Rechtsanwalt Absonderung
Rechtsanwalt Antrag Insolvenz
Rechtsanwalt Aussonderung
Rechtsanwalt Entschuldung
Rechtsanwalt Firmeninsolvenz
Rechtsanwalt Gläubiger
Rechtsanwalt Insolvenzanfechtung
Rechtsanwalt Insolvenzantrag
Rechtsanwalt Insolvenzeröffnungsverfahren
Rechtsanwalt InsolvenzgläubigerWas ist eine „Liquidation?“
Die Liquidation bzw. Abwicklung ist eine Phase der Beendigung einer Gesellschaft bzw. eines Vereins. Dabei werden alle Vermögensgegenstände veräußert, um flüssige (=liquide) Geldmittel zu bekommen. Vor der Liquidation steht zeitlich die formelle Auflösung der Gesellschaft, danach erfolgt die Löschung im Handels- bzw. Vereinsregister.
Die Auflösung
Eine Gesellschaft wird durch einen Auflösungsbeschluss aufgelöst. Bei einer GmbH erfolgt dies z.B. durch Beschluss der Gesellschafterversammlung mit 3/4 Stimmenmehrheit, andere Varianten können im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Eine aufgelöste Gesellschaft erlischt nicht sofort; nur ändert sich ihr Gesellschaftszweck: Er lautet nun „Abwicklung.“
Wer ist Liquidator?
Abwickler einer Gesellschaft sind in der Regel die Vorstandsmitglieder oder der Geschäftsführer. Dies wird durch den Gesellschaftsvertrag festgelegt oder durch einen Beschluss der Hauptversammlung bzw. Gesellschafterversammlung bestimmt. Der Liquidator vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Seine Aufgabe ist es, im Interesse der Gläubiger und Anteilseigner eine möglichst große Vermögensmasse zur Verteilung zu erwirtschaften. Dazu muss er
Eintragung im Handelsregister – Beispiel GmbH
Die Auflösung einer GmbH ist nach § 65 GmbHG beim Handelsregister anzumelden. Dies hat in notarieller Form stattzufinden. Dabei müssen die Liquidatoren dem Registergericht versichern, dass keine straf-, gewerbe- oder berufsrechtlichen Argumente gegen ihre Bestellung vorliegen.
Verteilung und Sperrjahr
Nach dem GmbH-Gesetz wird das Vermögen der Gesellschaft nach dem Verhältnis der Anteile der Gesellschafter an diese verteilt. Ein abweichendes Verteilungsverhältnis kann im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Die Verteilung darf jedoch nicht vorgenommen werden
Über die Liquidation gibt es Regelungen in unterschiedlichen Gesetzen. Welche Regelungen einschlägig sind, hängt von der Rechtsform der aufzulösenden Körperschaft ab. Die Abwicklung einer GmbH richtet sich nach den Regeln in den §§ 60 ff. GmbH-Gesetz (GmbHG). §§ 145 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) regeln die Abwicklung von Personengesellschaften, §§ 264 ff. Aktiengesetz (AktG) enthalten die Vorschriften für die Aktiengesellschaft.
Haftung des Liquidators
Verstoßen Liquidatoren gegen gesetzliche Vorschriften, können sie haftbar gemacht werden. So können die Liquidatoren bei einer GmbH bei Verstoß gegen die Vorschriften über das Sperrjahr dazu verpflichtet werden, die verteilten Beträge zu ersetzen. Auch beim Verstoß gegen steuerliche Pflichten droht den Abwicklern eine persönliche Haftung.
Ende der Liquidation
Ist die Liquidation beendet, erfolgt die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister. Zuvor muss das Registergericht von Amts wegen ermitteln, ob die Liquidation tatsächlich erfolgreich durchgeführt wurde – oder ob etwa doch noch irgendwo Vermögen oder offene Gläubigerforderungen vorhanden sind.
Sie brauchen einen erfahrenen Rechtsanwalt vor Ort für Ihre Frage zur Liquidation oder zum Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechtes? Bei fachanwalt.de finden Sie Anwälte, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben. Der Titel „Fachanwalt“ steht dabei für einen Rechtsanwalt, der fundierte praktische und theoretische Kenntnisse in diesem Bereich erworben hat. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel entsprechend der Fachanwaltsordnung.
