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Kapitalgesellschaften
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Darius Dubiel
clience.legal Rechtsanwalt Darius Dubiel
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Dr. Wolfgang Kreuzer, LL.M.
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Roger Gabor
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Michael Neugebauer
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Jürgen Kühner
Rechtsanwälte PartGmbB Kühner Dr. Moessinger & Kollegen
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Jörg Streichert
Rechtsanwalt Jörg Streichert, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Kapitalgesellschaften
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Die Vorteile und Nachteile einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts stellt die einfachste und allgemeinste Form der Personengesellschaft des deutschen Gesellschaftsrechts dar.
Die GbR ist ein auf Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Personen beruhender Zusammenschluss zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks , den zu fördern sich alle Gesellschafter verpflichtet haben (§§ 705, 706 BGB).
Eine GbR ist gegründet bzw. entsteht ( auch ohne Vertrag und Willen der Beteiligten ), wenn zwei Gesellschafter sich zusammenschließen und einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Je nach verfolgtem gemeinschaftlichen Zweck kann sich eine GbR in eine offene Handelsgesellschaft (oHG) wandeln, wenn der verfolgte Zweck in dem Betrieb eines Handelsgewerbes liegt, vgl. § 105 HGB.
1. Vorteile eine GbR ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Die personenidentische GmbH & Co. KG – Besonderheiten bei der Einheits-GmbH & Co. KG
A. Die personenidentische GmbH & Co. KG
Die Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG sind vielfältig. Die GmbH & Co. KG vereint das Beste aus beiden Rechtsformen und ist stets eine attraktive Alternative.
Vorherrschend ist die personenidentische GmbH & Co. KG , bei der die gleichen Personen Gesellschafter der GmbH und der KG sind, und zwar mit jeweils gleichen Beteiligungen.
Die Vertragsgestaltung sollte in solchen Fällen die fortdauernde Parallelität der Beteiligungsverhältnisse in GmbH und KG sichern.
Im Nachfolgenden stelle ich die wesentlichen Merkmale der personenidentischen GmbH & Co. KG verständlich und nachvollziehbar dar.
I. Notwendigkeit und Absicherung der Beteiligungsidentität
Die Struktur ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Corona-Virus: Recht und häufige Fragen
Virusrechte, Corona-Rechte, meine Rechte in der Viruskrise: Drängende Fragen. Wichtig zu wissen: Die Paragrafen 56 fortfolgende Infektionsschutzgesetz (IfSG) sehen Entschädigungsleistungen vor. Achtung: es gilt eine Dreimonatsfrist für Anträge!
Störung der Geschäftsgrundlage
Stand: 23.03.2020
Behördlichen Anordnungen oder die Coronakrise als solche können eine Störung der Geschäftsgrundlage darstellen. Die Rechtsfolgen der Störung der Geschäftsgrundlage reichen von der Anpassung des jeweiligen Vertrages (zum Beispiel: Mietreduzierung) bis zu einer Aufhebung zum Beispiel eines Mietvertrages, was etwa bei einer länger andauernden Krise in Frage kommen könnte.
Vertragsparteien sollten sich rechtzeitig zusammensetzen und ... weiter lesen
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