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Kreditversicherungsrecht
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Das Kreditversicherungsrecht befasst sich mit der Sicherung von Darlehen und ist in einer Vielzahl von Einzelgesetzen geregelt. In vielen Fällen entstehen beim Abschluss von Kreditversicherungen Berührungspunkte mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen, den Bestimmungen zum Verbraucherkredit, den Regelungen zur Kreditsicherung und den Vorschriften des Versicherungsrechts.
Die häufigste Form der Kreditversicherung ist die Absicherung von sogenannten Lieferantenkrediten. Hierunter fallen sämtliche Zahlungsaufschübe, die ein Verkäufer von Waren und Dienstleistungen einem Käufer durch ein verlängertes Zahlungsziel gewährt. Bei erweiterter Auslegung des Begriffs umfasst das Kreditversicherungsrecht auch weitere Kredite von Banken bei Immobiliengeschäften wie die Kreditausfallversicherung oder die Restschuldversicherung. Ebenso gehören Konsumentenkreditversicherung, die Kautionsversicherung oder die Vertrauensschadenversicherung zum erweiterten Bereich des Kreditversicherungsrechts.
Vertrauensschadenversicherung
Mit einer Vertrauensschadenversicherung können sich Unternehmen gegen Vermögensschäden absichern, die sie als Folge einer unerlaubten Handlung erleiden. Diese Schäden können durch den Diebstahl von Wertgegenständen oder durch einen Betrug entstehen und werden vor allem von Betriebsangehörigen verursacht. Allerdings können durch eine Vertrauensschadenversicherung nicht nur Schäden ersetzt werden, die im Unternehmen selbst entstehen, sondern auch solche, die durch eine unerlaubte Handlung Dritter verursacht werden.
Restschuldversicherung
Mit Hilfe einer Restschuldversicherung kann ein Kreditnehmer einen ihm gewährten Kredit für den Fall seines Todes, einer schweren Erkrankung oder einer möglichen Arbeitslosigkeit absichern. In der Regel stellt eine solche Restschuldversicherung eine hervorragende Sicherheit für den Kreditgeber dar, denn die Restschuldversicherung begleicht im Versicherungsfall die Restschuld des Kreditnehmers. Ob und wann eine solche Restschuldversicherung notwendig sein kann, darüber berät ein Fachanwalt für Versicherungsrecht.
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