Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück – Fachanwälte finden!

Osnabrück - Rathausplatz
Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück (© Joerg-Sabel / fotolia.com)

Das Arbeitsrecht gehört zu den umfassendsten Rechtsgebieten im deutschen Recht. Vor allem im Bereich des Arbeitsrechts ist die Rechtsprechung nicht selten in der Position, geltende Gesetze auf ganz spezielle Einzelfälle anzuwenden. Dabei nehmen die Streitigkeiten rund um das Arbeitsrecht immer weiter zu.

Die Möglichkeiten an Rechtsproblemen sind umfangreich. Ob Abmahnung, Kündigung, Abfindung oder auch Mobbing etc. Ist man Laie, hat man nicht das Know-how, die Situation rechtlich zu bewerten. In der Regel führt kein Weg daran vorbei, sich professionellen Rat einzuholen. Tatsächlich sind die rechtlichen Aspekte zumeist so umfassend, dass die Sachlage nur von einem Fachmann bewertet werden kann. Nachdem das Arbeitsrecht in Deutschland so umfangreich ist, ist jedem Arbeitnehmer, der Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber hat, angeraten, sich an einen Fachanwalt zu wenden. Empfohlen ist es, einen Fachanwalt vor Ort zu suchen wie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück


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Arbeitsrecht Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Entlassung von Polizeikommissar-Anwärterin
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23 ) bekräftigt die Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin aufgrund ihrer polizeikritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Neutralität und des Mäßigungsgebots im Beamtenverhältnis. Polizeianwärterin wegen kritischer Äußerungen in sozialen Medien entlassen Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine angehende Polizeikommissarin, gegen die die Niedersächsische Polizeiakademie eine Entlassungsverfügung erließ. Ausschlaggebend waren diverse Äußerungen in sozialen Medien, die als kritisch gegenüber der Polizei eingestuft wurden. Die Polizeiakademie argumentierte, dass diese Beiträge ernsthafte Zweifel an der beruflichen Eignung der Anwärterin aufwerfen. Auf ... weiter lesen
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Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 07.03.2024 zum Aktenzeichen 12 Ca 2743/23 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass eine Abmahnung rechtswidrig ist und deshalb aus der Personalakte entfernt werden muss. Die Parteien streiten über die Entfernung einer Abmahnung . Die Klägerin ist seit dem 01.06.2004 als Angestellte bei dem beklagten Land beschäftigt. Sie arbeitet in einem flexiblen individuellen Arbeitszeitmodell nach der Dienstanweisung über flexible Arbeitszeit vom 01.04.2014. Der damalige Personalreferent lud die Kläger am 19.12.2022 auf elektronischem Wege für den 22.12.2022 zu einem Personalgespräch von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr unter Beteiligung des ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Osnabrück

Fachanwalt Arbeitsrecht Osnabrück
Fachanwalt Arbeitsrecht Osnabrück (© Joerg-Sabel / fotolia.com)
... offensichtlich, weshalb man sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück suchen sollte. Gerade die örtliche Nähe macht es einfach, Gespräche persönlich wahrzunehmen. Gerade in Streitigkeiten auf dem Gebiet Arbeitsrecht ist ein persönlicher Kontakt mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht unerlässlich. Im Beratungsgespräch wird der Fachanwalt die Sachlage prüfen, sich ein Urteil bilden und weitere Schritte erörtern. In vielen Fällen wird er persönlichen Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen, um eine Klärung herbeizuführen. Wird keine Lösung herbeigeführt, kann es sein, dass ein Verfahren vor Gericht unumgänglich ist. Hier wird der Fachanwalt seinen Mandanten vertreten. Nachdem das Arbeitsrecht ein sehr umfassendes Rechtsgebiet ist, ist es jedem Arbeitnehmer, der Schwierigkeiten mit seinem Arbeitgeber hat, zu empfehlen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Denn auf diese Weise kann man sich absolut sicher sein, dass man einen Experten an seiner Seite hat, der über umfassende Fachkenntnisse verfügt. Durch spezielle Zusatzqualifikationen hat ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein Fachwissen erworben. Denn will man sich in Deutschland Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück nennen, muss man nicht nur einen Fachanwaltskurs besucht haben. Es ist ferner zwingend erforderlich, eine Mindestzahl an Fällen aus dem Bereich Arbeitsrecht behandelt zu haben. Vorgeschrieben ist hierbei eine Bearbeitung von mindestens 100 arbeitsrechtlichen Fällen. Fünfzig von diesen Verfahren müssen überdies rechtsförmlich bzw. gerichtlich stattgefunden haben. Es ist offensichtlich, dass ein Fachanwalt damit ein außerordentliches Fachwissen hat. Es besteht kein Zweifel, will man in arbeitsrechtlichen Belangen sehr gut vertreten sein, sollte man sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Osnabrück
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Das Arbeitsrecht ist das Recht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Das Arbeitsrecht regelt die Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen, die die Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern betreffen. Grundsätzlich kann es in 2 Teilgebiete unterteilt werden: das kollektive Arbeitsrecht und das individuelle Arbeitsrecht. Ein einheitliches Gesetzbuch zum Arbeitsrecht existiert nicht. Rechtsgrundlagen sind das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und eine Vielzahl an arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Rechtsstreitigkeiten werden vor dem ArbG verhandelt. Das Landesarbeitsgericht ist bei Beschwerden und Berufungen zuständig. Höchste Instanz ist das BAG.

