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Das Kreditversicherungsrecht befasst sich mit der Sicherung von Darlehen und ist in einer Vielzahl von Einzelgesetzen geregelt. In vielen Fällen entstehen beim Abschluss von Kreditversicherungen Berührungspunkte mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen, den Bestimmungen zum Verbraucherkredit, den Regelungen zur Kreditsicherung und den Vorschriften des Versicherungsrechts.
Die häufigste Form der Kreditversicherung ist die Absicherung von sogenannten Lieferantenkrediten. Hierunter fallen sämtliche Zahlungsaufschübe, die ein Verkäufer von Waren und Dienstleistungen einem Käufer durch ein verlängertes Zahlungsziel gewährt. Bei erweiterter Auslegung des Begriffs umfasst das Kreditversicherungsrecht auch weitere Kredite von Banken bei Immobiliengeschäften wie die Kreditausfallversicherung oder die Restschuldversicherung. Ebenso gehören Konsumentenkreditversicherung, die Kautionsversicherung oder die Vertrauensschadenversicherung zum erweiterten Bereich des Kreditversicherungsrechts.
Vertrauensschadenversicherung
Mit einer Vertrauensschadenversicherung können sich Unternehmen gegen Vermögensschäden absichern, die sie als Folge einer unerlaubten Handlung erleiden. Diese Schäden können durch den Diebstahl von Wertgegenständen oder durch einen Betrug entstehen und werden vor allem von Betriebsangehörigen verursacht. Allerdings können durch eine Vertrauensschadenversicherung nicht nur Schäden ersetzt werden, die im Unternehmen selbst entstehen, sondern auch solche, die durch eine unerlaubte Handlung Dritter verursacht werden.
Restschuldversicherung
Mit Hilfe einer Restschuldversicherung kann ein Kreditnehmer einen ihm gewährten Kredit für den Fall seines Todes, einer schweren Erkrankung oder einer möglichen Arbeitslosigkeit absichern. In der Regel stellt eine solche Restschuldversicherung eine hervorragende Sicherheit für den Kreditgeber dar, denn die Restschuldversicherung begleicht im Versicherungsfall die Restschuld des Kreditnehmers. Ob und wann eine solche Restschuldversicherung notwendig sein kann, darüber berät ein Fachanwalt für Versicherungsrecht.
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Anwalt Versicherungsrecht WuppertalIm Zuge eines Verfahrens am Münchner Landgericht hat sich die Allianz erneut außergerichtlich mit einem Gastwirt geeinigt. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 sind zahlreiche Klagen von Hoteliers und Gastronomen gegen den Versicherungsriesen eingegangen, da dieser bei Betriebsschließungsversicherungen die Zahlung verweigert hatte. Nur wenige Tage vor dem Ende des Verfahrens schloss die Allianz einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Gastronomen, der den Versicherungsriesen auf rund 160.000 Euro verklagt hatte. Diese Summe entsprach den Ansprüchen aus seiner Betriebsschließungsversicherung, deren Zahlung die Allianz im Rahmen des ersten Lockdowns verweigert hatte. Wie hoch die Vergleichssumme ausfiel, ist allerdings nicht bekannt. Entscheidend bei Gerichtsverfahren:...
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In unserer heutigen Ausgabe möchte ich Sie über einige wichtige Umstände im Zusammenhang mit dem Anerkenntnis der Berufsunfähigkeitsleistung durch den Versicherer informieren. Es hat sich der Praxis der letzten Jahre herausgestellt, dass Versicherer verstärkt versuchen, um die Abgabe eines rechtsverbindlichen Anerkenntnisses der Leistungspflicht als Berufsunfähigkeitsversicherer herumzukommen. Das aus gutem Grund, denn das Anerkenntnis hat für den Versicherungsnehmer wichtige Vorteile und für den Versicherer entsprechende Nachteile. Rechtlich verhält es sich so, dass der Versicherer verpflichtet ist, nach Durchführung der Leistungsprüfung ein rechtsverbindliches Anerkenntnis abzugeben. Stattdessen teilt der Versicherer in immer häufigeren Fällen...
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 3 U 81/24 ) hat entschieden, dass eine Reiserücktrittsversicherung nicht leisten muss, wenn ein Flug wegen einer verspäteten PKW-Anreise verpasst wird und kein ausreichendes Zeitpolster eingeplant war. Verpasster Flug nach Unfall auf der Anfahrt Eine Reisende hatte für den Sommer 2023 eine Flugreise nach Hawaii gebucht, deren Abflug um 6:45 Uhr vom Flughafen Hamburg erfolgen sollte. Zusätzlich sicherte sie sich mit einer Reiserücktrittsversicherung ab, die bei unvermeidbaren Reiseabsagen Kosten bis 6.500 Euro pro Person abdecken sollte. Am Reisetag startete sie um 4:00 Uhr morgens in Kiel mit einem Mietwagen. Auf ihrer Strecke kam es infolge eines Unfalls zu einer Vollsperrung, die über zwei Stunden andauerte. Dadurch erreichte sie den Flughafen erst um 6:30 Uhr...
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