.2024Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
BGH hebt Vergewaltigungsurteil des Landgerichts Ingolstadt auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom  26.06.2024, unter dem Aktenzeichen 1 StR 176/24 , das Urteil des Landgerichts Ingolstadt wegen Vergewaltigung einer Praktikantin aufgehoben. Sachverhalt Das Landgericht Ingolstadt verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Der Schuldspruch basierte auf dem Vorfall vom 3. Mai 2022, als der Angeklagte an einer 18-jährigen Praktikantin in einem seiner Unternehmen gegen ihren erkennbaren Willen Oralverkehr durchführte. Die Praktikantin war als Schülerpraktikantin in dem Betrieb tätig. Entscheidungsbegründung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied auf die Revision des Angeklagten hin, das Urteil und die zugrundeliegenden Feststellungen aufgrund von Fehlern in der Beweiswürdigung aufzuheben. Das Gericht sah erhebliche Mängel...

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Beleidigung und strafrechtliche Folgen
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(3 Bewertungen)20.05.2015Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Beleidigung  und strafrechtliche Folgen

Eine Beleidigung kann im Wortgefecht und Streit zwischen zwei Personen schnell vorkommen. Oftmals bleibt eine Beleidigung rechtlich folgenlos und hat nur Auswirkungen auf das Verhältnis der Beteiligten. Eine Beleidigung kann allerdings unter Umständen auch eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) darstellen. Der Beleidigungstatbestand Der Straftatbestand ist in § 185 StGB geregelt. Demnach heißt es: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Aus dem Gesetzestext lässt sich jedoch nicht erkennen, was der Gesetzgeber tatsächlich unter einer Beleidigungshandlung versteht. Lediglich die...

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