Das Krankenhausrecht befasst sich rechtlich mit allen (tatsächlichen) Vorgängen, die mit der Eröffnung und mit dem Betrieb eines Krankenhauses zusammenhängen. Das Krankenhausrecht ist grundsätzlich ein Teilbereich des Medizinrechts. Bei rechtlichen Fragestellungen zum Thema Krankenhaus und Recht ist damit im Zweifel ein Fachanwalt für Medizinrecht oder eine Rechtsanwalt mit einem entsprechend gesetzten Beratungsschwertpunkt der richtige Ansprechpartner. Allerdings können sich auch Fragen aus dem Bereich Sozialrecht ergeben, auch der Fachanwalt für Sozialrecht kann also der richtige Ansprechpartner für Fragen zum Krankenhausrecht sein.
Gesetzliche Regelungen
Bereits hieran ist zu erkennen, dass das Krankenhausrecht keine einheitliche Regelungsmaterie kennt, sondern sich aus allerlei Vorschriften aus allen Rechtsbereichen (Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht) zusammensetzt. Ein wesentliches Gesetz des Krankenhausrechts ist das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze – kurz KHG. Aber auch Regelungen wie die Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (BPflV) oder das Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (KHEntgG) sind wesentlich rechtliche Grundlagen dieses Rechtsbereichs.
Inhalte
Betrachtet man die wesentlichen Bereiche, mit denen sich das Krankenhausrecht beschäftigt, ergeben sich folgende Problemstellungen bzw. Vorgänge, denen sich das Krankenhausrecht widmet: Krankenhausplanung, Krankenhausversorgung und Krankenhausfinanzierung, Krankenhausbehandlung als Leistung der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherungen, Kooperationen von Krankenhäusern mit anderen Leistungserbringern, aber auch wettbewerbsrechtliche und steuerrechtliche Fragen des Krankenhauswesens, Fragen des Krankenhauswesens und Krankenhauspersonalwesens sowie des Krankenhausbehandlungsvertrags und der Krankenhaushaftung.
Für den Rechtsbereich existiert zudem eine Zeitschrift „Pflege- und Krankenhausrecht“.
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Ein Zahnarzt handelt grob behandlungsfehlerhaft, wenn er einen Patienten ohne ausdrücklichen Hinweis darauf entlässt, dass eine von ihm eingegliederte Brücke nachbesserungsbedürftig ist. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 12.09.2014 entschieden und insoweit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt. Der heute 53 Jahre alte Kläger aus Bielefeld ließ sich vom beklagten Zahnarzt aus Bielefeld im Dezember 2007 im Oberkiefer eine Brücke eingliedern. Am Kronenrand wies diese eine Stufe zu den natürlichen Zähnen auf, so dass die Kronenränder abstanden. Diese Situation beseitigte der Beklagte bei der letzten Behandlung des Klägers im Januar 2008 nicht. Unter Hinweis auf Beschwerden wegen der Brückenkonstruktion suchte der...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Die Information über eine ärztliche Diagnose kann Betroffene und ihre Angehörigen psychisch schwer belasten. Für eine so entstandene Depression enger Angehöriger muss der Arzt aber nicht haften, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. Mai 2014 entschied (Az.: VI ZR 381/13). Im konkreten Fall war Anfang 2011 bei einem Vater die erbliche Krankheit Chorea Huntington diagnostiziert worden. Diese bislang unheilbare, früher im Volksmund als Veitstanz bezeichnete Krankheit führt zu einer fortschreitenden Zerstörung bestimmter Teile des Gehirns. Erste Symptome treten meist mit etwa 40 Jahren auf, nach durchschnittlich 15 weiteren Jahren endet die Krankheit tödlich. Der Mann war geschieden, das Sorgerecht...
weiter lesenKöln/Berlin (DAV). Gibt ein Apotheker in grob fehlerhafter Weise ein falsches Medikament an einen Patienten aus, haftet er für einen etwaigen gesundheitlichen Schaden des Patienten. Das gilt auch dann, wenn nicht aufgeklärt werden kann, ob der Schaden auf den Fehler des Apothekers zurückzuführen ist. Er muss dann beweisen, dass der Schaden nicht auf der Fehlmedikation beruht. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 7. August 2013 (AZ: 5 U 92/12). Der Junge wurde im Juni 2006 mit einem Down-Syndrom (freie Trisomie 21) und einem Herzfehler geboren. Für September 2006 war eine Herzoperation geplant. Zur zwischenzeitlichen Behandlung sollte der Säugling ein digitalishaltiges,...
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