Rechtsanwalt Abmahnung Download
Rechtsanwalt Abmahnung Muster
Rechtsanwalt Abmahnwahntendenziöse Berichterstattung
Rechtsanwalt Berichtigungsanspruch
Rechtsanwalt Bildberichterstattungsrecht
Rechtsanwalt Bilderklau
Rechtsanwalt Deutsche Kulturförderung
Rechtsanwalt Europäische Kulturförderung
Rechtsanwalt Filesharing
Rechtsanwalt FilmrechtLeistungsschutzrecht im Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Das Leistungsschutzrecht ist dogmatisch dem Rechtsgebiet des Urheberrechts zuzuordnen und wird im Verhältnis zum Urheberrecht als Recht des Urhebers an seinem Werk (§ 2 UrhG) als sog. „verwandtes Schutzrecht“ oder „Nachbarrecht“ bezeichnet. Das Leistungsschutzrecht schützt im Gegensatz zum Urheberrecht nicht die kreativ-schöpferische Leistung des Urhebers (Komponist, Autor, Maler, Choreograph etc.) sondern die Leistung ausübender Künstler z.B. eines Sängers, eines Schauspielers etc. oder aber auch von Gesellschaften, die in die Herstellung von Tonaufnahmen oder Filmen investieren (Tonträgerhersteller, Filmproduktionen), um dem finanziellen Risiko der Investition auf diese Weise Rechnung zu tragen
Eigener Regelungsbereich
Die Leistungsschutzrechte werden im UrhG in einem eigenen Bereich normiert (§§ 70-95 UrhG) , in dem inhaltlich etliche Regelungen, die auf das Urheberrecht Anwendung finden, entsprechend auf die Leistungsschutzrechte übertragen werden, teils auch in Form eines Verweises auf die Regelungen zum Urheberrecht (Nennungsverpflichtung etc.).
Exemplarisch sind zu nennen das Leistungsschutzrecht des ausübenden Künstlers, das Leistungsschutzrecht des Veranstalters, das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers, das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers und das Leistungsschutzrecht des Filmherstellers.
Am Schindling 28, 61279 Grävenwiesbach
Wilhelm-Leuschner-Straße 6a, 64293 Darmstadt
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Antonienstraße 1, 80802 München
Hinterer Glockenberg 12, 96450 Coburg
Sonnenallee 34, 12045 Berlin
Kleiststraße 23-26, 10787 Berlin
Bahnhofstr. 17, 12555 Berlin
Weißhausstr. 26, 50939 Köln
Alter Wall 32, 20457 Hamburg
Anwalt Urheberrecht und Medienrecht Berlin
Anwalt Urheberrecht und Medienrecht Bielefeld
Anwalt Urheberrecht und Medienrecht Bochum
Anwalt Urheberrecht und Medienrecht Bremen
Anwalt Urheberrecht und Medienrecht Dresden
Anwalt Urheberrecht und Medienrecht Düsseldorf
Anwalt Urheberrecht und Medienrecht Essen
Anwalt Urheberrecht und Medienrecht Frankfurt am Main
Anwalt Urheberrecht und Medienrecht Hamburg
Anwalt Urheberrecht und Medienrecht Hannover
Anwalt Urheberrecht und Medienrecht Köln
Anwalt Urheberrecht und Medienrecht Leipzig
Anwalt Urheberrecht und Medienrecht Mannheim
Anwalt Urheberrecht und Medienrecht München
Anwalt Urheberrecht und Medienrecht StuttgartKarlsruhe (jur). Der Online-Marktplatz eBay muss für Markenrechtsverletzungen der Verkäufer haften, wenn eBay die betreffenden Angebote in eigenen Anzeigen selbst bewirbt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 17. März 2015, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: I ZR 240/12). Damit gab der BGH der norwegischen Firma Stokke teilweise recht, Herstellerin des bekannten Kinderhochstuhls „Tripp Trapp“. Die Begriffe „Tripp Trapp“, „Trip Trap“ und „Stokke“ sind markenrechtlich geschützt. Dennoch tauchen bei eBay immer wieder Angebote für Nachahmerprodukte auf, die beispielsweise als „ähnlich Stokke“ oder „wie Tripp Trapp“ beworben werden. Stokke hält dies für unzulässig und...
