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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Kartenverlust
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Widerruf von Autokrediten! Top-Chance dank EuGH!
Darlehenswiderruf/Widerrufsjoker bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht (u.a. seitens der Skoda Bank, BMW Bank GmbH und Volkswagen Bank): Europäischer Gerichtshof ("EuGH") erteilt weit verbreiteter bundesdeutscher Rechtsprechung eine Lektion:
Darlehenswiderruf hiernach auch nach Ablösung des Verbraucherdarlehens grundsätzlich möglich! Der EuGH negiert damit eine Verwirkung bzw. den Einwand des Rechtsmissbrauchs, welcher von Bankenanwälten und nationalen Gerichten häufig bejaht wurde; dies mit der Folge, dass bei abgelösten Darlehen kein Widerruf - und damit keine Rückforderung der bezahlten Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitig abgelösten Darlehen - möglich sei.
Außerdem stellte der EuGH klar, ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Darlehenswiderruf jetzt! Chance zum Vertragsausstieg nutzen.
Der Widerruf von beendeten Verbraucherdarlehensverträgen ist grundsätzlich möglich!
Bei beendeten Verbraucherdarlehensverträgen kann das Vertrauen der Bank oder Sparkasse auf ein Unterbleiben des Widerrufs schutzwürdig sein auch wenn die von ihm erteilte Widerrufsbelehrung ursprünglich den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprach und er es in der Folgezeit versäumt hat den Verbraucher nachzubelehren.
Zwar besteht die Möglichkeit der nach Nachbelehrung auch nach Beendigung des Verbrauchdarlhensvertrages von Gesetzes wegen fort.
Eine Nachbelehrung ist indessen nach Vertragsbeendigung sinnvoll nicht mehr möglich weil die Willenserklärung des Verbrauchers der fortbestehende Widerrufsmöglichkeit in das Bewusstsein des Verbrauchers zu rücken Ziel der Nachbelehrung ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Darlehenswiderruf ja oder nein? Verbraucher- oder Unternehmerdarlehen.
Häufig entstehen Stretigketen zwischen widerrufswilligen Darlehensnehmern und deren Bank, ob das Darlehen wirksam widerrufen werden kann, was grundsätzlich eine Verbrauchereigenschaft der Darlehensnehmer voraussetzt: Der BGH hat hierzu nur Klartext gesprochen (BGH, Urteil vom 20. Februar 2018 – XI ZR 445/17 –, juris):
Nach § 13 BGB in der hier maßgeblichen, bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Verwaltung eigenen Vermögens grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit (Senatsurteile vom 23. Oktober 2001 - XI ZR ... weiter lesen
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