Was ist das Kündigungsschutzrecht?
Das Kündigungsschutzrecht ist ein Untergebiet des Arbeitsrechts. Es regelt den Schutz des Arbeitnehmers vor ungerechtfertigten Kündigungen des Arbeitsvertrages. Der Arbeitgeber muss sich an die Regeln des Kündigungsschutzrechtes halten, wenn er ein Arbeitsverhältnis auf rechtssichere Art beenden will.
Womit beschäftigt sich das Kündigungsschutzrecht im Einzelnen?
Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung. Die ordentliche Kündigung erfordert in der Hauptsache die Schriftform sowie die Einhaltung bestimmter Fristen, die sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, aber auch im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag finden. Eine außerordentliche Kündigung ist an strengere Voraussetzungen geknüpft: Hier muss der Arbeitgeber einen wichtigen Grund für die Kündigung vorweisen können, er muss eine Interessenabwägung vornehmen und eine zweiwöchige Frist für die Kündigungserklärung einhalten.
Das im Kündigungsschutzgesetz niedergelegte Kündigungsschutzrecht ist nur auf Betriebe von einer bestimmten Mitarbeiterzahl aufwärts anwendbar. Es legt fest, wann eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung schreibt es eine Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers nach sozialen Kriterien vor und regelt Abfindungsansprüche. Das Kündigungsschutzgesetz enthält zusätzlich Regelungen über die Änderungskündigung. Es beschreibt, wie der Arbeitnehmer sich arbeitsgerichtlich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen kann und nennt Klagefristen. Spezielle Regelungen enthält es zum Kündigungsschutz von Mitgliedern des Betriebsrates, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und anderer Organe der Arbeitnehmervertetung. Will der Arbeitgeber eine gemessen an der Gesamtbelegschaft größere Zahl von Kündigungen aussprechen, ist dies bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Anzeigepflichtige Entlassungen werden nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit wirksam, diese kann auch eine höchstens zweimonatige Entlassungssperre verhängen. Auch die Zulässigkeit von Kurzarbeit ist im Kündigungsschutzgesetz geregelt; die Arbeitsagentur hat hier ebenfalls ein Mitspracherecht. Neben der gesetzlichen Vorschrift im Kündigungsschutzgesetz können zum Thema Kurzarbeit auch Regelungen aus einem Tarifvertrag zu beachten sein.
Gesetzliche Grundlage:
Das Kündigungsschutzrecht im engeren Sinne ist im Kündigungsschutzgesetz geregelt. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch enthält Regelungen, die man zum Kündigungsschutzrecht zählen kann – hier werden die Grundregeln für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgestellt, Kündigungsfristen und -Formalien festgelegt (§§ 622 ff.) und die Regeln für eine fristlose Kündigung beschrieben (§§ 626 ff.).
Welche Gründe für eine Kündigung lässt das Kündigungsschutzgesetz zu?
Welche Kriterien hat der Arbeitgeber bei der Sozialauswahl im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung zu beachten?
Für welche Betriebe gilt das Kündigungsschutzgesetz?
Für Betriebe mit mehr als fünf Mitarbeitern. Sonderregeln gibt es für Mitarbeiter, die am 31.12.2003 bereits im Betrieb beschäftigt waren.
Anrechnung der teilzeitbeschäftigten bei der Mitarbeiteranzahl:
Für welche Mitarbeiter gilt der Kündigungsschutz?
Für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten.
Sie brauchen einen Anwalt an Ihrem Wohnort für Ihr arbeitsrechtliches Problem? Bei fachanwalt.de finden Sie Anwälte, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben. Der Titel „Fachanwalt“ steht dabei für einen Rechtsanwalt, der fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in diesem Bereich erworben hat. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel entsprechend der Fachanwaltsordnung.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 09. November 2022 zum Aktenzeichen 2 A 3031/21 die Klage eines Soldaten gegen seine fristlose Entlassung abgewiesen. Aus der Pressemitteilung des VG Hannover vom 09.11.2022 ergibt sich: Der Kläger ist mit dem Dienstgrad Gefreiter als Soldat auf Zeit für vier Jahre in die Bundeswehr eingetreten. Im Oktober 2020 erhielt seine Dienststelle Kenntnis davon, dass er Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe war, in der Bilder, Memes und Videos mit sittenwidrigen, rassistischen und pornographischen Inhalten geteilt worden sind. Die Durchsuchung seines Mobiltelefons förderte weitere einschlägige Mediendateien zutage. Mit dem angegriffenen Bescheid vom 18. Januar 2021 entließ die beklagte Bundesrepublik Deutschland den Kläger fristlos aus dem...
weiter lesenLeipzig. Zumindest Bundesbeamte, die in Teilzeit arbeiten, erhalten seltener Erschwerniszulagen für Wechselschichten. Wie das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. Oktober 2022 entschied, begegne dies „keinen unionsrechtlichen Bedenken“ (Az.: 2 C 30.20). Die Regelung knüpfe an eine Erschwernis an, die vom Arbeitszeitumfang unabhängig ist. Bundesbeamte und Soldaten erhalten nach der Erschwerniszulagenverordnung eine Zulage, wenn ihre Dienste unter bestimmten Voraussetzungen mindestens viermal im Monat zu eng beisammen liegen und der Beamte mindestens fünf Stunden im Nachtdienst zwischen 20 Uhr und 6 Uhr in diesem Monat gearbeitet hat. Bei dem Kläger handelt es sich um einen Zollhauptsekretär aus dem Freiburger Raum. Er arbeitete von Mitte Mai 2016 bis September...
weiter lesenMacht ein tarifgebundener Arbeitgeber in einer von ihm formulierten Bezugnahmeklausel die Anwendbarkeit tariflicher Bestimmungen ausdrücklich davon abhängig, dass diese für ihn "verbindlich" sind, bringt er damit in der Regel mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck, dass mit der Klausel nur die Gleichstellung nicht tarifgebundener Arbeitnehmer mit Gewerkschaftsmitgliedern bezweckt wird. Auch die Nennung der Vorschriften des TVG zur Tarifbindung des Arbeitgebers ist dann nicht erforderlich. BAG, Urteil vom 5.7.2017 – 4 AZR 867/16 Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung über die Reichweite einer sog. Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag, die auf in Tarifverträgen geregelte Arbeitsbedingungen verwies, zu entscheiden....
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung: