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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Kommunales Abgabenrecht
Verwaltungsrecht
Gymnasiallehrer müssen nicht länger unterrichten
Lüneburg (jur). Das Land Niedersachsen hat zu Unrecht verbeamteten Gymnasiallehrern längere Unterrichtszeiten aufgebrummt. Die Erhöhung der wöchentlichen Regelstundenzahl von 23,5 auf 24,5 Stunden verstößt gegen die im Grundgesetz verankerte Fürsorgepflicht des Landes gegenüber seinen Beamten, urteilte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag, 9. Juni 2015, in Lüneburg (Az.: 5 KN 148/14 und weitere). Die entsprechenden Vorschriften in der seit 1. August 2014 in Kraft getretenen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen seien unwirksam.
Mit der Arbeitszeitverordnung wurde zudem eine ursprünglich vorgesehene Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer gestrichen. ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrechtliche Abberufung trotz rechtswidriger Kündigung
Köln (jur). Auch wenn sich die Kündigung einer Vorständin eines öffentlichen Unternehmens als unzulässig erweist, kann ihre verwaltungsrechtliche Abberufung rechtmäßig sein. Denn für die Abberufung reicht es aus, wenn der Verwaltungsrat nicht mehr das nötige Vertrauen in die Vorständin hat, urteilte am Donnerstag, 13. Oktober 2022, das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 4 K 5436/21).
Es bestätigte damit die Abberufung der ehemaligen Vorstandschefin Kornelia Hülter bei dem kommunalen Bonner Abfallentsorgungsunternehmen bonnorange. Hintergrund ist ein Streit mit den vier Abteilungsleitern und Teilen der Belegschaft von bonnorange. Diese hatten Hülter einen schlechten Führungsstil und mangelnde Fürsorge für die Beschäftigten vorgeworfen. Der Verwaltungsrat hatte sie zunächst von ihrem Amt freigestellt. ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Polizeiarbeit nicht von zu Hause aus
Berlin (jur). Polizeivollzugsbeamte können keinen Telearbeitsplatz bei sich zu Hause beanspruchen. Denn der Umgang mit sensiblen Daten und die sofortige Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse können die Anwesenheit am Dienststellen-Arbeitsplatz erfordern, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Freitag, 24. Januar 2014, bekanntgegebenen Urteil (Az.: VG 36 K 448.12). Der Dienstherr könne im Rahmen seines „weiten Organisationsermessens“ entscheiden, ob ein Telearbeitsplatz eingerichtet werdnen kann oder nicht.
Im konkreten Fall hatte ein Kriminalbeamter beim Polizeipräsidium Berlin im März 2012 einen Telearbeitsplatz für sich beantragt. Nur so könne er seine schwer erkrankte achtjährige Tochter zu Hause betreuen. Der Kripo-Beamte berief sich dabei auf die ... weiter lesen
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