Ist das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz der Weg zu einer neuen Beschäftigung?

Hat man den Plan, eine neue Stelle anzutreten, dann wird man zumeist über eine Stellenanzeige fündig. Natürlich ist auch eine Initiativbewerbung möglich. Für alle Stellenanzeigen gilt: sie müssen mit dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz konform sein. Das AGG legt fest, dass eine Stellenanzeige weder gegen die Gleichberechtigung verstoßen darf noch eine Diskriminierung erkennbar sein darf, wie z.B. Ausschluss wegen einer körperlichen Einschränkung. Es ist jegliche Art der Diskriminierung untersagt. In heutiger Zeit sind die Arten von Arbeit extrem vielseitig. So besteht die Möglichkeit, dass man auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist. Vielleicht ist man auch auf der Suche nach einer Vollzeitstelle oder man bevorzugt eine Nebenbeschäftigung, Telearbeit oder Heimarbeit. Seit 2015 gilt in der BRD übrigens ein Mindestlohn. 2017 liegt dieser bei 8,84 Euro in der Stunde. Ist man fündig geworden, dann ist die schriftliche Bewerbung der erste Schritt, um sich auf die gewünschte Anstellung zu bewerben. Nur wenn die Bewerbung perfekt und aussagekräftig ist, wird man die zweite Hürde nehmen können: das Vorstellungsgespräch. Meistert man das Vorstellungsgespräch und der Arbeitgeber ist sich sicher, dass man den Aufgabenstellungen gewachsen ist, dann wird das zukünftige Arbeitsverhältnis im Regelfall mit einem Arbeitsvertrag besiegelt.

Der Arbeitsvertrag - was hat er zum Inhalt?


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Ein Arbeitsverhältnis entsteht grundsätzlich mit Abschluss eines Arbeitsvertrages. In diesem ist die soziale als auch die rechtliche Beziehung beider Parteien geregelt. Möglich ist ein befristeter Arbeitsvertrag, zum Beispiel um einen temporären Bedarf zu decken oder bei Projektarbeit. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt es ferner zu unterscheiden zwischen einem Arbeitsvertrag mit oder ohne Sachgrund. Neben dem befristeten Arbeitsvertrag, der heutzutage oftmals geschlossen wird, existiert zudem der Arbeitsvertrag ohne Befristung. Anders als beim befristeten Vertrag ist hier kein Datum bzw. Ziel angeführt, an dem das Arbeitsverhältnis zu Ende geht. Der Arbeitsvertrag ist ein rechtsgültiges Dokument, das die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer festlegt. Für das Beschäftigungsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechte und Pflichten. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Lohnzahlungspflicht. Ferner sind im Arbeitsvertrag u.a. folgende Punkte geregelt:

