Anwalt Arbeitsrecht Ludwigshafen – Fachanwälte finden!

Das Arbeitsrecht ist eines der umfangreichsten Rechtsgebiete in der deutschen Rechtsprechung. Dabei ist kein Arbeitnehmer vor Problemen mit dem Arbeitgeber geschützt. Rechtliche Probleme mit dem Arbeitgeber können leider ganz schnell und unerwartet entstehen. Gerade in Belangen rund um den Arbeitsplatz handelt es sich jedoch bei den Rechtsproblemen nicht selten um ganz spezielle Einzelfälle, bei denen der Gesetzgeber zur Urteilsfindung ganz explizit auf die genaue Einzelsituation eingehen muss.

Gleich, ob es sich um eine Kündigung handelt, eine Abfindung, oder um ein Arbeitszeugnis. Ist man kein Jurist, kann man die Rechtslage nicht fundiert beurteilen. Fühlt man sich allerdings unfair behandelt, sollte man den Rat eines Anwalts einholen. Dieser wird nicht nur die Rechtssituation juristisch bewerten, sondern auch eine weitere Vorgehensweise vorschlagen. Nachdem gerade das Arbeitsrecht ein sehr umfassendes und diffiziles Rechtsgebiet ist, sollte man einen Fachanwalt konsultieren. In allen Städten gibt es spezielle Fachanwälte, und so ist es nicht schwer, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ludwigshafen zu finden.

Weshalb es angebracht ist, sich einen Fachanwalt Arbeitsrecht in Ludwigshafen zu suchen, ist offensichtlich. Durch die Nähe, kann man ohne Probleme und ohne Aufwand ein persönliches Gespräch führen. Vor allem in Rechtsfragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, die sich nicht selten schwierig gestalten, ist es sinnvoll, persönliche Gespräche zu führen. Im Beratungsgespräch wird der Fachanwalt die Sachlage prüfen, sich ein Urteil bilden und weitere Schritte erörtern. Manchmal klärt sich die Angelegenheit bereits, wenn der Anwalt Kontakt zum Arbeitgeber aufnimmt. Wird keine Lösung herbeigeführt, kann es sein, dass ein Verfahren vor Gericht unumgänglich ist. Hier wird der Fachanwalt seinen Mandanten vertreten. Da das Arbeitsrecht ein sehr diffiziles und breitgefächertes Rechtsgebiet ist, sollte sich jeder Arbeitnehmer bei diesbezüglichen Schwierigkeiten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Denn so ist sichergestellt, dass die persönlichen Belange optimal vertreten werden.

Die fachspezifischen Kenntnisse hat ein Fachanwalt durch spezielle Zusätzliche Qualifikationen erworben. Damit man den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ludwigshafen tragen darf, ist es nötig, einen Fachanwaltskurs erfolgreich absolviert zu haben. Es ist zudem zwingend erforderlich, eine Mindestzahl an Fällen aus dem Bereich Arbeitsrecht behandelt zu haben. Vorgeschrieben ist vom Gesetzgeber die Bearbeitung von mindestens hundert Fällen aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht. Von den 100 bearbeiteten Verfahren müssen mindestens fünfzig rechtsförmlich bzw. gerichtlich stattgefunden haben. Dass mit dieser zusätzlichen theoretischen als auch praktischen zusätzlichen Qualifikation ein umfassendes Fachwissen einhergeht, ist offensichtlich. Es besteht kein Zweifel, will man in arbeitsrechtlichen Belangen sehr gut vertreten sein, sollte man sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.


IHRE SUCHE: NEUE SUCHE

ⓘ BEWERTUNGSKRITERIEN
Sortiere nach
Rubensstr. 36
67061 Ludwigshafen

Telefon: 0621-67034050
Telefax: 0621-67034051
Nachricht senden
12 Bewertungen
5.0 von 5.0
Bewertungen stammen aus 2 Portalen
Kurfürstenstraße 38
67061 Ludwigshafen

Aktuelle Rechtsfragen aus dem Themengebiet Arbeitsrecht werden betreut von Rechtsanwalt Ulrich Oberdorf (Fachanwalt für Arbeitsrecht) vor Ort in Ludwigshafen.
Mundenheimer Straße 135
67061 Ludwigshafen

Fachanwalt Alexander Weibel mit Rechtsanwaltskanzlei in Ludwigshafen bietet anwaltliche Vertretung bei juristischen Streitigkeiten im Fachbereich Arbeitsrecht.
Lutherstraße 1
67059 Ludwigshafen

Fachanwalt Walter Kühnemund mit Fachanwaltskanzlei in Ludwigshafen hilft Mandanten fachkundig bei Rechtsangelegenheiten im Fachbereich Arbeitsrecht.
Bahnhofstraße 63
67059 Ludwigshafen

Zum Fachbereich Arbeitsrecht berät Sie engagiert Rechtsanwältin Christina Uhl (Fachanwältin für Arbeitsrecht) aus dem Ort Ludwigshafen.
Amtsstraße 8
67059 Ludwigshafen

Fachanwältin Birgit Schmidt mit Fachanwaltskanzlei in Ludwigshafen bietet anwaltliche Vertretung als Rechtsbeistand im Fachgebiet Arbeitsrecht.
Wredestraße 6
67059 Ludwigshafen

Fachanwalt Michael Fell mit Anwaltskanzlei in Ludwigshafen bietet Rechtsberatung bei juristischen Streitigkeiten im Fachgebiet Arbeitsrecht.
Von-Stephan-Strasse 4
67063 Ludwigshafen

Telefax: 0621 669009256
Zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwalt Hans-Otto Morgenthaler (Fachanwalt für Arbeitsrecht) in dem Ort Ludwigshafen.
Wredestraße 6
67059 Ludwigshafen

Aktuelle Rechtsfragen zum Themengebiet Arbeitsrecht betreut Rechtsanwalt Axel Gander (Fachanwalt für Arbeitsrecht) im Ort Ludwigshafen.
Mundenheimer Straße 143
67061 Ludwigshafen

Telefon: (0621) 568031
Nicht einfache Rechtsangelegenheiten zum Themengebiet Arbeitsrecht löst Rechtsanwalt Thomas Karl (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus Ludwigshafen.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Ludwigshafen


Arbeitsrecht Bundesarbeitsgericht entscheidet zu Schulungskosten von Betriebsräten: Präsenz vor Webinar
Ein aktueller Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 7 ABR 8/23 ) bestätigt, dass Betriebsräte einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für notwendige Schulungen haben, inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten, selbst wenn ein inhaltsgleiches Webinar verfügbar ist. Gericht stärkt Betriebsrat: Fluggesellschaft muss für Schulung zahlen Eine Fluggesellschaft lehnte es ab, die Übernachtungs- und Verpflegungskosten für zwei Personalvertretungsmitglieder zu übernehmen, die an einer betriebsverfassungsrechtlichen Schulung in Potsdam teilnahmen, obwohl ein vergleichbares Webinar angeboten wurde. Die Personalvertretung, deren Rechte sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz richten, forderte dennoch die Übernahme dieser Kosten. Die unteren Instanzen gaben der Personalvertretung recht, woraufhin ... weiter lesen
Arbeitsrecht Darf der Betriebsrat eine Mail mit einer Umfrage an die ganze Belegschaft senden?
Um die Antwort vorwegzunehmen, der Betriebsrat ist berechtigt, eine Befragung der Mitarbeiter des Betriebes durch Fragebögen durchzuführen. Dem Arbeitgeber steht in einem solchen Fall kein Verfügungsanspruch im Sinne von § 940 ZPO auf Unterlassung der Fragebogenaktion zu. Für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat geht § 2 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 74 Abs. 1 S. 2 BetrVG vom Partnerschaftsgedanken als einem grundlegenden Prinzip des Betriebsverfassungsrechts aus; dem Betriebsrat wird eine Mitverantwortung für den Betrieb und eine Selbstverantwortung für die Arbeitnehmerbelange auferlegt. Das Betriebsverfassungsgesetz kennt zwar keine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift über die Zulässigkeit derartiger Maßnahmen. Das besagt aber noch nicht, ... weiter lesen
Arbeitsrecht Arbeitsverhältnis eines Lehrers bei der International School of Bremen nach Ablauf der Befristung beendet
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Urteil vom 14. Dezember 2023 zum Aktenzeichen  8 Ca 8266/23 die Klage eines Arbeitnehmers auf Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Befristung abgewiesen. Aus der Pressemitteilung des ArbG Bremen-Bremerhaven vom 14.12.2023 ergibt sich: Der Kläger war als Lehrerkraft bei der beklagten Schule beschäftigt. Außerdem war er Mitglied des Betriebsrats. Sein Arbeitsverhältnis war für die Dauer von 23 Monaten bis zum 31. Juli 2023 befristet. Im Februar 2023 wandte er sich an die beklagte Arbeitgeberin mit der Bitte um eine Bescheinigung über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses , die er bei einer Behörde vorlegen wollte. Zunächst stellte die Beklagte eine „Arbeitsbescheinigung“ aus, ... weiter lesen

Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Ludwigshafen
(© Jozsitoeroe / Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist für so gut wie jedermann relevant - ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber, selbst für Arbeitslose. Das Arbeitsrecht regelt die Summe der gesetzlichen Regelungen, die die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern betreffen. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in zwei Teilbereiche: das kollektive Arbeitsrecht und das individuelle Arbeitsrecht. Ein einheitliches Gesetzbuch zum Arbeitsrecht gibt es nicht. Rechtsgrundlage ist vielmehr das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Spezialgesetze, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Kommt es zu einem Rechtsstreit, dann wird der Streit vor dem ArbG ausgetragen. Das Landesarbeitsgericht ist bei Beschwerden und Berufungen zuständig. Das BAG ist das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit.

Das AGG und der Weg zu einer neuen Beschäftigung

Möchte man ein neues Arbeitsverhältnis eingehen, findet man vakante Stellen zumeist über eine Stellenausschreibung. Auch eine Initiativbewerbung ist selbstverständlich eine Möglichkeit. Stellenanzeigen müssen konform mit dem AGG sein. Das AGG verlangt, dass eine Stellenausschreibung weder gegen die Gleichberechtigung verstoßen darf noch eine Diskriminierung erkennbar sein darf, wie zum Beispiel Ausschluss wegen einer körperlichen Einschränkung. Es ist jegliche Art der Diskriminierung untersagt. Die Arten an Arbeit sind heute äußerst vielfältig. Es kann sein, dass man auf der Suche nach einer Ausbildung ist. Oder man ist auf der Suche nach einem Vollzeitjob, nach einem Nebenjob, nach einer Teilzeitarbeit. Auch die Option von Heimarbeit bzw. Telearbeit ist heute üblich. Wissen sollte man, dass in der BRD seit 2017 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro in der Stunde gilt. Die Bewerbung ist dann die erste Etappe, um eine Stelle, die man für sich ausfindig gemacht hat, zu bekommen. Nur wenn die Bewerbung aussagekräftig und formal perfekt ist, wird man die zweite Etappe nehmen können: das Vorstellungsgespräch. Meistert man das Vorstellungsgespräch und der Arbeitgeber ist sich sicher, dass man den Anforderungen gewachsen ist, dann wird das anstehende Arbeitsverhältnis in der Regel mit einem Arbeitsvertrag besiegelt.

Was genau beinhaltet der Arbeitsvertrag


(© / fotolia.com)

Der Arbeitsvertrag bildet den Grundstein eines Arbeitsverhältnisses. In diesem ist die soziale als auch die rechtliche Beziehung beider Parteien geregelt. Dabei ist zum Beispiel ein befristeter Arbeitsvertrag möglich. Meist wird diese Variante bei einer Projektarbeit gewählt oder um einen vorübergehenden Bedarf zu decken. Bei befristeten Arbeitsverträgen wird unterschieden zwischen einer Befristung mit sachlichem Grund und einer Befristung ohne Sachgrund. Neben dem befristeten Vertrag, der in heutiger Zeit oft geschlossen wird, existiert zudem der Arbeitsvertrag ohne Befristung. Im Unterschied zum befristeten Vertrag wird hier kein Ende des Arbeitsverhältnisses zeitlich genannt. Der Arbeitsvertrag ist eine spezielle Form des Dienstvertrages und damit Basis des Arbeitsverhältnisses. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ergeben sich Pflichten und Rechte für das Arbeitsverhältnis. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung eines Lohns bzw. eines Gehalts, Monatsentgelts. Daneben beinhaltet der Arbeitsvertrag im Normalfall u.a. im Folgenden aufgeführte Punkte: Datum, an dem das Beschäftigungsverhältnis beginnt, Einzelheiten zu den Arbeitszeiten, Regelungen bezüglich Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Urlaubstage, Probezeit, Überstunden. Auch der Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld oder Angaben zu einer betrieblichen Altersvorsorge sind meist im Arbeitsvertrag geregelt. Anmerkung: Man kann auch Anspruch auf eine finanzielle Zusatzleistung wie Weihnachtgeld haben, wenn der Anspruch aus einer sog. betrieblichen Übung entspringt. Eine betriebliche Übung stellt eine regelmäßige, gleichartige Verhaltensweise des Arbeitgebers dar. Dazu zählen beispielsweise gleichförmige Zahlungen von Zusatzleistungen, die 3x aufeinanderfolgend geleistet worden sind. Wird ein Dienstwagen oder Firmenwagen gestellt, findet sich dies ebenfalls zumeist im Arbeitsvertrag geregelt. Gewährt der Arbeitgeber die Zahlung einer Tantieme, einer Bonuszahlung oder eine Gratifikation ist auch das im Normalfall ebenfalls im Arbeitsvertrag festgehalten. Eine Sonderstellung nehmen Arbeitsverträge bei einer Arbeitnehmerüberlassung ein. Bei Leiharbeit wird der Arbeitsvertrag mit dem Verleiher geschlossen, nicht mit dem Unternehmen, an das der Leiharbeiter ausgeliehen wird. Der Verleiher, im Regelfall eine Zeitarbeitsfirma, überlässt die Arbeitskraft einem Dritten für eine bestimmte Zeit. Gesetzliche Regelungen, die Zeitarbeitsfirmen bei der Arbeitnehmerüberlassung zu befolgen haben, sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) fixiert.