An der Dreikönigskirche 8, 01097 Dresden
Douglasstraße 11-15, 76133 Karlsruhe
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Fuggerstraße 9, 86150 Augsburg
Aachener Str. 75, 50931 Köln
Hinterm Gericht 23, 93183 Kallmünz
Metzgergasse 2-4, 94469 Deggendorf
Paulinenstrasse 16, 32427 Minden
Marienplatz 8, 88212 Ravensburg
Lise-Meitner-Straße 2, 21337 Lüneburg
Schillerstraße 20, 49074 Osnabrück
Anwalt Insolvenzrecht Berlin
Anwalt Insolvenzrecht Bielefeld
Anwalt Insolvenzrecht Bochum
Anwalt Insolvenzrecht Bonn
Anwalt Insolvenzrecht Bremen
Anwalt Insolvenzrecht Dortmund
Anwalt Insolvenzrecht Dresden
Anwalt Insolvenzrecht Duisburg
Anwalt Insolvenzrecht Düsseldorf
Anwalt Insolvenzrecht Essen
Anwalt Insolvenzrecht Frankfurt am Main
Anwalt Insolvenzrecht Hamburg
Anwalt Insolvenzrecht Hannover
Anwalt Insolvenzrecht Köln
Anwalt Insolvenzrecht Leipzig
Anwalt Insolvenzrecht Mannheim
Anwalt Insolvenzrecht München
Anwalt Insolvenzrecht Nürnberg
Anwalt Insolvenzrecht Stuttgart
Anwalt Insolvenzrecht WuppertalWenn eine große Firma oder eine bekannte Persönlichkeit Insolvenz anmeldet, sorgt dies oft für große Schlagzeilen. Dabei bietet die Regelinsolvenz allen Selbstständigen mit mehr als 19 Gläubigern - Freiberuflern wie auch Unternehmern - die Gelegenheit, sich von der Schuldenlast zu befreien. Doch was genau beinhaltet eine Regelinsolvenz? Wie läuft sie ab? Und wer kann die Regelinsolvenz beantragen? Erfahren Sie jetzt die wichtigsten Fakten dazu in unserer Kurzübersicht! Welche drei Ziele gibt es bei einer Regelinsolvenz für Selbständige eigentlich? Zu den drei Zielen bei einer Regelinsolvenz gehören die Befreiung von den Restschulden , der Pfändungsschutz und ggf. noch die Fortführung des Betriebs, soweit möglich. Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2001 können sowohl Selbständige wie auch...
weiter lesen
Für juristische Personen besteht in Deutschland die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, sobald ein Insolvenzgrund vorliegt. Kommt der Verpflichtete der Antragspflicht nicht nach, liegt eine Insolvenzverschleppung vor. Diese ist strafbar und wird mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe belangt. Alles, was Sie darüber wissen müssen, lesen Sie hier. Definition: Was ist eine Insolvenzverschleppung? Die Pflicht, eine Insolvenz zu beantragen, ist in § 15a der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt. Verantwortlich sind stets die Vertreter der juristischen Person. Laut Gesetz müssen sie ohne schuldhaftes Zögern einen Eröffnungsantrag stellen , sobald der Grund bekannt ist. Der Grund für eine Insolvenz kann entweder die Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person sein. Gemäß § 17 der...
weiter lesen
Gerade für Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, Ltd.) ist das pflichtgemäße (!) Stellen eines Insolvenzantrages für das von ihnen repräsentierte Unternehmen zwingend erforderlich, um eine persönliche zivilrechtliche Haftung ebenso, wie eine eigene strafrechtliche Verfolgung abzuwenden. Das Insolvenzverfahren wird nämlich nur auf Antrag eröffnet (§ 13 InsO). Dies bedeutet nichts anderes, als dass bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes von Kapitalgesellschaften, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (§§ 17-19 InsO), ohne schuldhaftes Zögern – das heißt sofort, jedoch spätestens innerhalb von 3 Wochen – zwingend ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden...
weiter lesen
Absonderung
Antrag Insolvenz
Aussonderung
Entschuldung
Firmeninsolvenz
Gläubiger
Insolvenzanfechtung
Insolvenzantrag
Insolvenzeröffnungsverfahren
Insolvenzgläubiger
Insolvenzgründe
Insolvenzplan
Insolvenzrecht
Insolvenzstrafrecht
Insolvenzverfahren
Insolvenzverschleppung
Insolvenzverwalter
Internationales InsolvenzR
Liqudition
Planverfahren
Privatinsolvenz
Privatinsolvenzverfahren
Rechnungslegung Insolvenz
Regelinsolvenz
Regelverfahren
Restschuldbefreiung
Restschuldbefreiungsverfahren
Sanierung
Schulden
Schuldensanierung
Schuldnerberatung
Sicherung der Masse
Sonderinsolvenzen
Überschuldung
Umschuldung
Unternehmensinsolvenz
Unternehmenskonkurs
Verbraucherinsolvenz
Verfahrenseröffnung Insolvenz
Verwaltung der Masse
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Zahlungsunfähigkeit
Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!