Anwalt Baurecht und Architektenrecht Bersenbrück – Fachanwälte finden!
Das Baurecht ist extrem komplex. Grundsätzlich wird im deutschen Recht unterschieden zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit allen Rechtsvorschriften auseinander, die die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel anzuführen sind hier: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. In den Bereich des öffentlichen Baurechts fallen das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im BauGB hinterlegt. Das private Baurecht hingegen regelt die Beziehungen zwischen denen, die an einem Bauprojekt teilhaben. Die gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts finden sich im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Eine große Rolle im privaten Baurecht spielen das das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht.
Vom Grundstückskauf über die Baugenehmigung hin zur Bauabnahme
Schneller als manchem Bauherren lieb ist, ist man bei einem Hausbau mit Rechtsproblemen konfrontiert. Als Bauherr steht mit Sicherheit zunächst der Grundstückskauf an. Bevor man das Grundstück erwirbt, sollte in jedem Fall geklärt werden, wie es mit einem bestehenden Wegerecht aussieht, was für Vorschriften es für Abstandsflächen und die Grenzbebauung gibt. Auch wichtig: die Erschließung. Damit sind sämtliche Handlungsweisen gemeint, die nötig sind, um eine Baufläche den baurechtlichen Vorschriften gemäß nutzen zu können. Ferner von immenser Wichtigkeit ist es, den Bebauungsplan einzusehen. In Deutschland regelt der Bebauungsplan, auf welche Weise und wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Scheint das Grundstück für den geplanten Hausbau geeignet und sämtliche anderen Gegebenheiten wie der Preis stimmen, dann kann es gekauft werden. Bevor es an den Hausbau geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist der Hausbau genehmigt, dann wird dies durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Übrigens kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag bereits vor der Einreichung des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragen entschieden werden. Darauf hinzuweisen ist, dass in zahlreichen Landesbauordnungen vor allem das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung freigestellt ist. Hier genügt es, den Bau dem Amt anzuzeigen. Für den Bau eines neuen Hauses wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Von immenser Bedeutung ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht selbst durchgeführt, wird in den meisten Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauträger oder einem Bauunternehmen abgeschlossen. Oberste Priorität sollte es hier haben, alle Bauleistungen genauestens abzuklären. Sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das sollte in jedem Fall vermieden werden. Viele Bauherren meinen, dass sie mit Schwarzarbeit billiger bauen können. In nicht wenigen Fällen ist genau das Gegenteil der Fall. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Vor allem, wenn es zu Mängeln am Bau kommt, sind rechtliche Probleme an der Tagesordnung.
Schwierigkeiten beim Bau? Dann sollten Sie sich an einen Anwalt im Baurecht wenden!
Die Bauabnahme steht an, wenn der Bau beendet ist. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der innere Bereich des Hauses als auch der Außenbereich. Mängel am Bau - sie werden nun offensichtlich. Liegt ein Mangel am Bau wie z.B. eine fehlerhafte Wärmedämmung vor und der Bauunternehmer lehnt es ab, eine Beseitigung des Mangels vorzunehmen, ist genau das der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltliche Hilfe einzuholen. In Bersenbrück haben sich etliche Rechtsanwälte und Fachanwälte für Baurecht niedergelassen. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen kompetenten Anwalt für Baurecht in Bersenbrück zu finden. Der Rechtsanwalt zum Baurecht aus Bersenbrück ist nicht bloß der optimale Ansprechpartner, um zeitintensive Prozesse, wie sie bei Mängeln am Bau keine Seltenheit sind, zu vermeiden. Der Anwalt zum Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor dem Abschluss von Verträgen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Der Rechtsanwalt im Baurecht wird überdies auch Schreiben von Behörden auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf dagegen vorgehen. Der Jurist kennt sich zudem mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend optimal aus wie dem Bauordnungsrecht oder auch dem Bauvertragsrecht oder dem Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Anwalt zum Baurecht der beste Ansprechpartner.
Wann zu einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht?
Jedoch ist es nicht nur als Bauherr angebracht, sich von einem Rechtsanwalt für Baurecht in Bersenbrück rechtlich unterstützen zu lassen. Auch wenn ein Immobilienverkauf oder ein Immobilienankauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt ein wertvoller Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Verkaufs bzw. Ankaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Zu bemerken ist an dieser Stelle, dass es gerade bei baurechtlichen Fragestellungen oder Problemen, die diffiziler sind, sinnvoll ist, direkt einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu kontaktieren. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Um den Titel "Fachanwalt" tragen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung spezielle theoretische als auch praktische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. So müssen in den vergangenen 3 Jahren mindestens achtzig Fälle aus dem Bereich Baurecht / Architektenrecht bearbeitet worden sein. Außerdem muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Daneben muss er mindestens einmal pro Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder wissenschaftlich publizieren. Es ist damit offensichtlich, dass man bei komplexeren baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt bestens aufgehoben ist.