Arbeitnehmerrechte im Überblick


(© kwarner / fotolia.com)

Als Arbeitnehmer bzw. Angestellter hat man in Deutschland eine Fülle an Rechten und steht unter besonderem Schutz. So hat man beispielsweise ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Geregelt findet sich dies im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Ist man schwanger, profitiert man ebenfalls von speziellen Rechten. Zur Anwendung kommt hier das MuSchG (Mutterschutzgesetz). Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) regelt die daran anschließenden Ansprüche auf Elternzeit. Außerdem existiert das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Es dient dem Arbeitsschutz. Zweck des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist es, den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz für Beschäftigte umfassend und in allen Beschäftigungsbereichen zu regeln und zu gewährleisten. Durch das Arbeitsschutzgesetz sollen Unfälle am Arbeitsplatz verhindert werden. Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen nicht oder in zu geringem Umfang beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Das 2017 verabschiedete Bundesteilhabegesetz erhöht u.a. den Kündigungsschutz, den behinderte Beschäftigte bereits genießen, um zusätzliche Hürden. Seit 07 2017 ist zudem das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist es, dass Frauen und Männer bei einer gleichwertigen Arbeit auch gleich bezahlt werden. Ist man arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorausgesetzt, man hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und stand überdies in den vergangenen 2 Jahren für mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Nach dt. Recht bekommen im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers ein sogenanntes Insolvenzgeld. Zudem hat man als Angestellter weitere Rechte wie z.B.: das Recht auf Pausen, das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf Einsicht in die Personalakte.

Was für Arten der Kündigung gibt es?


(© Kautz15 / fotolia.com)

