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Nicole Echstenkämper
Rechtsanwältin Nicole Echstenkämper
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Kautionsdarlehen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Ernsthafte Bemühungen bei der Suche nach Mietern erforderlich
München (jur). Vermieter müssen sich ernsthaft und sichtbar bemühen, eine leerstehende Wohnung zu vermieten. Andernfalls können sie die Kosten einer unvermieteten Wohnung nicht dauerhaft steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil entschied, das er am Dienstag, 5. Februar 2013, bekanntgegeben und bei seiner Jahrespressekonferenz in München erläutert hat (Az.: IX R 14/12). Nach dem Grundsatzurteil müssen Vermieter gegebenenfalls auch Zugeständnisse beim Mietpreis machen. Zudem kann der Werbungskostenabzug nach mehreren Jahren auch verloren gehen, wenn sich eine Wohnung als dauerhaft unvermietbar erweist.
Im Streitfall hatte der Kläger ein zweistöckiges Haus in München gebaut. 1983 zog er im Erdgeschoss ein. Das Obergeschoss ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
EIGENTÜMERVERSAMMLUNG: ORIGINALVOLLMACHT MUSS GREIFBAR SEIN
Der Fall:
Bei einer Wohnungseigentümerversammlung in einer Gemeinschaft mit mehr als 1.000 Wohnungen waren nur 30 Eigentümer persönlich anwesend, während ca. 450 Eigentümer durch Vollmacht vertreten gewesen sein sollten. Ein Miteigentümer war angeblich mittels Bevollmächtigung mit Stimmrechten für 16.450 Miteigentumsanteile ausgestattet. Ein anderer Miteigentümer hat vor der ersten Abstimmung die Gewährung von sofortiger Einsicht in sämtliche Originalvollmachten beantragt. Die Mehrheit der anwesenden Eigentümer hat den Antrag abgelehnt. Mit seinem Anfechtungsantrag hat der Kläger die Bevollmächtigung für die nachfolgenden Abstimmungen beanstandet.
Die Entscheidung:
Das Landgericht Frankfurt hatte einer Berufungsentscheidung ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Rückzahlung der Mietkaution: Wann muss Vermieter die Mietkaution zurückzahlen?
Sofern ein Wohn- oder Gewerberaum durch einen Vermieter vermietet wird, möchte dieser von seinen zukünftigen Mietern eine Mietsicherheit haben. In der Praxis ist es meistens die sogenannte Mietkaution. Der Mieter ist demnach verpflichtet die vereinbarte Kaution an den Vermieter zu übergeben. Der Geldbetrag wird anschließend bei einem Geldinstitut verzinst angelegt. Sobald das Mietverhältnis wirksam gekündigt wurde, besteht ein Rückzahlungsanspruch des Mieters. Fraglich ist jedoch, ob dieser Rückzahlungsanspruch sofort besteht oder ob der Vermieter die Kaution für eine gewisse Zeitspanne als Sicherheit einbehalten darf.
In der Rechtsprechung herrscht insoweit Einigkeit darüber, dass der Vermieter verpflichtet ist die Mietkaution vollständig an die Mieter ... weiter lesen
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