Das Lagerrecht umfasst alle Rechtsnormen, die sich mit gewerbsmäßiger Einlagerung von Gütern befassen. Grundlage des Lagerrechts bildet ein Lagervertrag zwischen den Vertragsparteien, der ein Verwahrgeschäft beinhaltet. Im Gegensatz zum Mietvertrag und zum allgemeinen Verwahrvertrag ist der Lagervertrag spezialgesetzlich im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Bei rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema Lagerrecht berät ein Fachanwalt für Transportrecht und Speditionsrecht.
Lagervertrag
Der Lagervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Lagerhalter und Einlagerer, bei dem der Lagerhalter einen Lagerplatz zur Verfügung stellt. Die Aufbewahrung der Güter auf dem Lagerplatz ist Kern des Lagervertrages und beinhaltet eine Fürsorgepflicht und Obhutspflicht des Lagerhalters für die eingelagerten Güter. Der Einlagerer verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Lagervergütung, er kann das eingelagerte Gut jederzeit herausverlangen. Allerdings muss der Einlagerer bei vorzeitiger Herausgabe der Güter die vollständige Lagervergütung entrichten, die bis zum Ende der Vertragslaufzeit vereinbart war. Wichtige Aspekte beim Abschluss eines Lagervertrages sind unter anderem die Art und Beschaffenheit des eingelagerten Guts, die Dauer der Einlagerung, der Abschluss einer Lageversicherung, die Öffnungszeiten des Lagers, die Lagerquittung und die Lagervergütung.
Haftung
Der Lagerhalter haftet grundsätzlich bis zur Auslieferung des Lagergutes, wenn ein gültiger Lagervertrag abgeschlossen und das Gut in seinem Lager aufbewahrt wird. Das Lagerrecht geht davon aus, dass bei Beschädigungen des Lagergutes den Lagerhalter Verschulden trifft, auch wenn dieser sich selbst einer anderen Person zur Einlagerung bedient. Eine Haftung trifft den Lagerhalter jedoch nicht bei der Beachtung der erforderlichen Sorgfalt eines Kaufmanns.
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weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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