Bei einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses handelt es sich um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung bedeutet, dass nur eine der Parteien den Willen zu kündigen kundtun muss, der anderen Vertragspartei muss die Kündigung bloß zugehen. Die Kündigung kann sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann verschiedene Formen haben. So kann es sich bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses um eine fristlose Kündigung handeln. Bei einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis nicht zu einem bestimmten Datum, sondern mit sofortiger Wirkung beendet. Oftmals wird die fristlose Kündigung auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die für den Normalfall vorgeschriebene Kündigungsfrist wird bei einer fristlosen Kündigung nicht eingehalten. Für eine fristlose Kündigung ist ein „wichtiger Grund“ von Nöten. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Fakten vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände dem Kündigenden die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht zumutbar machen z.B. sexuelle Belästigung oder Diebstahl. Auch eine Arbeitsverweigerung kann ein Anlass für eine fristlose Kündigung sein. Wird jedoch das Internet privat am Arbeitsplatz genutzt, dann kann das nur in Ausnahmefällen zu einer fristlosen Kündigung führen. Andere Formen der Kündigung, deren Grund im Verhalten des Arbeitnehmers liegt, sind die personenbedingte Kündigung oder auch die verhaltensbedingte Kündigung bzw. die Verdachtskündigung. Wie der Name schon vermuten lässt, liegt der Kündigungsgrund bei einer personenbedingten Kündigung in der Person des Arbeitnehmers begründet. Personenbedingte Kündigungsgründe liegen vor, wenn der Angestellte aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Auf ein Verschulden des Angestellten kommt es dabei nicht an. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist immer dann angebracht, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft verletzt. Bei der Verdachtskündigung handelt es sich um einen Unterfall der personenbedingten Kündigung. Eine Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber kommt dann in Betracht, wenn dieser den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder eine strafbare Handlung begangen haben könnte. Eine Verdachtskündigung erfordert grundsätzlich keine vorangegangene Abmahnung. Die ordentliche Kündigung ist die Erklärung entweder des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers, das Beschäftigungsverhältnis zum Ende einer Frist beenden zu wollen. Zu welchem Datum das Arbeitsverhältnis beendet werden kann, das ergibt sich entweder aus den Regelungen zur gesetzmäßigen Kündigungsfrist oder aus einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag bzw. aus dem Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zur fristlosen oder fristgerechten Kündigung ist die Änderungskündigung eher wenigen Arbeitnehmern ein Begriff. Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot des Arbeitgebers das Beschäftigungsverhältnis unter veränderten Bedingungen fortzuführen. Um eine Kündigung zu umgehen, können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Das Arbeitsverhältnis wird in beidseitigem Einverständnis beendet. Nicht unüblich ist es, den Arbeitnehmer nach Abschluss eines Auflösungsvertrages oder auch nach einer ordentlichen Kündigung von der Arbeit bei vollem Gehalt freizustellen. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oft der Anspruch auf eine Abfindung gegeben. Der Anspruch auf eine Abfindung ergibt sich zum Beispiel aus einem Sozialplan, der von dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber ausgehandelt wurde. Wird ein Arbeitsverhältnis aufgelöst, gleich aus welchem Grund, hat der Angestellte einen gesetzlichen Anspruch auf die Aushändigung eines Arbeitszeugnisses. Ist eine Kündigung schon ausgesprochen und es müssen noch weitere Modalitäten geklärt werden, dann wird hierfür häufig ein sog. Abwicklungsvertrag geschlossen. Auch darin kann eine etwaige Abfindung festgelegt werden. Auch kann zum Beispiel auf das Recht der Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet werden. Darüber im Klaren sollte man sich sein, dass gegen jede Kündigung rechtlich vorgegangen werden kann mit einer Kündigungsschutzklage, außer es wurde in einem Abwicklungsvertrag ausdrücklich anders vereinbart. Übrigens dient eine Kündigungsschutzklage nicht nur dazu, um eine Anstellung zu behalten, sondern auch, um eine Abfindung zu bekommen. Wichtig ist, dass, möchte man eine Kündigungsschutzklage erheben, eine Frist von drei Wochen Gültigkeit hat. Generell ist kein Anwalt nötig, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Allerdings ist es dringend angeraten, die Angelegenheit in die Hände eines Rechtsanwalts zu geben. Der Anwalt für Arbeitsrecht wird sowohl sämtliche nötigen Schriftsätze verfassen als auch bei allen Gerichtsterminen seinen Klienten vertreten.

Betriebsrat: Aufgaben und Vorteile für Mitarbeiter eines Unternehmens


(© Marco2811 / fotolia.com)

