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Von den Bundesländern wurde ein gemeinsames Portal geschaffen, auf dem die Insolvenzbekanntmachungen der Insolvenzgerichte veröffentlicht werden. Hier werden der Öffentlichkeit regelmäßig die aktuellen Bekanntmachungen aus dem Insolvenzregister zugänglich gemacht. Für zwei Wochen sind die veröffentlichten Informationen für jeden frei zugänglich. Die Daten sind nicht unbegrenzt verfügbar. Sie werden nach spätestens sechs Monaten nach der Verfahrensaufhebung oder rechtskräftigen -einstellung gelöscht. Was sind öffentliche Insolvenzbekanntmachungen? Wird vor dem zuständigen Gericht ein Insolvenzverfahren eröffnet, erfolgt auch die Bekanntgabe der Insolvenz im sogenannten Insolvenzregister . Dies betrifft sowohl die Insolvenz von Unternehmen, als auch von Privatpersonen. Im Jahr 2002 trat eine gesetzliche...
weiter lesenGerade für Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, Ltd.) ist das pflichtgemäße (!) Stellen eines Insolvenzantrages für das von ihnen repräsentierte Unternehmen zwingend erforderlich, um eine persönliche zivilrechtliche Haftung ebenso, wie eine eigene strafrechtliche Verfolgung abzuwenden. Das Insolvenzverfahren wird nämlich nur auf Antrag eröffnet (§ 13 InsO). Dies bedeutet nichts anderes, als dass bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes von Kapitalgesellschaften, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (§§ 17-19 InsO), ohne schuldhaftes Zögern – das heißt sofort, jedoch spätestens innerhalb von 3 Wochen – zwingend ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden...
weiter lesenDer Ratgeber erläutert anschaulich die Pflichten des Insolvenzverwalters und die Haftung für Pflichtverletzungen bzw. Nichtbefriedigung von Masseverbindlichkeiten (§ 60 InsO und § 61 InsO). Rechtsprechung und weiterführende Literatur werden umfangreich zitiert. I. Haftung des Insolvenzverwalters für insolvenzspezifische Pflichten (§ 60 InsO) Der Insolvenzverwalter ist allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die ihm nach der Insolvenzordnung obliegenden, so genannten insolvenzspezifischen Pflichten, verletzt. Unter insolvenzspezifischen Pflichten sind alle Pflichten zu verstehen, die den Insolvenzverwalter bei der Ausführung seines Amtes nach den Vorschriften der Insolvenzordnung treffen. Dazu gehören insbesondere die Pflicht zur Inbesitznahme...
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