Anwalt Arbeitsrecht Bünde – Fachanwälte finden!

Das Arbeitsrecht ist eines der umfassendsten Rechtsgebiete in der deutschen Rechtsprechung. Doch leider ist kein Arbeitnehmer geschützt vor etwaigen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Rechtliche Probleme mit dem Arbeitgeber können leider ganz schnell und unerwartet entstehen. Gerade in Bereichen rund um den Arbeitsplatz handelt es sich allerdings bei den Rechtsproblemen nicht selten um ganz spezielle Einzelfälle, bei denen der Gesetzgeber zur Urteilsfindung ganz explizit auf die genaue Einzelsituation eingehen muss.

Gleich ob es sich um eine Abfindung handelt, eine fristlose Kündigung oder auch ein vermeintlich unangebrachtes Arbeitszeugnis. Als Laie ist es in der Regel unmöglich, die Rechtslage einzuschätzen. Fühlt man sich als Arbeitnehmer ungerecht behandelt, sollte man die Tatsachen von einem Juristen prüfen lassen. Dieser wird die Rechtssituation prüfen und etwaige rechtliche Schritte empfehlen und diese für seinen Mandanten durchführen. Da das Arbeitsrecht sehr umfangreich ist, sollte man sich an einen Fachanwalt wenden. Lebt man in einer Stadt, dann hat man Glück, denn einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu finden, gestaltet sich Dank des Internets einfach.

Hat man arbeitsrechtliche Probleme, ist es absolut empfohlen, einen Anwalt in der Nähe des eigenen Wohnorts aufzusuchen wie eine Fachanwalt Arbeitsrecht aus Bünde. Denn durch die örtliche Nähe, ist es problemlos möglich, einen persönlichen Kontakt herzustellen. Gerade bei arbeitsrechtlichen Fällen ist es oft unumgänglich und sinnvoll, einen Ansprechpartner vor Ort zu haben. Bei einem ersten Termin wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bünde sich einen ersten Überblick über die Situation verschaffen. Der Anwalt wird seinen Mandanten nicht nur umfassend in Bezug auf die rechtliche Lage aufklären, sondern auch darlegen, wie weiter vorgegangen werden sollte. Nicht immer muss es zwingend zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Ein Verfahren vor Gericht ist tatsächlich nicht immer nötig. Oft kann der Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Bünde auch eine außergerichtliche Lösung herbeiführen. Kommt es doch zu gerichtlichen Schritten, wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht seinen Mandanten vor Gericht vertreten. Es besteht kein Zweifel, dass jeder, der ein arbeitsrechtliches Problem hat, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden sollte.


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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Bünde


Arbeitsrecht Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst
Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Urteil vom 18. Januar 2024 zum Aktenzeichen 3 K 1752/23.TR entscheiden, dass ein Polizeibeamter aus der Pfalz aus dem Dienst entfernt wird. Aus der Pressemitteilung des VG Trier Nr. 03/2024 vom 04.03.2024 ergibt sich: Dem Beamten wurde im Disziplinarverfahren zur Last gelegt, sich im September 2019 im Rahmen eines polizeilichen Einsatzes anlässlich eines schweren Verkehrsunfalls in Polizeiuniform und im Besitz seiner Dienstwaffe neun Pakete Käse mit einem Gewicht von jeweils 20 Kilogramm unrechtmäßig zugeeignet zu haben. Ferner habe er in der Folge zur Vertuschung der Straftat seinen Vorgesetzten gegenüber die Unwahrheit geäußert. Bei dem Verkehrsunfall war ein mit Käse beladener Sattelzug verunglückt und der Kühlcontainer ... weiter lesen
Arbeitsrecht Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Probebeamtenverhältnis rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 20. Februar 2024 zum Aktenzeichen 5 K 733/23.KO sowie PKH -Beschluss vom 15. November 2023 zum Aktenzeichen 5 K 733/23.KO entschieden, dass die Entlassung eines im Dienst des beklagten Landes Rheinland-Pfalz stehenden Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe rechtmäßig ist. Aus der Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 5/2024 vom 28.02.2024 ergibt sich: Der Kläger war im Jahr 2021 nach bestandener Laufbahnprüfung in das Probebeamtenverhältnis berufen und als Einsatzsachbearbeiter in einer Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei eingesetzt worden. Bereits zuvor, noch während seines Vorbereitungsdienstes, hatte er über mehrere Monate hinweg wiederholt Bilddateien (sog. ... weiter lesen
Arbeitsrecht Weiteres Vorabentscheidungsverfahren zur Kündigung wegen eines Austritts aus der katholischen Kirche
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 1. Februar 2024 zum Aktenzeichen 2 AZR 196/22 (A) den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordneter Arbeitgeber , der von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören, das Arbeitsverhältnis allein aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft zur katholischen Kirche kündigen darf, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche austritt. Ein im Jahr 2022 eingeleitetes Vorabentscheidungsverfahren mit einem ähnlichen Gegenstand ist durch ein Anerkenntnis der Arbeitgeberin gegenstandslos geworden. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 3/24 vom ... weiter lesen

Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Bünde
(© Krivinis / Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist für so gut wie jedermann bedeutend - ob Arbeitgeber, Arbeitnehmer, selbst für Arbeitslose. Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen sowie weitere verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Das Arbeitsrecht unterteilt sich in 2 Teilgebiete: das individuelle Arbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einzigen Gesetzbuch ratifiziert. Rechtsgrundlagen sind das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und eine Fülle an arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, dann wird der Streit vor dem ArbG ausgetragen. Im Falle einer Berufung oder einer Beschwerde fällt die Zuständigkeit an das LAG. Das BAG ist das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit.

Der Weg zu einer neuen Anstellung

Eine Stellenanzeige ist für die meisten die optimale Art und Weise, um eine neue Arbeitstätigkeit zu finden. Auch eine Initiativbewerbung ist selbstverständlich eine Option. Bei Stellenausschreibungen greift das AGG. Gemäß dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz darf ein Stellenangebot weder diskriminierend sein, noch darf es gegen das Gebot der Gleichberechtigung verstoßen. Es gilt ein hundertprozentiges Diskriminierungsverbot. In unserer Zeit sind die Arten von Arbeit sehr vielseitig. So kann man beispielsweise eine Ausbildung suchen. Vielleicht sucht man aber auch eine Teilzeitarbeit, eine Vollzeitarbeit, einen Mini-Job, Nebenjob oder gar Telearbeit an einem Telearbeitsplatz oder Heimarbeit. Seit 2015 gilt in der BRD übrigens ein Mindestlohn. 2017 liegt dieser bei 8,84 Euro in der Stunde. Ist man fündig geworden, dann ist die schriftliche Bewerbung die erste Etappe, um sich auf die gewünschte Stelle zu bewerben. Ist die schriftliche Bewerbung formal perfekt und aussagekräftig und hat der Arbeitgeber Interesse, dann folgt ein Vorstellungsgespräch. Meistert man das Vorstellungsgespräch und der Arbeitgeber ist überzeugt, dass man den Aufgabenstellungen gewachsen ist, dann wird das anstehende Arbeitsverhältnis in der Regel mit einem Arbeitsvertrag besiegelt.

Was ist eigentlich der Arbeitsvertrag?


(© Simon Jung / fotolia.com)

In der Regel liegt einem Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. Darin geregelt findet sich sowohl die rechtliche als auch die soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Möglich ist ein befristeter Arbeitsvertrag, z.B. um einen vorübergehenden Bedarf zu decken oder bei Projektarbeit. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt es überdies zu unterscheiden zwischen einem Arbeitsvertrag mit oder ohne Sachgrund. Ebenso möglich ist ein Arbeitsvertrag ganz ohne Befristung, sprich ein unbefristeter Vertrag. Im Unterschied zum befristeten Vertrag wird hier kein Ende des Beschäftigungsverhältnisses zeitlich genannt. Der Arbeitsvertrag ist eine Form des sogenannten Dienstvertrages, in dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die zu erbringenden Dienstleistungen einigen. Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Pflichten und Rechte für das Arbeitsverhältnis. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung eines Arbeitslohns beziehungsweise eines Gehalts, Monatsentgelts. Ferner sind im Arbeitsvertrag u.a. folgende Punkte geregelt: Datum, an dem das Beschäftigungsverhältnis beginnt, Details zu den Arbeitszeiten, Regelungen bezüglich Nachtarbeit bzw. Feiertags- und Sonntagsarbeit, Urlaubstage, Probezeit, Überstunden. Ebenso meist ausgeführt und vermerkt sind Zusatzleistungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld. Anmerkung: Man kann auch Anspruch auf eine finanzielle Zusatzleistung wie Weihnachtgeld haben, wenn der Anspruch aus einer sog. betrieblichen Übung entspringt. Eine betriebliche Übung entsteht durch die sich wiederholende, gleichartige Praktizierung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers. Hierbei kommt es nicht auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers an. Auch eine Dienstwagenüberlassung kann direkt im Arbeitsvertrag geregelt werden. Alternativ kann eine separate Dienstwagenvereinbarung getroffen werden. Wird eine Gratifikation ausgezahlt oder besteht Anspruch auf Tantieme, dann findet sich auch dies oftmals direkt im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten. Eine Ausnahme stellen Arbeitsverträge bei einem Leiharbeitsverhältnis dar. Hier wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Betrieb geschlossen, bei dem einer Arbeit direkt nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. Der Verleiher, im Regelfall eine Zeitarbeitsfirma, überlässt die Arbeitskraft einem Dritten für eine begrenzte Zeit. Gesetzlich geregelt findet sich die Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Rechte von Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland


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In der BRD schützt der Staat Beschäftigte in besonderem Maße. Als Arbeitnehmer hat man so z.B. u.a. ein Recht auf Lohnfortzahlung im Falle einer Krankheit. Dies ist im EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Ist man schwanger, profitiert man ebenfalls von speziellen Rechten. Zur Anwendung kommt hier das Mutterschutzgesetz. Außerdem besteht ein Anspruch auf Elternzeit gemäß dem BEEG. Jedes Elternteil hat damit das Recht in Elternzeit zu gehen, um ein Kind zu betreuen. Dies bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dem Arbeitsschutz. Zweck des ArbSchG ist es, den Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz für Beschäftigte umfassend und in allen Tätigkeitsbereichen zu gewährleisten und zu regeln. Es gilt, Arbeitsunfälle weitestgehend zu verhindern. Durch die Ausgleichsabgabe soll außerdem die Beschäftigung schwerbehinderter Personen gefördert werden. Durch das 2017 in Teilen in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz wurde der Kündigungsschutz für behinderte Beschäftigte erhöht. Überdies wurde 2017 das Entgelttransparenzgesetz verabschiedet. Es soll die Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen eliminieren. Wird ein Beschäftigungsverhältnis aufgelöst, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Muss das Unternehmen, für das man arbeitet, Insolvenz anmelden, besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld. Ferner hat man als Arbeitnehmer eine ganze Fülle an weiteren Rechten wie beispielsweise das Recht auf Urlaub, das Recht auf Anhörung, das Recht auf Pausen oder auch das Recht auf Gleichbehandlung.

