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Andreas Becker Kanzlei Becker Baurecht
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Leitungsrecht


BGH stärkt Notwegrecht: Zufahrt zum Parken auf dem eigenen Grundstück ist erlaubt
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)08.04.2025Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
BGH stärkt Notwegrecht: Zufahrt zum Parken auf dem eigenen Grundstück ist erlaubt

Mit Urteil vom 14. März 2025 (Az. V ZR 79/24 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Notwegrecht eines Eigentümers eines sogenannten gefangenen Grundstücks grundsätzlich auch die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zum Zwecke des Parkens auf dem eigenen Grundstück umfasst. Hintergrund des Rechtsstreits zum Notwegerecht Die Parteien sind Nachbarn zweier Grundstücke, die durch Teilung eines vormals einheitlichen Grundstücks entstanden sind. Das Grundstück der Beklagten liegt in zweiter Reihe und ist nicht direkt an eine öffentliche Straße angebunden – es ist somit „ gefangen “. Die Kläger – Eigentümer des vorderliegenden Grundstücks – duldeten ein Notwegrecht , verweigerten jedoch die Nutzung ihres Grundstücks für das Befahren zum Zwecke des Parkens . Sie klagten auf...

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UND NOCHMALS: BAUGRUNDRISIKO EINDEUTIG REGELN!
05.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Die richtige Fundamentierung eines Hauses hängt unter anderem wesentlich von der Beschaffenheit des Baugrundes ab. Aus diesem Grunde ist das sogenannte „Baugrundrisiko“ von Beginn an rechtssicher zu regeln. Der Begriff „Baugrundrisiko“ erfasst die Ungewissheit, dass die Bodenbeschaffenheit entweder unklar ist oder sich im Nachhinein anders als erwartet darstellt. In der Baupraxis wird vermehrt der Versuch unternommen, den Auftraggeber, zumeist den Bauherren, grundsätzlich das Baugrundrisiko tragen zu lassen; dieser Ansatz dürfte auf der Mitwirkungsobliegenheit eines Bauherren im Rahmen von § 642 BGB beruhen, einen bebaubaren Baugrund bereitzustellen. Eine solch pauschale Risikozuweisung ist aber nicht zutreffend, was der Bundesgerichtshof mehrfach, so schon in seinem Urteil vom...

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NOCHMALS ZUR PRÜFBARKEIT VON SCHLUSSRECHNUNGEN!
11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Immer wieder ist zu beobachten, dass Empfänger von Schlussrechnungen aus dem handwerklichen oder dem Baubereich zwecks der vermeintlichen Umgehung einer Zahlungspflicht den Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlussrech­nung erheben. Diesem häufig pauschal gehaltenen Vorgehen von Auftraggebern hat das OLG Karlsruhe in einem lesenswertem Urteil eine Absage erteilt:   Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass das Erfordernis einer prüfbaren Rechnung den Interessen beider (!) Parteien dient. Die Rechnungsstellung ermöglicht dem Auftragge­ber die Kontrolle, ob die für die Prüfung der Rechnung wesentlichen Angaben in ihr enthal­ten sind. Es ist nämlich Aufgabe des Auftraggebers, diese Kontrolle vorzunehmen und zu beurteilen, ob die Rechnung...

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