Anwalt Baurecht und Architektenrecht Jena – Fachanwälte finden!

Rechtsanwalt in der Stadt Jena
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Jena (© Juergen - Fotolia.com)

Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen mannigfaltig. Im dt. Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, welche die Förderung des baulichen Bodens, Grenzen, Ordnung sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, die die Beseitigung oder Veränderung eines Gebäudes betreffen. Wichtig im öffentlichen Baurecht sind das Bauordnungsrecht ud das Bauplanungsrecht. Die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) hinterlegt. Die Beziehungen zwischen denjenigen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht normiert. Im BGB sind die meisten Gesetze des privaten Baurechts festgelegt. Eine wichtige Rolle im privaten Baurecht spielen das das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Jena


Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Solardach auch in denkmalgeschützter Siedlung
Düsseldorf (jur). Auch in einer denkmalgeschützten Siedlung dürfen Hauseigentümer in der Regel eine Fotovoltaikanlage auf ihr Dach setzen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Denkmalschutz „nur noch in atypischen Fällen“ Vorrang, urteilte am Donnerstag, 30. November 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf zur „Golzheimer Siedlung“ in der Landeshauptstadt (Az.: 28 K 8865/22).  Die Siedlung wurde 1935 bis 1937 gebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg angepasst erweitert. Sie gilt als Mustersiedlung aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde 2014 mit einer sogenannten Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt.  Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses im Geltungsbereich der Satzung will sich ein Solardach bauen. Die Denkmalbehörde der Stadt Düsseldorf verweigerte die hierfür ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Jena

Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Jena
Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Jena (© Juergen - Fotolia.com)
... rechtlichen Problem können beim Hausbau auftreten?

Ist der Bau eines Hauses geplant, dann sind Bauherren schnell mit rechtlichen Fragen und Problemstellungen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Als Bauherr steht sicherlich zunächst der Grundstückskauf an. Bevor man das Grundstück erwirbt, sollte in jedem Fall geklärt werden, wie es mit einem bestehenden Wegerecht aussieht, welche Vorgaben es für Abstandsflächen und die Grenzbebauung bzw. den Grenzabstand gibt. Auch wichtig: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Damit sind sämtliche Handlungsweisen gemeint, die nötig sind, um eine Baufläche den baurechtlichen Vorschriften gemäß nutzen zu können. Ferner von immenser Wichtigkeit ist es, den Bebauungsplan einzusehen. In Deutschland regelt der Bebauungsplan, wie und auf welche Weise Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Erscheint das Grundstück passend, um den Bau umzusetzen, dann kann es erworben werden. Bevor es ans Bauen geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. In einem nächsten Schritt steht die Beantragung einer Baugenehmigung an. Ist das Bauvorhaben im besten Fall genehmigt, bekommt man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Übrigens wird mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor dem Einreichen des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden. Angemerkt werden muss ferner, dass die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen wie kleinerer Wohngebäude in bestimmten Landesbauordnungen von der Genehmigung befreit ist. Verhält sich dem so, muss der geplante Bau lnur der Behörde angezeigt werden. Für den Hausbau wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von sehr großer Wichtigkeit. Werden die Bauarbeiten nicht mit eigenen Händen durchgeführt, dann wird oftmals ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauunternehmen oder einem Bauträger. Oberste Priorität sollte es hier haben, sämtliche Bauleistungen genauestens abzuklären. Anzumerken ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten „ohne Rechnung“, in jedem Fall vermieden werden sollte. Bei vielen Bauherren besteht nach wie vor die Meinung, dass sich so sparen ließe. Es ist keine Seltenheit, dass es sich genau gegenteilig verhält. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in nicht wenigen Fällen drauf. Gerade im Falle von Mängeln sind rechtliche Probleme vorprogrammiert.

Was tun, wenn es zu Baumängeln gekommen ist?

Ist das Bauvorhaben fertiggestellt, steht die Bauabnahme an. Dies sowohl im Außenbereich als auch im Inneren des Gebäudes. Baumängel - sie werden nun offensichtlich. Es ist keine Ausnahme, dass sich Bauunternehmen weigern, bestimmte Mängel zu beheben. Es ist in einem derartigen Fall dringend empfohlen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. In Jena haben sich etliche Rechtsanwälte und Fachanwälte für Baurecht niedergelassen. Es wird also kein Problem darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Jena zu finden. Der Anwalt für Baurecht aus Jena wird nicht nur dabei helfen, langwierige Prozesse, wie sie gerade bei Baumängeln oftmals der Fall sind, zu vermeiden. Der Anwalt zum Baurecht wird vielmehr auch seinen Klienten während des gesamten Bauvorhabens betreuen und beraten. Der Bauanwalt wird ferner, falls nötig, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme zu empfehlen ist. Der Rechtsanwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Rücksichtnahmegebot und dem Bestandsschutz ebenso aus wie mit der Grundschuld oder der Erbpacht. Darüber hinaus ist der Jurist der beste Ansprechpartner, wenn es zum Beispiel zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.

Wann ist ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht sinnvoll?

Doch nicht bloß als Bauherr sollte man die Hilfe eines Rechtsanwalts im Baurecht aus Jena nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf beziehungsweise ein allgemeiner Immobilienkauf, dann kann der Rechtsanwalt nicht bloß die diversen Verträge prüfen, sondern auch als kompetenter Partner den Verkauf / Ankauf begleiten. Zu bemerken ist an dieser Stelle, dass es primär bei baurechtlichen Fragestellungen oder Problemen, die komplexer sind, angebracht ist, direkt einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu kontaktieren. Warum? Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches Fachwissen vorweisen. Um den Titel "Fachanwalt" tragen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung besondere theoretische als auch praktische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. Zumindest achtzig Fälle, die auf das Architektenrecht / Baurecht bezogen waren, müssen so in den vergangenen 3 Jahren bearbeitet worden sein. Der Anwalt muss außerdem an einem besonderen Fachlehrgang partizipiert haben. Er muss überdies hinaus entweder jährlich auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an zumindest einer fachbezogenen Fortbildung teilnehmen. Es ist somit keine Frage, dass man bei schwierigeren baurechtlichen Problemstellungen bei einem Fachanwalt bestens aufgehoben ist.

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