Anwalt Verkehrsrecht Flensburg – Fachanwälte finden!

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Anwalt Verkehrsrecht Flensburg (© Ralf Gosch - Fotolia.com)

Konflikte im Bereich des Verkehrsrechts gehören zu den häufigsten Ursachen für einen Rechtsstreit. Davon betroffen sein kann jeder, der sich auf der Straße bewegt. Sei es als Radfahrer, als Fußgänger, als Motoradfahrer oder als PKW-Fahrer. Das Verkehrsrecht definiert die Vorschriften und Regeln bei einer örtlichen Veränderung von Gütern und Personen auf öffentlichen Verkehrswegen. Das Verkehrsrecht auf bundesdeutschen Verkehrswegen ist durch viele Vorschriften und Gesetze geregelt. Geregelt wird das Verkehrsrecht durch die StVO (Straßenverkehrsordnung), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die FeV (Fahrerlaubnisverordnung), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und durch die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung).

Motorradunfall, Radunfall, Fußgängerunfall, PKW-Unfall – für jede Art von Unfall im Straßenverkehr gilt das Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist allerdings kein klassisches Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus diversen Teilbereichen zusammen. Zu den Teilgebieten zählen das ...

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Aktuelle Rechtsfragen aus dem Fachgebiet Verkehrsrecht werden bearbeitet von Rechtsanwalt Jan Smollich (Fachanwalt für Verkehrsrecht) aus der Stadt Flensburg.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Verkehrsrecht Flensburg


Verkehrsrecht Fahrradunfall - Haftung bei berührungslosem Unfall
20.02.2024
Das OLG Hamm hat sich in einer aktuellen Entscheidung zu einem berührungslosen Unfall zwischen einem Fahrrad und einem PK W geäußert. Der sogenannte berührungslose Unfall ist auch zwischen PKWs in der Vergangenheit Gegenstand zahlreicher Entscheidungen gewesen. Grundsätzlich ist mit einem berührungslosen Unfall gemeint Komma, dass sich die beteiligten Fahrzeuge, seines nun PK, WS oder Fahrräder, anlässlich des Unfalls nicht berühren und ist dennoch zu einem Schaden kommt. Punkt. Das kann ein Personenschaden oder ein Sachschaden sein. Regelmäßig tritt dieser durch ein Ausweich- oder Bremsverhalten eines Beteiligten ein. Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung folgenden Grundsatz zum berührungslosen Unfall aufgestellt: „Bei einem ... weiter lesen
Verkehrsrecht OLG Frankfurt urteilt: 52.500€ Schmerzensgeld für von Betrunkenem verletzte Fußgängerin
In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) mit dem Aktenzeichen 26 U 11/23 wurde einer Fußgängerin, die bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wurde, ein Schmerzensgeld von 52.500 Euro zugesprochen. Dieses Urteil berücksichtigt eine Teilschuld der Verletzten von 25%. Fußgängerin nach Unfall mit Betrunkenem schwer verletzt: Klage erfolgreich Eine Fußgängerin forderte von einem alkoholisierten Autofahrer nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der Fahrer, der mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,96 Promille unterwegs war, erfasste die Frau in einer Kleinstadt in Mittelhessen, als sie gemeinsam mit vier anderen Personen die Straße überquerte. Bevor die Gruppe eine Verkehrsinsel in der Straßenmitte erreichen konnte, wurde die Klägerin vom Auto des ... weiter lesen
Verkehrsrecht Streit um Schadensersatz nach Tankstellen-Unfall
Das Amtsgericht München entschied in einem Fall um Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall auf einem Tankstellengelände im Münchener Westen. Unter dem Aktenzeichen 336 C 6248/22 musste geklärt werden, welches Fahrzeug aufgefahren war, ein Sachverhalt, über den zwischen den Parteien Uneinigkeit herrschte. Streit um Schadensersatz nach Kollision auf Münchener Tankstellengelände Beim Verlassen einer Tankstelle im Münchener Westen bremste der Fahrer des Fahrzeugs der Klägerseite, um dem vorfahrtsberechtigten Verkehr den Vorrang zu gewähren. In diesem Moment kam es zur Kollision der beteiligten Fahrzeuge. Während die Klägerseite argumentierte, dass das Fahrzeug der Beklagten auf ihr Fahrzeug aufgefahren sei, vertraten die Beklagten die Auffassung, beide Fahrzeuge hätten zunächst gehalten, ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Verkehrsrecht in Flensburg

Fachanwalt Verkehrsrecht Flensburg
Fachanwalt Verkehrsrecht Flensburg (© Ralf Gosch - Fotolia.com)
... Verkehrsverwaltungsrecht, das Versicherungsrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrszivilrecht. Eine Unfall gehört zu den Anlässen, in der man als Bürger mit am ehesten mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommt. Hierzu zählen nicht nur Autounfälle wie ein Parkunfall, ein Auffahrunfall, ein Wildunfall oder ein Unfall auf der Autobahn wie eine Massenkarambolage. Auch mit dem Fahrrad oder mit dem Motorrad kann man in einen Unfall verwickelt sein oder einen Unfall verursachen. Ebenso als Fußgänger. Ist ein Unfall geschehen, dann können die Folgen durchaus schwerwiegend sein. Nicht bloß, wie es zum Unfall gekommen ist, muss offen gelegt werden. Es muss ein Unfallbericht geschrieben werden und überdies müssen auch die Unfallschäden exakt bewertet werden. Hierfür ist es oftmals unerlässlich, dass detaillierte Unfallgutachten erstellt werden. Wie sieht es mit dem eigenen PKW aus? Liegt ein Totalschaden vor oder ist nur der Wert gemindert? Wer bezahlt für das Abschleppen? Sind Menschen verletzt worden oder sogar ums Leben gekommen? Sind Schmerzensgeldzahlungen zu erwarten? Probleme können sich bei einem Unfall sogar dann ergeben, wenn man gar nicht aktiv am Unfall beteiligt war, sondern als Gaffer an der Seite stand, die Rettungsgasse blockiert hat oder keine Erste Hilfe geleistet hat (unterlassene Hilfeleistung).

