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In einem aktuellen Urteil des OLG Bremen von 28. Januar 2025 wurde die Anwendung biometrischer Methoden in der Strafverfolgung thematisiert. Dabei gelangte das Gericht zu dem Ergebnis, dass die zwangsweise Entsperrung von Mobiltelefonen zulässig ist, wobei § 81b Abs. 1 StPO als maßgebliche Grundlage herangezogen wird. Biometrische Entsperrung im Strafverfahren: Hintergrund und rechtlicher Rahmen Die fortschreitende Digitalisierung hat auch vor den juristischen Diskursen nicht Halt gemacht. Insbesondere biometrische Verfahren , wie der Einsatz von Fingerabdrucksensoren an Mobiltelefonen, gewinnen in der praktischen Ermittlungsarbeit zunehmend an Bedeutung. Der Gesetzgeber hat mit § 81b Abs. 1 StPO bewusst eine technikoffene Formulierung gewählt, um erkennungsdienstliche Maßnahmen flexibel an aktuelle...
weiter lesenWas für Schweigepflichten es gibt und inwieweit ein Bruch gerechtfertigt sein kann, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Bei der Schweigepflicht geht es darum, dass einige Berufsgruppen die ihnen anvertrauen Geheimnisse nicht weitergeben dürfen. Dadurch soll erreicht werden, dass die Betroffenen auch Vertrauen haben dürfen. Dabei ist zwischen der berufsständischen Schweigepflicht und der gesetzlichen Schweigepflicht zu unterscheiden. Berufsständische Schweigepflicht Die berufsständische Schweigepflicht in Form der Verschwiegenheitspflicht gibt es beispielsweise bei Ärzten, Tierärzten, Zahnärzten, Apothekern und Angehörigen anderer Heilberufe. Die Schweigepflicht für Ärzte ergibt sich aus § 9 der (Muster-)Berufsordnung. Die Schweigepflicht für Rechtsanwälte ergibt sich aus §§ 43a...
weiter lesenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 9. Januar 2025 klargestellt, dass Daten der verschlüsselten Kommunikationsplattform "Anom" in Strafverfahren verwertbar sind. Dies gilt insbesondere, wenn sie zur Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Strafverfahren, in denen digitale Beweise eine zentrale Rolle spielen. Der Anom-Fall: Drogenhandel und verschlüsselte Kommunikation Das Landgericht (LG) Tübingen hatte am 20. Oktober 2023 den Angeklagten wegen 35 Fällen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Zudem wurde die Einziehung von Taterlösen in Höhe von mehr als 500.000 Euro angeordnet. In neun dieser Fälle waren die entscheidenden Beweise...
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