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Anwalt Verwaltungsrecht StuttgartMünchen. Mit Affenpocken infizierte Personen dürfen von den Gesundheitsämtern in Quarantäne geschickt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht München in einem am Donnerstag, den 7. Juli 2022, bekannt gegebenen Eilbeschluss entschieden (Az.: M 26b S 22.3317). Der Antragsteller hatte sich mit Affenpocken infiziert. Daher wurde vom Gesundheitsamt eine dreiwöchige Quarantäne angeordnet. Der Mann darf seine Wohnung während der „Absonderung“ nur mit einer ausdrücklichen Zustimmung des Gesundheitsamtes verlassen. Er wandte hiergegen ein, dass eine Affenpocken-Infektion nur beim gleichgeschlechtlichen Verkehr zwischen Männern übertragen werden könne. Dieser Ansicht folgte das Verwaltungsgericht jedoch nicht. Die Richter in München betonten, dass die Erkrankung weder auf Männer beschränkt sei, noch dass...
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Berlin. Nur die Anwohner können sich gegen die Umbenennung einer Straße zur Wehr setzen. In einem am Donnerstag, 18. August 2022, verkündeten Urteil (Az.: VG 1 K 88/22) hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass durch die Umbenennung einer Straße nur die Anwohner in ihren eigenen Rechten verletzt werden können. Der Rechtsstreit entstand durch die Entscheidung des Bezirksamts Berlin-Mitte, die „Mohrenstraße“ in „Anton-Wilhelm-Amo-Straße“ umzubenennen. Die Namensänderung war ein Erfolg des „Bündnisses Decolonize Berlin“, das die seit 1706 benannte „Mohrenstraße“ als diskriminierend empfand. Der Straßenname gehe laut Bündnis auf die ersten schwarzen Bewohner zurück, die im Rahmen des Sklavenhandels nach Berlin kamen. Das Bündnis schlug vor, die Straße in „Anton Wilhelm...
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Hamburg. Bei mehrtägigen Versammlungen können auch Zelte dem Schutz der Versammlungsfreiheit unterliegen. Wie das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG) am 04.08.2022 entschieden hat, muss die Hansestadt Veranstaltern eines Klimacamps das Aufstellen von Schlafzelten gestatten (Az.: 4 Bs 113/22). Vom 09. - 15.08.2022 wollen Klimaschützer mit einem „System Change Camp“ auf die Notwendigkeit aufmerksam machen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dies fordern „Fridays for Future“ und viele andere Organisationen des Klimacamps. Die Veranstalter haben dem Umzug der Versammlung vom Stadtpark in den Volkspark Altona zugestimmt. Die Stadt Hamburg verbot hier jedoch den Aufbau von Zelten. Ein hiergegen gestellter Eilantrag hatte durch beide Instanzen Erfolg. Nach dem Verwaltungsgericht hat nun auch das...
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