Verkehrsordnungswidrigkeiten und deren rechtliche Verfolgung

Doch ein Unfall im Straßenverkehr ist nur ein Bereich, in dem Bürger mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommen können. Noch öfter sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die dazu führen, dass man mit dem Verkehrsrecht in Konflikt gerät. Kleinere Delikte im Straßenverkehr fallen in den Bereich der Ordnungswidrigkeit. Sie werden in der Regel mit einem Bußgeld geahndet. Wie hoch die Strafe ausfällt, das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Hat man zum Beispiel falsch geparkt, erhält man einen Strafzettel. Dieser kann sich auf bis zu fünfundsechzig € belaufen plus Gebühren für eine erforderliche Abschleppung. Hat man z.B. eine Gefährdung des Straßenverkehrs begangen, eine Nötigung im Straßenverkehr oder eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit begangen, dann wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Wurde innerorts wie außerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um bis zu maximal 20 km/h überschritten, dann wird dies nur mit einem Bußgeld geahndet. Man erhält einen Bußgeldbescheid zugeschickt und muss den Betrag termingerecht überweisen. Wurde die Geschwindigkeit in einem größeren Rahmen überschritten, kommen zur Geldstrafe noch Punkte im Verkehrszentralregister hinzu. Eine derartige Eintragung im Verkehrszentralregister ist allgemeinhin auch als „Punkte in Flensburg“ bekannt. Hat man einen Führerschein auf Probe, dann können die Konsequenzen deutlich drastischer ausfallen. Man kann den Führerschein komplett verlieren, gezwungen werden an Aufbaukursen zu partizipieren oder die Probezeit wird verlängert. Auch wer ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führt, muss mit gravierenden Folgen rechnen. Die Höhe der Geldstrafe und mögliche weitere Sanktionen hängen davon ab, wie hoch der Promillegehalt im Blut ist (Blutalkoholkonzentration). Neben Flensburger Punkten und einem Bußgeld kann es bei Alkohol am Steuer auch zum Entzug des Führerscheins oder zu einem Fahrverbot kommen. Auch die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung liegt im Bereich des Wahrscheinlichen.

Droht Ihnen eine Anklage wegen einem Fahren ohne Führerschein? Lassen Sie sich von einem Anwalt zum Verkehrsrecht unterstützen

Die allermeisten Menschen sind heute dringend auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen. Verliert man den Führerschein oder wird ein Fahrverbot ausgesprochen, kann das vor allem in Bezug auf das berufliche Leben schlimme Konsequenzen mit sich bringen. Und auch Bußgelder können sich auf die persönliche finanzielle Situation durchaus negativ auswirken. Genau deshalb ist es unbedingt angeraten, sich bei Konflikten im Verkehrsrecht an eine versierte Fachperson wie an einen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht aus Flensburg zu wenden. Der Rechtsanwalt aus Flensburg zum Verkehrsrecht ist nicht bloß der optimale Ansprechpartner, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht oder ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Der Rechtsanwalt aus Flensburg für Verkehrsrecht kann auch helfend zur Seite stehen, wenn man beispielsweise bezichtigt wird, einen anderen Autofahrer genötigt zu haben oder der Versicherer Schwierigkeiten macht, wenn es darum geht, einen Schaden zu regulieren. Der Rechtsanwalt kann auch über die Rechtslage bezüglich des Einsatzes einer Dashcam aufklären und darüber informieren, ob die Möglichkeit besteht, diese als Beweismittel heranzuziehen. Bei schwierigeren verkehrsrechtlichen Problemstellungen, zum Beispiel gerade auch, wenn eine Gefängnisstrafe im Bereich des Möglichen liegt, ist es angeraten, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Flensburg aufzusuchen. Ein Fachanwalt zum Verkehrsrecht sollte beispielsweise umgehend herangezogen werden, wenn eine Klage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wurde oder man wegen Fahrerflucht angeklagt ist. Auch wenn man beschuldigt wird, sich des Kennzeichenmissbrauchs schuldig gemacht zu haben, kann ein Fachanwalt im Verkehrsrecht fachkundig die rechtliche Vertretung übernehmen. Der Verkehrsanwalt wird seinen Klienten nicht nur umfassend über die Rechtslage informieren und den Schriftverkehr mit der gegnerischen Partei führen. Er wird auch die gerichtliche Vertretung übernehmen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt nicht nur in der Theorie über ein sehr großes Fachwissen im Verkehrsrecht. Er kann auch mit einem sehr großen praktischen Erfahrungsschatz aufwarten. Von diesem fachlichen Know-how profitieren Klienten. So wird es dem Fachanwalt im Verkehrsrecht im besten Fall möglich sein, ein Fahrverbot abzuwenden und ein verhängtes Bußgeld zu reduzieren. Auch eine Gefängnisstrafe, die im extremsten Fall gedroht hätte, kann der Rechtsanwalt im besten Fall vermeiden.

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