Die Formen der Kündigung: diese Kündigungsformen gibt es


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Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung bedeutet, dass nur eine der Vertragsparteien den Willen zu kündigen kundtun muss, der anderen Vertragspartei muss die Kündigung bloß zugehen. Die Kündigung kann sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Kündigt der Arbeitgeber, dann gibt es verschiedene Gründe für die Kündigung. So kann es sich bei der Kündigung zum Beispiel um eine fristlose Kündigung handeln. Bei einer fristlosen Kündigung wird das Beschäftigungsverhältnis nicht zu einem festgelegten Datum, sondern sofort beendet. Oftmals wird die fristlose Kündigung auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Bei der fristlosen Kündigung gilt keine Frist. Sie beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Für jede fristlose Kündigung muss es einen wichtigen Grund geben. Ein wichtiger Grund ist ein ganz besonders schlimmes Ereignis, der dem Kündigenden das Abwarten der regulären Kündigungsfristen unzumutbar macht wie z.B. Diebstahl oder Betrug. Auch eine Arbeitsverweigerung kann zur fristlosen Kündigung führen. Bei der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz ist hingegen eine fristlose Kündigung ohne eine vorherige Abmahnung nur in wenigen Ausnahmefällen gerechtfertigt. Andere Formen der Kündigung, die im Verhalten des Arbeitnehmers begründet liegen, sind die Verdachtskündigung, die verhaltensbedingte oder die personenbedingte Kündigung. Wie der Name bereits vermuten lässt, liegt der Grund der Kündigung bei einer personenbedingten Kündigung in der Person des Arbeitnehmers begründet. Personenbedingte Kündigungsgründe liegen vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Auf ein Verschulden des Arbeitnehmers kommt es dabei nicht an. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist in dem Fall angebracht, wenn das Verhalten des Angestellten den Betriebsfrieden nachhaltig stört oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört ist. Die Verdachtskündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Voraussetzung für eine Verdachtskündigung ist, dass der Arbeitgeber die Kündigung auf den Verdacht einer drastischen Vertragsverletzung oder strafbaren Handlung stützt. Dieser Verdacht muss aufgrund objektiver Umstände dringend sein. Eine Verdachtskündigung erfordert grundsätzlich keine vorangegangene Abmahnung. Die ordentliche Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsvertrages zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Die Frist der Kündigung kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Ein wenig anders verhält es sich mit der Änderungskündigung. Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Um eine Kündigung abzuwenden, können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Das Arbeitsverhältnis wird in beidseitigem Einverständnis aufgelöst. Nicht unüblich ist es, den Angestellten nach Abschluss eines Auflösungsvertrages oder auch nach einer ordentlichen Kündigung von der Arbeit bei vollem Gehalt freizustellen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung oder auch bei einem Aufhebungsvertrag ist es des Weiteren nicht selten, dass eine Abfindung gezahlt wird. Der Anspruch auf eine Abfindung ergibt sich zum Beispiel aus einem Sozialplan, der von dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wurde. Nach rechtlicher Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ist eine Kündigung schon erfolgt und es müssen noch Ablauf und Folgen der Kündigung geklärt werden, dann wird dafür ein sogenannter Abwicklungsvertrag geschlossen. Ein Abwicklungsvertrag ist eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Folgen und den Ablauf der Kündigung festlegt. Im Abwicklungsvertrag kann zum Beispiel auch die Zahlung einer Abfindung vereinbart werden. Auch kann zum Beispiel auf das Recht der Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet werden. Darauf hinzuweisen ist, dass man mit einer Kündigungsschutzklage gegen jede Kündigung vorgehen kann - außer es ist in einem Abwicklungsvertrag ausgeschlossen worden. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur dann sinnvoll, wenn man seine Stelle behalten möchte, sondern sie dient vielmehr auch dazu, um eine Abfindung zu erwirken. Wichtig ist, dass, möchte man eine Kündigungsschutzklage erheben, eine Frist von 3 Wochen gilt. Generell braucht der Arbeitnehmer für das Einreichen der Kündigungsschutzklage keinen Anwalt. Allerdings ist es dringend empfohlen, sich einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zur Seite zu stellen. Der Anwalt im Arbeitsrecht wird nicht nur alle erforderlichen Schriftsätze erstellen. Er wird seinen Klienten auch bei sämtlichen Gerichtsterminen vertreten.

Rechte, Aufgaben und Pflichten eines Betriebsrats


(© Marco2811 / fotolia.com)

