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Zweibrücken. Wer einen E-Scooter unter dem Einfluss von zu viel Alkohol oder illegalen Drogen fährt, muss mit eine Führerscheinentzug rechnen. Das „Regelfahrverbot“ ist unabhängig von der Fahrzeugart und gilt daher auch für Elektroroller, so das Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) in Zweibrücken, das am 28.03.2022 bekanntgegeben wurde (Az.: 1 Owi 2 SsBs 40 /21). In den Instanzgerichten ist dies bisher umstritten. Der Beschwerdeführer wurde von der Polizei kontrolliert, als er mit einem Elektroroller unterwegs war. In einer Blutprobe wurden Kokain und verschiedene andere Betäubungsmittel vorgefunden. Vom Amtsgericht Kaiserslautern wurde ein Bußgeld von 500 Euro verhängt und der Führerschein für einen Monat eingezogen. Vom OLG Zweibrücken wurde dies nun bestätigt. Bei den festgestellten...
weiter lesenMit Wirkung zum 9.11.2021 tritt die Änderungsverordnung zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) vom 19. Oktober 2021 in Kraft. Die ursprüngliche Änderungsverordnung zum 28.4.2020 hatte sich wegen eines Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot als unwirksam herausgestellt. https://rechtsanwalt-weiser.de/verschaerfung-der-stvo-unwirksam/ Nach langem Hin und Her hat sich der Gesetzgeber entschieden, die Änderung zu entschärfen, indem er die Geschwindigkeitsgrenzen für die Verhängung von Fahrverboten nun doch nicht herabgesetzt hat. Beim Ersttäter bleibt es also dabei, dass innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h Überschreitung ein Fahrverbot vorgesehen ist. Die Novelle dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit und soll insbesondere...
weiter lesenFrankfurt/Main (jur). Stoßen ein Rettungswagen und ein bei Grün in die Kreuzung gefahrenes Auto zusammen, kann der Schaden hälftig geteilt werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 4. Dezember 2023, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 17 U 121/23). Im konkreten Fall ging es um einen Unfall in Wetzlar. Ein Autofahrer war bei Grün, ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn bei Rot in den Bereich einer Kreuzung gefahren. Beide Fahrzeuge stießen zusammen, und an beiden entstanden Sachschäden. Die Halterin des Pkw meinte, die Versicherung des Rettungswagens müsse 75 Prozent des Schadens übernehmen. Wie schon das Landgericht machte nun aber auch das OLG halbe-halbe. So habe hier der Fahrer des Notarztwagens seine Sorgfaltspflicht verletzt. Zwar...
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