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Koblenz. Hat eine Ärztin wiederholt schwer gegen die Regeln für die „Take-Home-Verschreibungen“ von Substitutionsdrogen verstoßen, kann ihr der Umgang mit Betäubungsmitteln insgesamt untersagt werden. Dies geht aus einem am Mittwoch, dem 5. Oktober 2022, bekannt gegebenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az.: 3 L 784/22.KO) hervor. Eine Einschränkung des Verbots auf die Substitutionstherapie ist demnach jedenfalls bei mangelnder Einsicht nicht erforderlich. Bei sog. „Take-Home-Verschreibungen“ müssen Substitutionsdrogen von drogenabhängigen Patienten nicht in der Arztpraxis eingenommen werden, sondern sie erhalten diese zur eigenverantwortlichen Einnahme für zu Hause mit. Dies hängt mit mehreren Bedingungen zusammen. Der Patient muss stabil sein und darf keine anderweitigen Drogen nehmen....
weiter lesenHamm/Berlin (DAV). Es stellt keinen ärztlichen Behandlungsfehler dar, einen an Leberkrebs erkrankten Patienten nicht bei Eurotransplant anzumelden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Patient keine realistische Chance auf Zuteilung einer Leber hat. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. März 2014 (AZ: 26 U 135/13). Der im Alter von 60 Jahren verstorbene Patient litt an einer Leberzirrhose. Seit April 2008 prüfte die Transplantationsambulanz der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) in regelmäßigen Abständen den Krankheitsverlauf. Im September 2009 wurde Leberkrebs diagnostiziert. Eine Anmeldung des Patienten zur Vermittlung eines Spenderorgans bei Eurotransplant unterblieb, da der Mann...
weiter lesenKassel (jur). Schwer kranke Patientinnen und Patienten können nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) leichter mit innovativen, noch nicht dem medizinischen Standard entsprechenden Therapien behandelt werden. Weist die Studienlage bei der neuen Methode auf das Potenzial einer effektiven Behandlung hin und scheide die Standardtherapien im konkreten Fall aus oder sei sie mit schweren Nachteilen verbunden, kann die Krankenkasse zur Kostenübernahme der neuen Therapie verpflichtet sein, urteilten am Dienstag, 13. Dezember 2022, die Kasseler Richter (Az.: B 1 KR 25/20 R). Als Beleg für das Potenzial der neuen Behandlungsmethode ist es danach nicht erforderlich, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) oder ein unabhängiges Institut wie das IQWIG diese entsprechend schon bewertet hat. Hintergrund des...
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