Das Krankenhausrecht befasst sich rechtlich mit allen (tatsächlichen) Vorgängen, die mit der Eröffnung und mit dem Betrieb eines Krankenhauses zusammenhängen. Das Krankenhausrecht ist grundsätzlich ein Teilbereich des Medizinrechts. Bei rechtlichen Fragestellungen zum Thema Krankenhaus und Recht ist damit im Zweifel ein Fachanwalt für Medizinrecht oder eine Rechtsanwalt mit einem entsprechend gesetzten Beratungsschwertpunkt der richtige Ansprechpartner. Allerdings können sich auch Fragen aus dem Bereich Sozialrecht ergeben, auch der Fachanwalt für Sozialrecht kann also der richtige Ansprechpartner für Fragen zum Krankenhausrecht sein.
Gesetzliche Regelungen
Bereits hieran ist zu erkennen, dass das Krankenhausrecht keine einheitliche Regelungsmaterie kennt, sondern sich aus allerlei Vorschriften aus allen Rechtsbereichen (Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht) zusammensetzt. Ein wesentliches Gesetz des Krankenhausrechts ist das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze – kurz KHG. Aber auch Regelungen wie die Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (BPflV) oder das Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (KHEntgG) sind wesentlich rechtliche Grundlagen dieses Rechtsbereichs.
Inhalte
Betrachtet man die wesentlichen Bereiche, mit denen sich das Krankenhausrecht beschäftigt, ergeben sich folgende Problemstellungen bzw. Vorgänge, denen sich das Krankenhausrecht widmet: Krankenhausplanung, Krankenhausversorgung und Krankenhausfinanzierung, Krankenhausbehandlung als Leistung der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherungen, Kooperationen von Krankenhäusern mit anderen Leistungserbringern, aber auch wettbewerbsrechtliche und steuerrechtliche Fragen des Krankenhauswesens, Fragen des Krankenhauswesens und Krankenhauspersonalwesens sowie des Krankenhausbehandlungsvertrags und der Krankenhaushaftung.
Für den Rechtsbereich existiert zudem eine Zeitschrift „Pflege- und Krankenhausrecht“.
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Der deutsche Gesetzgeber führt in Kürze eine Impfpflicht für Masern ein. Ein Verstoß kann schwere Folgen haben. Allerdings gilt diese Impfpflicht nicht ausnahmslos. Ab dem 01. März 2020 gilt eine Impfpflicht gegen Masern bundesweit. Der Bundestag hatte dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Impfung gegen Masern durch das sogenannte Masernschutzgesetz am 14.11.2019 zugestimmt, durch das vor allem Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geändert werden. Da der Bundesrat nicht zwischenzeitlich den Vermittlungsausschuss angerufen hat, wird dieses Gesetz nach Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl 2020, Teil I, S. 148) am 01.03.2020 in Kraft treten. Für wen gilt die Masern Impfpflicht? Auf welchen Personenkreis sich die Impfpflicht für Masern...
weiter lesenIst eine zahnprothetische Behandlung fehlerhaft, weil sie nicht dem fachärztlichen Standard für eine langfristige Versorgung entspricht, muss kein grober Behandlungsfehler vorliegen, der ein Schmerzensgeld von mehr als 4.000 Euro rechtfertigt. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 16.12.2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt. Die 1937 geborene Klägerin aus Bielefeld begab sich zwecks prothetischer Versorgung ihres Oberkiefers im Jahre 2002 in zahnärztliche Behandlung. Nachdem für 6 Zähne Implantate eingesetzt und zwei weitere Zähne überkront worden waren, suchte die Klägerin die seinerzeit in der Praxis des beklagten Zahnarztes in Nijmwegen tätige, mitverklagte Zahnärztin auf. Die Beklagte...
weiter lesenEin Zahnarzt handelt grob behandlungsfehlerhaft, wenn er einen Patienten ohne ausdrücklichen Hinweis darauf entlässt, dass eine von ihm eingegliederte Brücke nachbesserungsbedürftig ist. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 12.09.2014 entschieden und insoweit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt. Der heute 53 Jahre alte Kläger aus Bielefeld ließ sich vom beklagten Zahnarzt aus Bielefeld im Dezember 2007 im Oberkiefer eine Brücke eingliedern. Am Kronenrand wies diese eine Stufe zu den natürlichen Zähnen auf, so dass die Kronenränder abstanden. Diese Situation beseitigte der Beklagte bei der letzten Behandlung des Klägers im Januar 2008 nicht. Unter Hinweis auf Beschwerden wegen der Brückenkonstruktion suchte der...
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