  • Stellenbeschreibung
  • Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
  • Angaben über die Arbeitszeiten
  • Regelungen bezüglich Nachtarbeit, Feiertags- und Sonntagsarbeit
  • etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft
  • Kündigungsfristen
  • Urlaubsanspruch
  • Hinweis auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind
  • Umgang mit Überstunden
  • Regelungen zur Probezeit
  • Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
  • Angaben zu einer betrieblichen Altersvorsorge

Hinweis: Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht explizit angesprochen ist, kann eine finanzielle Zusatzleistung wie Weihnachtsgeld auch durch betriebliche Übung zustande kommen. Als betriebliche Übung versteht man, dass, wenn ein Arbeitgeber Verhaltensweisen immer wieder wiederholt, der Arbeitnehmer zu Recht davon ausgehen darf, dass dieses Verhalten auch in Zukunft Anwendung findet. Auch die Überlassung eines Dienstwagens kann direkt im Arbeitsvertrag geregelt werden. Alternativ kann eine gesonderte Dienstwagenvereinbarung getroffen werden. Zahlt der Arbeitgeber eine Gratifikation oder gewährt eine Bonuszahlung, dann finden sich meist auch darauf bezogene Ausführungen im Arbeitsvertrag. Eine Ausnahme stellen Arbeitsverträge bei einem Leiharbeitsverhältnis dar. Liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor, dann wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Betrieb geschlossen, bei dem einer Arbeit faktisch nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. Der Verleiher, im Regelfall eine Zeitarbeitsfirma, überlässt die Arbeitskraft einem Dritten für eine begrenzte Zeit. Gesetzliche Vorschriften bei einer Arbeitnehmerüberlassung finden sich im AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).

Welche Arbeitnehmerrechte gibt es in der Bundesrepublik?


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In der BRD schützt der Staat Arbeitnehmer bzw. Angestellte in besonderem Maße. So hat man zum Beispiel ein Recht auf Fortzahlung des Lohns bei Krankheit. Geregelt findet sich dies im EFZG. Die Zeit während und kurz nach einer Schwangerschaft ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Ferner hat jedes Elternteil Anspruch auf Elterngeld, um ein Kind, bis dieses das 3. Lebensjahr vollendet hat, zu betreuen und zu erziehen. Das ArbSchG dient dem Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Beschäftigungsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers. Es gilt, Arbeitsunfälle weitestgehend zu verhindern. Durch die Ausgleichsabgabe soll außerdem die Beschäftigung schwerbehinderter Personen gefördert werden. Im Bundesteilhabegesetz, das in Teilen 2017 in Kraft getreten ist, wurde der Kündigungsschutz für behinderte Arbeitnehmer zusätzlich erhöht. Überdies wurde 2017 das Entgelttransparenzgesetz erlassen. Es soll die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern eliminieren. Wird ein Beschäftigungsverhältnis aufgelöst, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Falle der Insolvenz eines Unternehmens haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Außerdem hat man als Arbeitnehmer eine ganze Reihe an weiteren Rechten wie zum Beispiel das Recht auf Urlaub, das Recht auf Anhörung, das Recht auf Pausen oder auch das Recht auf Gleichbehandlung.

Kündigung des Arbeitsvertrags - welche Kündigungsformen gibt es?


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Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. D.h., damit die Kündigung wirksam ist, müssen nicht beide Parteien mitwirken, sondern es muss lediglich sichergestellt werden, dass der Gekündigte die Kündigung auch bekommt. Ein Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch den Arbeitnehmer. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann diverse Formen haben. So kann es sich bei der Kündigung um eine fristlose Kündigung handeln. Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis umgehend beendet. Die fristlose Kündigung wird oft auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die fristlose Kündigung hat, wie bereits angemerkt, eine umgehende Wirkung. Eine Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden. Die fristlose Kündigung wird mit ihrem Zugang wirksam. Es muss außerdem einen „wichtigen Grund“ geben. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorhanden sind, die unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände dem Kündigenden die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht zumutbar machen zum Beispiel sexuelle Belästigung oder Diebstahl. Auch eine Arbeitsverweigerung kann zur fristlosen Kündigung führen. Wird allerdings das Internet privat am Arbeitsplatz genutzt, dann kann das nur in wenigen Fällen zu einer fristlosen Kündigung führen.