Verfügt ein Unternehmen über einen Betriebsrat, dann profitieren Arbeitnehmer von etlichen Vorteilen. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt demokratisch von der Mitarbeiterschaft. Der Betriebsrat vertritt die Interessen sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern. Er hat ein Recht auf Mitbestimmung. Auch zum Beispiel im Falle eines Betriebsübergangs sind eine Reihe von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Das gleiche gilt für eine geplante Versetzung von Mitarbeitern auf andere Arbeitsplätze. Dies gilt auch, wenn eine Eingruppierung, Einstellung oder Umgruppierung erfolgen soll. In solchen Fällen hat der Arbeitgeber stets den Betriebsrat in Kenntnis zu setzen. Ebenso muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn zum Beispiel eine Betriebsänderung geplant ist. Auch wenn Kurzarbeit eingeführt werden soll, dann ist dafür eine Zustimmung des Betriebsrats von Nöten. Scheitern die Verhandlungen mit dem Betriebsrat, kann die Einigungsstelle angerufen werden. Eine Einigungsstelle ist quasi ein betriebliches Schiedsgericht. Sie ist ein Ausgleich, den der Gesetzgeber geschaffen, dafür, dass der Betriebsrat nicht zum Streik aufrufen darf - anders als die Gewerkschaften. Die Einigungsstelle - sie setzt sich zusammen aus einer gleichen Anzahl Beisitzern und einem Vorsitzenden, der unparteiisch ist und auf den sich der Betriebsrat und Arbeitgeber zusammen geeinigt haben. Jedoch sind auch die Betriebsratsrechte durchaus eingeschränkt, zum Beispiel wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Der Betriebsrat hat kein Einsichtsrecht in Personalakten. Gestritten wird oft um die Frage, inwieweit der Betriebsrat auch bei den Evaluierungen und Zielen der einzelnen Angestellten mitwirken darf und welche Informationsrechte ihm dabei zustehen. Das Betriebsverfassungsgesetz bildet die rechtliche Basis für die innerbetriebliche Mitbestimmung. Es wird nicht selten als das Grundgesetz der Betriebsräte bezeichnet. Das Betriebsverfassungsgesetz normiert die Bildung betriebsverfassungsrechtlicher Organe, insbesondere eines Betriebsrats, und bestimmt dessen Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte im Betrieb. Im Übrigen ist das Pendant zum Betriebsrat im öffentlichen Dienst der Personalrat. Als Angestellter kann es auch durchaus sinnvoll sein, einer Gewerkschaft beizutreten. Gewerkschaften sind demokratische Vereinigungen von Arbeitnehmern, welche die Interessen ihrer Mitglieder verfolgen. Hauptziel ist es sicherlich, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, wie z.B. die Höhe des Arbeitslohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten. Um diese Ziele zu erreichen, werden Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden durchgeführt. Falls notwendig wird zur Zielerreichung ein Streik durchgeführt. Arbeitnehmer sind im Übrigen nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Gewerkschaftsmitgliedschaft mitzuteilen. Jedoch kann es durchaus positiv für den Beschäftigten sein, wenn der Arbeitgeber von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft Kenntnis hat. Gerade wenn in einem Unternehmen Tarifverträge zur Anwendung kommen. In diesem Fall profitieren Mitglieder der Gewerkschaft nicht selten von einer besseren Bezahlung und auch anderen günstigeren Arbeitsbedingungen als andere Mitarbeiter.

Bei Problemstellungen im Arbeitsrecht sollten Sie nicht zögern, sondern sich von einem Anwalt beraten lassen

Hat man Fragen und Probleme im Arbeitsrecht, dann ist der optimale Ansprechpartner eine Rechtsanwaltskanzlei zum Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht vertritt sowohl die Rechte von Arbeitnehmern als auch die von Arbeitgebern. In Bünde finden sich einige Rechtsanwaltskanzleien im Arbeitsrecht. Der Anwalt für Arbeitsrecht in Bünde ist nicht nur bei grundlegenden Fragestellungen der richtige Ansprechpartner wie: was ist ein Wettbewerbsverbot? Wie steht es rechtlich mit der Urlaubabgeltung? Der Anwalt zum Arbeitsrecht aus Bünde ist auch die richtige Kontaktperson, wenn ein Geschäftsführervertrag verfasst oder eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll. Der Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht in Bünde besitzt ein umfangreiches Fachwissen. Dieses reicht von Problemen bei der Bewerbung bis hin zu Problemen mit einer Kündigung. Der Arbeitsrechtler wird hierbei zunächst im Normalfall außergerichtlich tätig, indem er anstrebt, sich mit der Gegenseite außergerichtlich zu einigen oder einen Vergleich zu schließen. Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht außergerichtlich einigen, dann übernimmt der Rechtsanwalt die Vertretung vor Gericht. Gerade wenn eine komplexe Fallgestaltung vorliegt, dann ist es angeraten, sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der rechtlichen Vertretung zu beauftragen. Damit ein Anwalt den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht führen darf, muss er ganz besondere praktische als auch theoretische Kenntnisse in diesem Fachbereich vorweisen. So ist es unter anderem nötig, dass er mind. hundert Fälle zu arbeitsrechtlichen Themen bearbeitet hat. Eine weitere Bedingung ist, dass der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert hat. Und auch nach dem Erwerb des Titels ist er verpflichtet, der Rechtsanwaltskammer jährlich zu belegen, dass er sich fortgebildet hat. Kann der Rechtsanwalt nicht belegen, dass er sich fortbildet und eine Weiterbildung im Jahr absolviert hat, dann wird der Fachanwaltstitel entzogen werden. Es besteht also kein Zweifel, dass ein Fachanwalt zum Arbeitsrecht über eine ganz besondere Qualifikation verfügt. Genau deshalb tut man also gut daran, gerade bei arbeitsrechtlichen Fällen, die sich schwieriger gestalten, sofort einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zu konsultieren.

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Dr. / LLM (1)

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