Was ist das Kündigungsschutzrecht?
Das Kündigungsschutzrecht ist ein Untergebiet des Arbeitsrechts. Es regelt den Schutz des Arbeitnehmers vor ungerechtfertigten Kündigungen des Arbeitsvertrages. Der Arbeitgeber muss sich an die Regeln des Kündigungsschutzrechtes halten, wenn er ein Arbeitsverhältnis auf rechtssichere Art beenden will.
Womit beschäftigt sich das Kündigungsschutzrecht im Einzelnen?
Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung. Die ordentliche Kündigung erfordert in der Hauptsache die Schriftform sowie die Einhaltung bestimmter Fristen, die sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, aber auch im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag finden. Eine außerordentliche Kündigung ist an strengere Voraussetzungen geknüpft: Hier muss der Arbeitgeber einen wichtigen Grund für die Kündigung vorweisen können, er muss eine Interessenabwägung vornehmen und eine zweiwöchige Frist für die Kündigungserklärung einhalten.
Das im Kündigungsschutzgesetz niedergelegte Kündigungsschutzrecht ist nur auf Betriebe von einer bestimmten Mitarbeiterzahl aufwärts anwendbar. Es legt fest, wann eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung schreibt es eine Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers nach sozialen Kriterien vor und regelt Abfindungsansprüche. Das Kündigungsschutzgesetz enthält zusätzlich Regelungen über die Änderungskündigung. Es beschreibt, wie der Arbeitnehmer sich arbeitsgerichtlich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen kann und nennt Klagefristen. Spezielle Regelungen enthält es zum Kündigungsschutz von Mitgliedern des Betriebsrates, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und anderer Organe der Arbeitnehmervertetung. Will der Arbeitgeber eine gemessen an der Gesamtbelegschaft größere Zahl von Kündigungen aussprechen, ist dies bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Anzeigepflichtige Entlassungen werden nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit wirksam, diese kann auch eine höchstens zweimonatige Entlassungssperre verhängen. Auch die Zulässigkeit von Kurzarbeit ist im Kündigungsschutzgesetz geregelt; die Arbeitsagentur hat hier ebenfalls ein Mitspracherecht. Neben der gesetzlichen Vorschrift im Kündigungsschutzgesetz können zum Thema Kurzarbeit auch Regelungen aus einem Tarifvertrag zu beachten sein.
Gesetzliche Grundlage:
Das Kündigungsschutzrecht im engeren Sinne ist im Kündigungsschutzgesetz geregelt. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch enthält Regelungen, die man zum Kündigungsschutzrecht zählen kann – hier werden die Grundregeln für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgestellt, Kündigungsfristen und -Formalien festgelegt (§§ 622 ff.) und die Regeln für eine fristlose Kündigung beschrieben (§§ 626 ff.).
Welche Gründe für eine Kündigung lässt das Kündigungsschutzgesetz zu?
Welche Kriterien hat der Arbeitgeber bei der Sozialauswahl im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung zu beachten?
Für welche Betriebe gilt das Kündigungsschutzgesetz?
Für Betriebe mit mehr als fünf Mitarbeitern. Sonderregeln gibt es für Mitarbeiter, die am 31.12.2003 bereits im Betrieb beschäftigt waren.
Anrechnung der teilzeitbeschäftigten bei der Mitarbeiteranzahl:
Für welche Mitarbeiter gilt der Kündigungsschutz?
Für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten.
Sie brauchen einen Anwalt an Ihrem Wohnort für Ihr arbeitsrechtliches Problem? Bei fachanwalt.de finden Sie Anwälte, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben. Der Titel „Fachanwalt“ steht dabei für einen Rechtsanwalt, der fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in diesem Bereich erworben hat. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel entsprechend der Fachanwaltsordnung.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Am 19. Dezember 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil entschieden, dass Arbeitgeber von Hausangestellten ein System einrichten müssen, mit dem die tägliche Arbeitszeit dieser Arbeitnehmer erfasst werden kann. Diese Entscheidung löst wichtige Diskussionen über die Arbeitszeiterfassung bei Hausangestellten aus und wirft Fragen zur aktuellen Rechtslage auf. Ist Arbeitszeiterfassung Pflicht für alle? Die Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung ( C-531/23 ) sorgt für Klarheit – und zugleich für Herausforderungen. In einer Zeit, in der flexible Arbeitsmodelle zunehmen, kommt die Frage auf, wie Arbeitszeiten insbesondere in privaten Haushalten erfasst werden sollen. Hausangestellte, die bisher oft in einer rechtlichen Grauzone arbeiteten, stehen nun im Fokus einer...
weiter lesenDas Arbeitsgericht Siegburg entschied unter dem Aktenzeichen 3 Ca 387/24 , dass die fristlose Kündigung eines Außendienstmitarbeiters nach einer sexuellen Belästigung auf einer Betriebsfeier rechtmäßig ist. Fristlose Kündigung nach Belästigung auf Betriebsfeier Der Kläger, der seit einem Jahr als Außendienstmitarbeiter für den beklagten Arbeitgeber tätig war, wurde wegen sexueller Belästigung auf einer Betriebsfeier fristlos gekündigt. Bereits zuvor war er aufgrund von ungebührlichem Verhalten und Alkoholkonsum abgemahnt worden. Während der Feier gab der Kläger einer Kollegin einen Klaps auf den Po, zog sie an sich und hielt sie fest, obwohl sie seine Hand wegstieß und deutlich machte, dass sie dies nicht wollte. Der Kläger versuchte sein Verhalten zu rechtfertigen, indem er sagte, sie solle den...
weiter lesenDas Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Urteil vom 25. Januar 2024 zum Aktenzeichen 9 Ca 9122/23 entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers durch den TÜV Nord während der Probezeit wirksam ist und keine Entschädigung wegen einer behaupteten Diskriminierung zu zahlen ist. Aus der Pressemitteilung des ArbG Bremen-Bremerhaven vom 25.01.2024 ergibt sich: Der Kläger, der nichtdeutscher Herkunft und Muslim ist, war seit Beginn des Jahres 2023 bei dem beklagten TÜV Nord angestellt. Dort sollte der Kläger, der über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügt, auch zum Kfz-Prüfingenieur ausgebildet werden. Im Mai 2023 erklärte die Beklagte nach Anhörung des Betriebsrats die Kündigung des Arbeitsverhältnisses . Zu diesem Zeitpunkt...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.