weiter lesen
Karlsruhe. Ärzte, die öffentlich fachliche Äußerungen abgeben, müssen akzeptieren, dass sie dann damit auch in der Werbung zitiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) mit einem am Freitag, 7. Oktober 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: I ZR 171/21) entschieden. Zitate müssen danach lediglich zutreffend sein und die Werbung darf nicht den Eindruck erwecken, dass es sich um bezahlte Äußerungen bzw. Äußerungen speziell für das beworbene Produkt handele. Bei dem Kläger handelt es sich um einen Professor, der als Ärztlicher Direktor der allgemeinmedizinischen Abteilung eines Universitätsklinikums tätig war. Im Februar 2019 nahm er an einer Pressekonferenz teil, um den „Barmer Report“ zum Reizdarmsyndrom vorzustellen. Sein Statement wurde auch in eine Pressemappe aufgenommen, die noch heute im...
weiter lesen
Bewertung Jameda: Marketing für Ärzte ist ein wichtiges Instrument für die Akquise von Patienten – auch wenn Heilmittelwerberecht und ärztliches Standesrecht die Inhalte von Werbung beschränken, ist Online-Praxis Marketing generell erlaubt. Zu den Werbemaßnahmen gehören die Praxis-Homepage und Ärzteverzeichnisse, Google-Optimierungen, Patientenempfehlungen und Fachartikel. Gerade aber Bewertungen und Empfehlungen von Patienten bergen Risiken. Auf der einen Seite geben Sie wichtige Informationen für Dritte, die einen Arzt suchen, zum anderen aber können kritische Kommentare dazu führen, dass monatelanges positives Marketing zerstört wird. Denn negative Bewertungen werden oftmals deutlicher wahrgenommen als positive, auch wenn eine negative Bewertung positive...
weiter lesen
Abmahnung Download
Abmahnung Muster
Abmahnwahntendenziöse Berichterstattung
Berichtigungsanspruch
Bildberichterstattungsrecht
Bilderklau
Deutsche Kulturförderung
Europäische Kulturförderung
Filesharing
Filmrecht
Gegendarstellungüble Nachrede
Geistiges Eigentum
Internationale Urheberrechtsabkommen
Kollisionsüberwachung
Kulturveranstaltungsrecht
Landespressegesetz
Mediendiensterecht
Medienrecht
Musikrecht
Musikverlagsrecht
Musikvertragsrecht
Persönlichkeitsrecht
Persönlichkeitsschutz
Pressrecht
Privatkopie
Recht am eigenen Bild
Richtigstellung
Rufmord
Rufmordkampagne
Rundfunkrecht
Schmähkritik
Störerhaftung
Tatsachenbehauptung
Telediensterecht
Telekommunikationsrecht (im MedienR)
Telemediengesetz
Titelschutz
Titelschutzrecht
Überwachungspflicht
unerlaubte Verwertung
Unterhaltungsveranstaltungsrecht
Unterlassungsanspruch
Urheber
Urheberrecht
Urheberrechtsverletzung
Urheberschutz
Urhebervertragsrecht
Verlagsrecht
Verleumdung
Wahrnehmungsgesellschaftenrecht
Werberechtliche Bezüge des Medienrechts
Werberechtliche Bezüge des Urheberrechts
Wettbewerbsrechtliche Bezüge des Medienrechts
Wettbewerbsrechtliche Bezüge des Urheberrechts
Widerruf
Widerrufsanspruch
Wortberichterstattungsrecht
Youtube (UrhR)
Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!