Andere Kündigungsformen, deren Grund im Verhalten des Arbeitnehmers liegt, sind die personenbedingte Kündigung oder auch die verhaltensbedingte Kündigung beziehungsweise die Verdachtskündigung. Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Grund, wie der Name vermuten lässt, in der Person des Arbeitnehmers. Sie ist dann möglich, wenn der Angestellte seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht nur temporär, sondern für eine gewisse Dauer nicht leisten kann. Als verhaltensbedingte Kündigung wird eine Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses bezeichnet, die ein Angestellter auf ein vertragswidriges Verhalten stützt. Die Verdachtskündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Diese kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hegt, dass der Angestellte eine Straftat oder einen Pflichtverstoß begangen hat und somit das Vertrauensverhältnis derart erschüttert ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. Eine Verdachtskündigung erfordert grundsätzlich keine vorherige Abmahnung. Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall bei der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Die Kündigungsfrist kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Etwas anders verhält es sich mit der Änderungskündigung. Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot des Arbeitgebers das Beschäftigungsverhältnis unter veränderten Bedingungen fortzuführen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Nach einer ordentlichen Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Freistellung von der Arbeit bei vollem Lohn durchaus üblich. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oft der Anspruch auf eine Abfindung gegeben.

Der Anspruch auf eine Abfindung ergibt sich z.B. aus einem Sozialplan, der von dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber ausgehandelt wurde. Wird ein Beschäftigungsverhältnis beendet, egal aus was für einem Grund, hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Ist eine Kündigung bereits erfolgt und es müssen noch Folgen und Ablauf der Kündigung geklärt werden, dann wird hierfür ein sog. Abwicklungsvertrag geschlossen. Ein Abwicklungsvertrag ist eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die den Ablauf und die Folgen der Kündigung festlegt. Eine etwaige Abfindung kann auch im Abwicklungsvertrag beschlossen werden. Doch auch auf das Recht eine Kündigungsschutzklage einzureichen kann in einem Abwicklungsvertrag verzichtet werden. Prinzipiell kann gegen jede Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgegangen werden. Außer natürlich dies wurde in einem Abwicklungsvertrag explizit anders vereinbart. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur angebracht, wenn man den Arbeitsplatz unbedingt behalten möchte, sondern auch, um z.B. eine Abfindung zu erwirken. Möchte man eine Kündigungsschutzklage einreichen, dann ist in jedem Fall die Frist von 3 Wochen ab Zustellung zu beachten. Prinzipiell ist kein Rechtsanwalt nötig, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Jedoch ist es dringend empfohlen, sich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zur Seite zu stellen. Der Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht wird nicht nur alle nötigen Schriftsätze verfassen. Er wird seinen Klienten auch bei sämtlichen Gerichtsterminen vertreten.

Was versteht man unter den Fachbegriffen Einigungsstelle, Betriebsrat, Tarifverträge und Gewerkschaften?


