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Rechtsanwalt ArbeitskampfrechtWas ist das Kündigungsschutzrecht?
Das Kündigungsschutzrecht ist ein Untergebiet des Arbeitsrechts. Es regelt den Schutz des Arbeitnehmers vor ungerechtfertigten Kündigungen des Arbeitsvertrages. Der Arbeitgeber muss sich an die Regeln des Kündigungsschutzrechtes halten, wenn er ein Arbeitsverhältnis auf rechtssichere Art beenden will.
Womit beschäftigt sich das Kündigungsschutzrecht im Einzelnen?
Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung. Die ordentliche Kündigung erfordert in der Hauptsache die Schriftform sowie die Einhaltung bestimmter Fristen, die sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, aber auch im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag finden. Eine außerordentliche Kündigung ist an strengere Voraussetzungen geknüpft: Hier muss der Arbeitgeber einen wichtigen Grund für die Kündigung vorweisen können, er muss eine Interessenabwägung vornehmen und eine zweiwöchige Frist für die Kündigungserklärung einhalten.
Das im Kündigungsschutzgesetz niedergelegte Kündigungsschutzrecht ist nur auf Betriebe von einer bestimmten Mitarbeiterzahl aufwärts anwendbar. Es legt fest, wann eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung schreibt es eine Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers nach sozialen Kriterien vor und regelt Abfindungsansprüche. Das Kündigungsschutzgesetz enthält zusätzlich Regelungen über die Änderungskündigung. Es beschreibt, wie der Arbeitnehmer sich arbeitsgerichtlich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen kann und nennt Klagefristen. Spezielle Regelungen enthält es zum Kündigungsschutz von Mitgliedern des Betriebsrates, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und anderer Organe der Arbeitnehmervertetung. Will der Arbeitgeber eine gemessen an der Gesamtbelegschaft größere Zahl von Kündigungen aussprechen, ist dies bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Anzeigepflichtige Entlassungen werden nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit wirksam, diese kann auch eine höchstens zweimonatige Entlassungssperre verhängen. Auch die Zulässigkeit von Kurzarbeit ist im Kündigungsschutzgesetz geregelt; die Arbeitsagentur hat hier ebenfalls ein Mitspracherecht. Neben der gesetzlichen Vorschrift im Kündigungsschutzgesetz können zum Thema Kurzarbeit auch Regelungen aus einem Tarifvertrag zu beachten sein.
Gesetzliche Grundlage:
Das Kündigungsschutzrecht im engeren Sinne ist im Kündigungsschutzgesetz geregelt. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch enthält Regelungen, die man zum Kündigungsschutzrecht zählen kann – hier werden die Grundregeln für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgestellt, Kündigungsfristen und -Formalien festgelegt (§§ 622 ff.) und die Regeln für eine fristlose Kündigung beschrieben (§§ 626 ff.).
Welche Gründe für eine Kündigung lässt das Kündigungsschutzgesetz zu?
Welche Kriterien hat der Arbeitgeber bei der Sozialauswahl im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung zu beachten?
Für welche Betriebe gilt das Kündigungsschutzgesetz?
Für Betriebe mit mehr als fünf Mitarbeitern. Sonderregeln gibt es für Mitarbeiter, die am 31.12.2003 bereits im Betrieb beschäftigt waren.
Anrechnung der Teilzeitbeschäftigten bei der Mitarbeiteranzahl:
Für welche Mitarbeiter gilt der Kündigungsschutz?
Für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten.
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Anwalt Arbeitsrecht WuppertalMannheim (jur). Leugnet ein Beamter aus innerer Überzeugung die rechtliche Existenz der Bundesrepublik Deutschland, verletzt dies „in schwerwiegender Weise seine Verfassungstreuepflicht“. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Freitag, 22. Dezember 2023, veröffentlichten Urteil entschieden und die Entlassung eines bei der Bundeswehrverwaltung auf Lebenszeit beschäftigten Beamten bestätigt (Az.: DB 16 S 699/23). Der Beamte war bei der Bundeswehrverwaltung als Technischer Regierungsamtsrat tätig. 2016 beantragte er einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis. Mit dem amtlichen Dokument wird die deutsche Staatsangehörigkeit für Personen bestätigt, bei denen aus historischen oder persönlichen Gründen zweifelhaft ist, ob sie deutsche Staatsangehörige sind. Da...
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Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 13. Oktober 2022 zum Aktenzeichen 2 C 24.21 entschieden, dass ein Beamter hat Anspruch auf Freizeitausgleich , soweit die ihm gewährten Pausenzeiten in „Bereithaltung“ als Arbeitszeit zu qualifizieren sind und hieraus eine dienstliche Inanspruchnahme über die durchschnittlich zu erbringende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus resultiert. Aus der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 63/2022 vom 13.10.2022 ergibt sich: Der Kläger, ein Bundespolizist, beansprucht die Anrechnung von ihm im Jahr 2013 gewährten Pausenzeiten in „Bereithaltung“ auf die Arbeitszeit im Umfang von (ursprünglich) 1020 Minuten. Die einzelne Pause belief sich auf jeweils 30 bis 45 Minuten. Die Vorinstanzen verurteilten...
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Die DSGVO schützt personenbezogene Daten und gibt Betroffenen das Recht auf Schadenersatz bei Verstößen. Doch das BAG hat – ebenso wie der EuGH - im Urteil vom 20. Juni 2024 (BAG 8 AZR 124/23) klargestellt, dass allein die Sorge vor einem möglichen Datenmissbrauch nicht ausreicht, um einen Schadenersatzanspruch nach DSGVO zu rechtfertigen. Diese Entscheidungen präzisieren die Anforderungen an den immateriellen Schaden nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO und schaffen wichtige Klarheit für Unternehmen und Betroffene. Voraussetzungen für immaterielle Schäden und Schadenersatzansprüche nach der DSGVO Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO besteht ein Anspruch auf Schadenersatz bei Verstößen gegen die DSGVO, wenn dadurch ein materieller oder immaterieller Schaden entsteht. Die aktuelle und auch europäische...
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