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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Kautionsdarlehen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Besichtigungsrecht: Wann und wie oft darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?
Viele Mieter glauben, dass der Vermieter spätestens nach ein oder zwei Jahren ihre Wohnung besichtigen darf. Doch stimmt das wirklich? Und was muss der Vermieter bei einer Wohnungsbesichtigung beachten? Das erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Manche Vermieter möchten gerne mal die Wohnung ihres Mieters besichtigen. Denn längst nicht jeder Mieter geht verantwortungsvoll mit seiner Mietwohnung um, was schnell zu Schäden führt. Wenn diese frühzeitig entdeckt werden, lassen sie sich häufig noch kostengünstig beseitigen. Deshalb ist dieses Anliegen aus Sicht des Vermieters als Eigentümer verständlich. Auf der anderen Seite möchten Mieter gerne ihre Wohnung in Ruhe nutzen können, ohne mit einem Besuch ihres neugierigen Vermieters rechnen zu müssen. Von daher stellt ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Grillen auf dem Balkon - was muss beachtet werden?
Insbesondere im Sommer steigt in Deutschland das Bedürfniss den Grill anzuschmeißen. Vor allem Personen, die direkt in der Innenstadt leben tun dies gerne auf dem Balkon. Allerdings können dabei gleich mehrere rechtliche Probleme auftreten, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. So ist beim Grillen auf dem Balkon häufig das Mietrecht, das Immissionsschutzrecht und Nachbarrecht betroffen.
Grillen in den eigenen vier Wänden – Wie oft?
Innerhalb der eigenen Wohnung darf sich ein Mieter vollständig in seiner Persönlichkeit entfallen. Allerdings ist diese Freiheit nicht grenzenlos. Es müssen die Interessen der Nachbarn und die Nachtruhe beachtet werden. Diesen Grundsatz hat frühzeitig das AG Wedding in einem Urteil (Az. 10 C 476/89) ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Beschränkung der Kündigung wegen Zahlungsverzuges auf Grund der Corona-Pandemie
Der Vermieter hat im Mietrecht die Möglichkeit dem Mieter die Wohnung bei Zahlungsverzug zu kündigen. Die Kündigungsmöglichkeit wegen Zahlungsverzug wird ab dem 01.04.2020 wegen der Corona-Krise eingeschränkt.
Die Kündigung von Wohnraum muss durch den Vermieter schriftlich (§ 568 I BGB) und mit einer Begründung (§ 573 III BGB) erfolgen.
a) Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug
Die Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages richten sich nach § 573 BGB. Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mieters haben. Solche Kündigungsgründe ergeben sich aus § 573 II BGB. Unter anderem liegt ein Kündigungsgrund vor, wenn der Mieter vertragliche Pflichten schuldhaft verletzt hat. ... weiter lesen
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