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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Kommunales Abgabenrecht
Verwaltungsrecht
Rücknahme der Flüchtlingsanerkennung wegen grober Täuschung zulässig
Leipzig (jur). Das Flüchtlings-Bundesamt kann auch eine eigentlich rechtskräftige Flüchtlingsanerkennung wieder zurücknehmen, wenn der Flüchtling die Gerichte getäuscht und belogen hat. Das hat am Dienstag, 19. November 2013, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: 10 C 27.12). Auch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil stehe dann dem nicht entgegen.
Damit wies das Bundesverwaltungsgericht eine Mutter und ihre beiden Söhne ab. Sie waren 1998 nach Deutschland gekommen und hatten sich unter falschen Namen als syrisch-orthodoxe Christen aus der Türkei ausgegeben. Wegen ihres Glaubens seien sie verfolgt worden. Das zuständige Verwaltungsgericht verpflichtete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Asylanträge anzuerkennen.
Erst zehn ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Entzug der Inkassoerlaubnis bei unerlaubten Forderungsschreiben
Wer als Inkassobüro das Eintreiben von illegalen Forderungen in Kauf nimmt, muss eventuell mit dem Entzug seiner Erlaubnis rechnen.
Ein Inkassounternehmen war für die Gewerbeauskunft-Zentrale GWE tätig, die sich in den Medien den schlechten Ruf als Branchenabzocke-Dienst erworben hat. Der GWE wird zum Vorwurf gemacht, dass er Unternehmen in eine Kostenfalle locken würde. Bereits mehrere Gerichte bis zum Bundesgerichtshof haben dies zumindest für die früher verwendeten Formulare der Gewerbeauskunft-Zentrale bestätigt. Das Inkassounternehmen kannte dennoch keine Skrupel und setzte die Kunden mit Forderungsschreiben unter Druck. Obwohl das Oberlandesgericht Köln zum Entfernen eines Textteils aufgefordert hatte, verwendete es die gerügte Passage weiter.
Aufgrund dessen hat jetzt ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Teilnahmegebühr macht aus Poker-Turnier kein verbotenes Glücksspiel
Leipzig (jur). Eine bloße Teilnahmegebühr macht aus einem Poker-Turnier noch kein entgeltliches Glücksspiel. Dient die Gebühr nur dazu, die Veranstaltungskosten zu decken, ist das Turnier reine Unterhaltung, urteilte am Mittwoch, 22. Januar 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 8 C 26.12).
Es gab damit einer Veranstalterin recht, die 2010 in Lutherstadt Wittenberg ein Qualifikationsturnier in der Poker-Variante „Texas Hold’em“ durchführen wollte. Gegen eine Teilnahmegebühr von 15 Euro sollte das Turnier jedermann offen stehen. Zu gewinnen gab es neben wertlosen Pokalen das Recht auf Teilnahme an anderen Turnieren mit teilweise höheren Preisgeldern, darunter ein mit 50.000 Euro dotiertes Turnier in Tschechien.
Die Stadt untersagte das Turnier. Es handele ... weiter lesen
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