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Berlin. Für einen Polizist ist es zu viel Nähe, wenn dieser als „Officer“ auf seinem TikTok-Kanal ein prominentes Mitglied eines Berliner Clans in einem Interview duzt. Wegen des nicht akzeptablen Näheverhältnisses zum Clan-Milieu und den damit verbundenen Zweifeln an der pflichtgemäßen und unparteiischen Ausübung der Amtsgewalt als Polizist darf ihm das Auftreten als „Officer“ in den sozialen Medien verboten werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Freitag, den 3. Februar 2023, bekanntgegebenen Beschluss entschieden (Az.: VG 36 L 388/22). Im konkreten Fall geht es um einen Polizeihauptkommissar. Dieser hatte die sozialen Medien für sich entdeckt auf TikTok einen eigenen Kanal betrieben. In seinem Profil gab er sich den Namen „Officer (…)“ und trat mit Bezug zur Polizei auf. Er hatte...
weiter lesenBerlin (jur). Ein rechtswissenschaftliches Uni-Examen aus Großbritannien eröffnet nicht mehr den Weg zur Volljuristin in Deutschland. Wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag, 12. Oktober 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied, müssen die Prüfungsämter den britischen Abschluss nicht mehr für den sogenannten Vorbereitungsdienst anerkennen (Az.: 15 K 417/21). Dach mussten Anträge für das Rechtsreferendariat noch vor Ablauf des Brexit-Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 gestellt werden. Danach bleibt der Klägerin die künftige Arbeit als Richterin, Staatsanwältin oder Rechtsanwältin verwehrt. Denn Voraussetzung hierfür ist der Vorbereitungsdienst mit dem danach erworbenen zweiten juristischen Staatsexamen. Die Klägerin hatte an einer britischen Universität zwar noch während...
weiter lesenLüneburg (jur). Das Land Niedersachsen hat zu Unrecht verbeamteten Gymnasiallehrern längere Unterrichtszeiten aufgebrummt. Die Erhöhung der wöchentlichen Regelstundenzahl von 23,5 auf 24,5 Stunden verstößt gegen die im Grundgesetz verankerte Fürsorgepflicht des Landes gegenüber seinen Beamten, urteilte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag, 9. Juni 2015, in Lüneburg (Az.: 5 KN 148/14 und weitere). Die entsprechenden Vorschriften in der seit 1. August 2014 in Kraft getretenen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen seien unwirksam. Mit der Arbeitszeitverordnung wurde zudem eine ursprünglich vorgesehene Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer gestrichen....
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