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Rechtsanwalt Körperverletzung - Anwalt für Körperverletzung finden!

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Körperverletzung

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Körperverletzung

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Rechtsanwalt für Körperverletzung

Die Körperverletzung ist in ihrer Grundform nach § 223 (Strafgesetzbuch) StGB strafbar und ist ein Delikt, das sich gegen die körperliche Unversehrtheit des Opfers richtet. Sie kann entweder durch eine körperliche Misshandlung oder durch eine Schädigung der Gesundheit realisiert werden. Der Versuch einer Körperverletzung ist strafbar, so legt es § 223 Absatz 2 StGB fest.

Eine körperliche Misshandlung ist immer dann gegeben, wenn das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht unwesentlich beeinträchtigt ist, was auch der Fall sein kann, wenn keine direkte körperliche Einwirkung stattgefunden hat (z.B. erhebliche Schlaf- oder Konzentrationsstörungen). Das Beibringen einer Wunde, das Verabreichen eines gesundheitsschädlichen Stoffes (z.B. Gift) das Zufügen einer Prellung, das Abschneiden von Haaren und auch die Infektion mit einer ansteckenden Krankheit (vor allem HIV) verwirklichen den Tatbestand der Körperverletzung, wenn der Täter wenigstens mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat. Nicht strafbar ist hingegen das Zufügen einer Wunde  (ärztlicher Eingriff, Tätowierung) oder das Abschneiden von Haaren (Friseur), wenn das Opfer strafbefreiend eingewilligt hat.

Als weitere Straftatbestände werden im StGB die schwere Körperverletzung, die gefährliche Körperverletzung, die Misshandlung von Schutzbefohlenen (Kindesmisshandlung) und z.B. die Körperverletzung mit Todesfolge unter Strafe gestellt. Die einfache Körperverletzung und die fahrlässige Körperverletzung werden nur auf Antrag (Strafantrag) des Verletzten verfolgt, wenn die Strafverfolgungsbehörde nicht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht.

Anwälte für Körperverletzung
Rechtsanwalt für Körperverletzung
Christian Kunath Kunath & Kollegen
Adresse Icon Elisabethenstr. 17, 64283 Darmstadt
Telefon06151-9510680 Fax06151-9510689

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Rechtsanwalt für Körperverletzung
Peter Windmann WINDMANN Rechtsanwälte
Adresse Icon Mindener Straße 99, 32049 Herford
Telefon05221 / 179050 Fax05221 / 179052

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Rechtsanwalt für Körperverletzung
Markus J. Herzog Rechtsanwalt Markus J. Herzog
Adresse Icon Ferdinand-Sauerbruch-Str. 36, 56073 Koblenz
Telefon0261-4010800 Fax0261-4010810

Rechtsanwalt für Körperverletzung
Dr. Holger-Christoph Rohne §KaG – Kanzlei am Gericht
Adresse Icon Bahnhofstr. 55-57, 69115 Heidelberg
Telefon06221 7360-441 Fax06221 7360-446

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Rechtsanwalt für Körperverletzung
Ehssan Khazaeli EKH LEGAL
Adresse Icon Leipziger Platz 9, 10117 Berlin
Telefon030-2096782-00 Fax030-2096782-99

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Rechtsanwältin für Körperverletzung
Arnike Duensing
Adresse Icon Buchtstraße 13, 28195 Bremen
Telefon+49 421 703777 Fax+49 421 794 13 51

Rechtsanwalt für Körperverletzung
Benjamin Grunst BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB
Adresse Icon Alter Wall 32, 20457 Hamburg
Telefon040/8090319013 Fax040/8090319150

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Rechtsanwalt für Körperverletzung
David Hölldobler Rechtsanwalt David Hölldobler
Adresse Icon Hermann-Köhl-Str 2a, 93049 Regensburg
Telefon0941-463 781 37 Fax 0941-463 781 38

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Rechtsanwalt für Körperverletzung
Nikias Roth Strafverteidigung Roth - Nikias Roth
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Telefon0208 375 837 25 Fax0208 375 837 26

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Rechtsanwalt für Körperverletzung
Steffen Lindberg, MM Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Adresse Icon Augustaanlage 5, 68165 Mannheim
Telefon0621-1222275 Fax0621-1222260

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Körperverletzung


BayObLG-Beschluss: Klarstellungen zur Belehrungspflicht bei Verständigung im Strafverfahren
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(1 Bewertung)17.09.2024Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
BayObLG-Beschluss: Klarstellungen zur Belehrungspflicht bei Verständigung im Strafverfahren

Am 11. September 2024 hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) mit einem richtungsweisenden Beschluss ( Az.: 206 StRR 286/24 ) die Revision eines Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 11. März 2024 abgewiesen. Der Beschluss bietet wichtige Klarstellungen zu den Anforderungen an die Belehrungspflicht und die Bindungswirkung von Verständigungen ("Deal") in Strafverfahren, die auch für künftige Verfahren von Bedeutung sind. Kernpunkte des Beschlusses zum Deal Verständigung nach § 257c StPO : Im erstinstanzlichen Verfahren hatte eine Verständigung (auch als "Deal" bekannt) zwischen den Verfahrensbeteiligten stattgefunden. Dabei wurde der Strafrahmen festgelegt, um das Verfahren zu vereinfachen. Bindungswirkung bei Berufungsverhandlung : Nach der allgemeinen Rechtsauffassung...

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Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht – Wie der Fachanwalt Zweifel erzeugt
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(1 Bewertung)02.05.2026Benjamin GrunstStrafrecht
Herr  Benjamin Grunst

Im deutschen Sexualstrafrecht gibt es eine Konstellation, die für den Beschuldigten besonders bedrohlich und für den Verteidiger besonders anspruchsvoll ist: Aussage steht gegen Aussage. Es gibt keine DNA-Spuren, keine Videoaufnahmen, keine neutralen Augenzeugen. Der einzige Beweis ist die Aussage des mutmaßlichen Opfers. Und diese Aussage soll ausreichen, um einen Menschen zu verurteilen. Kann das sein? Ja. Ist es die Regel? Nein. Zumindest dann nicht, wenn der Verteidiger seine Arbeit macht. Was der BGH von Gerichten verlangt. Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen an die Beweiswürdigung besonders hohe Anforderungen zu stellen sind. Das Gericht muss die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage besonders sorgfältig...

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Gina Lisa Logfink zu Recht verurteilt!
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(4 Bewertungen)25.08.2016Dr. Alexander StevensStrafrecht
Herr Dr. Alexander Stevens

Dass die Angeklagte Lohfink noch während der Urteilsverkündung den Gerichtssaal verließ, beirrte das erkennende Gericht nicht. Vielleicht hatte Gina-Lisa es ja auch nur besonders eilig, ihren TV-Dschungelvertrag mit RTL zu unterschreiben; nachdem sie durch ihren eigenen Prozess wieder überregional bekannt wurde, ist ihre Top-Gage jetzt gesichert. Finanziell dürfte sich die mediale Inszenierung ihres Prozesses für Frau Lohfink, deren monatliches Nettoeinkommen das Gericht bei Bemessung der Geldstrafe mit 7500,- Euro vermutlich eher zu niedrig geschätzt hat, gelohnt haben.   Nun erklärt „Feminismus-Queen“ Alice Schwarzer in der gestrigen Ausgabe der Neuen Osnabrücker Zeitung das Lohfink-Urteil zu einem „Skandal“. Diese fundierte Aussage gründet sie...

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