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Kartenverlust
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Rechtsanwalt und Notar André Döttelbeck
Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner
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Rechtsanwalt und Notar Andre Döttelbeck
Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner
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Leonid Ginter
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Kartenverlust
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Darlehen gekündigt? Darlehensnehmer aufgepasst! Gesetzgeber setzt Banken Schranken!
Darlehensnehmern welchen der Kredit gekündigt wurde, sollten dieses Vorgehen zeitnah einer anwaltliche Überprüfung unterziehen.
Hintergrund:
Viele Banken kündigen Verbraucherdarlehen - so auch Baufinanzierungen - unter Missachtung gesetzlicher Vorschriften. Namentlich § 498 BGB setzt den Banken enge Schranken . Hiernach ist die Kündigung ihres Darlehens nur zulässig, wenn:
(1) Der Darlehensgeber kann den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers nur dann kündigen, wenn
1.
der Darlehensnehmer
a)
mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist,
b)
bei einer Vertragslaufzeit bis zu drei Jahren mit ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Kündigung von Verbraucherdarlehen: Gute Aussichten für Darlehensnehmer! BGH, Urt. v. 14.07.2020, XI ZR 553/19
Kündigung von Verbraucherdarlehen : Gute Aussichten für Darlehensnehmer!
Ihnen wurde seitens Ihrer Bank das Darlehen gekündigt ? Dann sollten Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen lassen!
Jüngst hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urt. v. 14.07.2020, XI ZR 553/19)., dass bei einer Zuvielforderung Ihrer Bank die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge haben kann!
Dies jedenfalls dann, wenn es sich beider Zuvielforderung der Bank um keinen Kleinstbetrag handelte und es sich auch um keinen redaktionellen Fehler handelte.
Regelmäßig im Streit steht auch die Frage, ob Sie als Darlehensnehmer ihren Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachgekommen sind. § 489 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB gewährt dem Darlehensnehmer eine ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
BaFin haftet nicht gegenüber Anlegern
Frankfurt/Main (jur). Auch wenn sie ihre Aufsicht möglicherweise unzureichend wahrgenommen hat, haftet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gegenüber privaten Anlegern nicht auf Schadensersatz. Denn ihre Aufgaben nimmt sie „allein im öffentlichen Interesse wahr“, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 10. Februar 2023, bekanntgegebenen Beschluss zum Wirecard-Skandal entschied (Az.: 1 U 173/22). Zudem seien hier der BaFin auch keine Vorwürfe zu machen.
Im Skandal um den 1999 gegründeten Finanzdienstleister Wirecard AG hatten Sonderprüfer 2020 festgestellt, dass es für Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro keine ausreichenden Prüfnachweise gab. Die Staatsanwaltschaft ließ die Geschäftsräume von Wirecard durchsuchen. Im ... weiter lesen
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