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Existiert in einem Betrieb ein Betriebsrat, bringt das Arbeitnehmern einige Vorteile. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt demokratisch von der Mitarbeiterschaft. Der Betriebsrat vertritt die Interessen sowohl von Mitarbeitern als auch von Arbeitgebern. Er hat ein Recht auf Mitbestimmung. Auch z.B. wenn eine Betriebsübergang in Planung ist, hat der Betriebsrat ein gewisses Recht auf Mitbestimmung. Dasselbe gilt für eine geplante Versetzung von Mitarbeitern auf andere Arbeitsplätze. Das gilt auch, wenn eine Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung erfolgen soll. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber den Betriebsrat stets zu unterrichten. Ebenfalls muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn z.B. eine Betriebsänderung geplant ist. Auch wenn Kurzarbeit im Raum steht, dann ist hierfür eine Zustimmung des Betriebsrats von Nöten. Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung nicht einigen, kann die betriebliche Einigungsstelle den Parteien eine gerichtliche Konfrontation ersparen. Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Die Einigungsstelle ist ein gesetzlicher Ausgleich dafür, dass der Betriebsrat, anders als Gewerkschaften, nicht zum Streik aufrufen darf. Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl an Beisitzern und einem unparteiischen Vorsitzenden, auf den sich Arbeitgeber und Betriebsrat einigen müssen. Allerdings sind auch die Betriebsratsrechte, zum Beispiel wenn es um Einsicht in Personalakten geht, eingeschränkt. Dem Betriebsrat selbst steht kein selbständiges Recht auf Einsicht zu. Gestritten wird häufig um die Frage, inwieweit der Betriebsrat auch bei den Evaluierungen und Zielen der einzelnen Mitarbeiter partizipieren darf und was für Informationsrechte ihm dabei zustehen. Das BetrVG bildet die rechtliche Basis für die innerbetriebliche Mitbestimmung. Es wird nicht selten als das Grundgesetz der Betriebsräte bezeichnet. Das BetrVG regelt nicht nur, unter was für Voraussetzungen ein Betriebsrat gegründet werden kann, es regelt ferner auch sämtliche Rechte, die einem Betriebsrat im Verhältnis zum Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Im öffentlichen Dienst entspricht im Übrigen der Personalrat dem Betriebsrat in Betrieben des privaten Rechts. Es kann auch durchaus Sinn machen, als Arbeitnehmer einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von in der Regel abhängig Beschäftigten zur Vertretung ihrer sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen. Primäres Ziel von Gewerkschaften ist es, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu verbessern. Hierzu zählen eine vernünftige Entlohnung und eine Optimierung der Arbeitszeiten. Um diese Ziele umzusetzen, verhandeln Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden. Führen die Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden zu keinen vernünftigen Ergebnissen, wird zum Streik aufgefordert. Übrigens sind Beschäftigte nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Gewerkschaftsmitgliedschaft mitzuteilen. Jedoch kann es von Nutzen sein, wenn der Arbeitgeber davon weiß. Vor allem wenn in einem Betrieb Tarifverträge zur Anwendung kommen. In einem solchen Fall profitieren Beschäftigte, die Gewerkschaftsmitglied sind, von günstigeren Arbeitsbedingungen oder auch einer besseren Bezahlung als andere Angestellte des Unternehmens.

Bei welchen Problemstellungen im Arbeitsrecht sollte man einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren?

Bei Fragen und Problemen im Arbeitsrecht sind die allerbesten Ansprechpartner Anwälte und Anwältinnen für Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht vertritt sowohl die Rechte von Arbeitnehmern als auch selbstverständlich die Arbeitgeberrechte. In Osnabrück finden sich einige Anwaltskanzleien für Arbeitsrecht. Der Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht in Osnabrück ist nicht nur der richtige Ansprechpartner, wenn man Fragen grundsätzlicher Natur hat, z.B. bezüglich Mobbing oder einer Scheinselbständigkeit. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht aus Osnabrück ist auch die ideale Kontaktperson, wenn ein Geschäftsführervertrag aufgesetzt oder eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll. Der Anwalt für Arbeitsrecht aus Osnabrück hat ein breites Fachwissen in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Von der Bewerbung bis hin zur Kündigung. Der Anwalt wird hierbei zunächst versuchen, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen wie einen Vergleich. Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht außergerichtlich einigen, dann übernimmt der Rechtsanwalt die Vertretung vor Gericht. Vor allem wenn sich ein Fall schwieriger gestaltet, dann sollte man einen Fachanwalt im Arbeitsrecht aufsuchen. Um den Titel Fachanwalt im Arbeitsrecht tragen zu dürfen, muss der Rechtsanwalt ganz außerordentliche Erfahrungen - sowohl in der Theorie als auch in der Praxis - vorweisen können. Eine der Voraussetzung ist, dass er mind. 100 Fälle, die in den Rechtsbereich des Arbeitsrechts fallen, bearbeitet hat. Der Anwalt muss außerdem einen fachspezifischen Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert haben. Außerdem muss belegt werden, dass jährlich eine Weiterbildung im Bereich des Arbeitsrechts besucht wurde. Kann der Anwalt nicht belegen, dass er sich weiterbildet und eine Fortbildung im Jahr besucht hat, dann wird der Fachanwaltstitel entzogen werden. Es ist damit offensichtlich, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sowohl in der Theorie als auch in der Praxis ein großes fachliches Know-how vorzuweisen hat. Vor allem bei einer diffizilen Fallgestaltung tut man daher gut daran, sich umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

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