Gerade auch Unternehmen, welche über einen Betriebsrat verfügen, bieten Beschäftigten zusätzliche Vorteile. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt demokratisch von der Belegschaft. Er vertritt die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und hat ein Recht auf Mitbestimmung z.B. bei sozialen Angelegenheiten. Auch z.B. wenn eine Betriebsübergang in Planung ist, hat der Betriebsrat ein gewisses Recht auf Mitbestimmung. Soll eine Versetzung von Beschäftigten auf andere Arbeitsplätze erfolgen, hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein Recht auf Mitsprache. Dies ist auch der Fall, wenn eine Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung erfolgen soll. In solchen Situationen hat der Arbeitgeber stets den Betriebsrat zu unterrichten. Ebenso muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn zum Beispiel eine Betriebsänderung geplant ist. Auch wenn Kurzarbeit im Raum steht, dann ist hierfür eine Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat in einer Sache nicht einigen, dann wird eine Einigungsstelle angerufen. Eine Einigungsstelle ist quasi ein betriebliches Schiedsgericht. Der Betriebsrat darf anders als Gewerkschaften nicht zum Streik ausrufen. Dafür hat der Gesetzgeber die Einigungsstelle als Ausgleich geschaffen. Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl an Beisitzern sowie einem unparteiischen Vorsitzenden, auf den sich Arbeitgeber und Betriebsrat einigen müssen. Allerdings sind auch die Rechte, die der Betriebsrat besitzt, durchaus eingeschränkt. Dies zum Beispiel, wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Der Betriebsrat darf nicht eigenmächtig Einsicht in Personalakten nehmen. Strittig ist die Frage, inwieweit der Betriebsrat basierend auf einer Zielvereinbarung auch an den Evaluierungen und den Zielen der einzelnen Beschäftigten mitwirken darf. Das BetrVG ist die gesetzliche Basis der Arbeit von Betriebsräten. Geregelt finden sich hier unter anderem die Betriebsversammlung oder auch Angelegenheiten wie die Betriebsratssitzung beziehungsweise die Betriebsratsanhörung bei z.B. einer Kündigung. Das Pendant zum Betriebsrat in den Behörden und Verwaltungen des öffentlichen Dienstes heißt Personalrat. Als Arbeitnehmer sollte man auch durchaus in Erwägung ziehen, einer Gewerkschaft beizutreten. Gewerkschaften sind demokratische Vereinigungen von Arbeitnehmern, welche die Interessen ihrer Mitglieder verfolgen. Hauptziel ist es sicherlich, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu verbessern, wie beispielsweise die Höhe des Arbeitslohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten. Um diese Ziele zu erreichen, werden Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden durchgeführt. Falls notwendig wird zur Zielerreichung ein Streik bzw. Arbeitskampf, Warnstreik durchgeführt. Arbeitnehmer sind übrigens nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Gewerkschaftsmitgliedschaft mitzuteilen. Allerdings kann es von Nutzen sein, wenn der Arbeitgeber davon weiß. Gerade wenn in einem Unternehmen Tarifverträge zur Anwendung kommen. In einem solchen Fall können Beschäftigte, die Gewerkschaftsmitglied sind, von einer besseren Entlohnung oder von besseren Arbeitsbedingungen profitieren als andere Beschäftigte.

Bei Problemen im Arbeitsrecht sollte man einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht konsultieren

Bei Problemen im Arbeitsrecht sind die allerbesten Ansprechpartner Fachanwälte und Fachanwältinnen zum Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht vertritt sowohl die Rechte von Arbeitnehmern als auch die von Arbeitgebern. In Ludwigshafen sind einige Anwälte im Arbeitsrecht ansässig. Der Anwalt zum Arbeitsrecht in Ludwigshafen ist nicht nur bei allgemeinen Fragen der richtige Ansprechpartner wie: was ist ein Wettbewerbsverbot? Wie steht es rechtlich mit Gehaltsverzicht? Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht aus Ludwigshafen ist auch die ideale Kontaktperson, wenn ein Geschäftsführervertrag aufgesetzt oder eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll. Der Anwalt zum Arbeitsrecht in Ludwigshafen befasst sich von der Bewerbung bis hin zur Kündigung mit allen rechtlichen Problemstellungen, die sich im Arbeitsrecht ergeben können. Er wird dabei sowohl außergerichtlich tätig, indem er versucht mit der gegnerischen Partei ohne Gericht zu einer Einigung zu kommen. Scheitert ein außergerichtlicher Einigungsversuch, wird der Arbeitsrechtler seinen Mandanten vor Gericht vertreten. Gerade wenn sich ein Fall komplexer gestaltet, dann sollte man einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht konsultieren. Damit ein Anwalt den Titel Fachanwalt im Arbeitsrecht tragen darf, muss er ganz besondere praktische als auch theoretische Kenntnisse in diesem Gebiet vorweisen. Eine der Bedingungen ist, dass er mindestens 100 Fälle, die in den Rechtsbereich des Arbeitsrechts fallen, bearbeitet hat. Der Rechtsanwalt muss außerdem einen speziellen Fachanwaltslehrgang erfolgreich besucht haben. Überdies muss nachgewiesen werden, dass jährlich eine Weiterbildung im Bereich des Arbeitsrechts besucht wurde. Bildet er sich nicht fort, entzieht die Kammer ihm die Erlaubnis zum Führen des Fachanwaltstitels. Es ist also deutlich, dass ein Fachanwalt zum Arbeitsrecht über eine ganz außerordentliche Qualifikation verfügt. Vor allem bei einer komplexen Fallgestaltung tut man somit gut daran, sich umgehend an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zu wenden.

Anwaltssuche filtern





Mind. 4 Sterne (1)




Rechtstipp - Autor (0)
Dr. / LLM (2)

Direkte Links