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Von Roger Gabor fachanwalt-it.de Die Schonfrist ist vorbei. Nun trifft es auch kleine Unternehmen. Mangels Vertrags zur Auftragsverarbeitung hat eine Datenschutzbehörde gegen einen kleinen Betrieb 5.000 Euro Bußgeld verhängt. Was war passiert? Der Fall: Die Datenschutzbehörde Hamburg hat einen Bußgeldbescheid an das kleine Versandunternehmen Kolibri Image versandt und dieses aufgefordert, einen Betrag von 5.000 Euro zuzüglich 250 Euro Gebühren zu zahlen. Begründet wird dieser Bescheid nach Art. 83 Abs. 3 DS-GVO mit dem Fehlen eines Auftragsverarbeitungsvertrags. Kolibri Image hatte im Mai 2018 beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in eigener Initiative um Rat...
weiter lesenFrankfurt/Main (jur). Die Autocomplete-Funktion bei einer Google-Suche darf zu einem Namen das Wort „bankrott“ jedenfalls dann vorschlagen, wenn es entsprechende Vorfälle gab. Darin liegt keine entsprechende Behauptung, urteilte am Donnerstag, 20. April 2023, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 16 U 10/22). Zudem wüssten die Nutzer, dass der Vorschlag automatisch generiert wird. Damit wies das OLG die Klage eines Unternehmers ab, den Inhaber einer Unternehmensgruppe für das Innendesign von Hotels. Hintergrund ist, dass zwei Unternehmen der Gruppe vor etwa zehn Jahren auf Betreiben der Steuerbehörden in die Insolvenz gegangen waren und später wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht wurden. Auf einer konkreten Internetseite berichtete zudem ein Inkassounternehmen über den...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Eltern haften nicht für ihre minderjährigen Kinder, wenn diese sich an Tauschbörsen im Internet beteiligen. Voraussetzung ist, dass sie ihr Kind über die Rechtswidrigkeit des sogenannten Filesharings belehrt haben und sie keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass sich ihr Kind nicht an ein entsprechendes Verbot hält, urteilte am Donnerstag, 15. November 2012, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 74/12). Im Streitfall hatte ein Arztsohn 1.147 Musiktitel in einer Internet-Tauschbörse zum kostenlosen Herunterladen angeboten. Die Musik-Riesen EMI, Sony, Universal und Warner stellten Strafanzeige und gelangten so an die Adresse der Eltern, denen der Internetanschluss gehörte. Die Eltern unterschrieben eine Unterlassungserklärung, weigerten sich aber, Schadenersatz...
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