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Anwalt Medizinrecht WuppertalMünchen/Berlin (DAV). In der Regel zahlen Krankenversicherungen nur für medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Altersbedingte Veränderungen zählen nicht dazu, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 27. Dezember 2013 (AZ: 121 C 27553/12). Weil der Patient an Grauem Star, an Kurzsichtigkeit mit einer Hornhautverkrümmung und der bekannten Alterssichtigkeit litt, implantierte ihm sein Augenarzt so genannte torische Multifokallinsen zum Preis von je 963 Euro. Diese Linsen behoben alle Augenprobleme des Mannes. Die Krankenversicherung erstattete jedoch nur die Kosten für Einstärkenlinsen in Höhe von jeweils 200 Euro. Die darüber hinausgehende Behandlung sei medizinisch...
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Karlsruhe. Wenn Patienten Bedenkzeit nach einem Aufklärungsgespräch wünschen, müssen sie sich dazu selbst äußern. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat in einem am Mittwoch, 08. Februar 2023, veröffentlichten Leitsatzurteil entschieden, dass ein Arzt dies in der Regel nicht von sich aus anbieten muss (Az.: VI ZR 375/21). Etwas anderes gelte nur, sofern sich aus dem Aufklärungsgespräch Hinweise ergeben, dass der Patient noch etwas Zeit braucht. Der Kläger litt 2013 unter chronisch wiederkehrenden Ohrentzündungen und sogenannten Paukenergüssen. Hierbei handelt es sich um eine Flüssigkeitsansammlung im Mittelohr. Nach der Überweisung ins Krankenhaus empfahl der dortige Arzt eine Operation an Nase und Nebenhöhlen. Nach dem Aufklärungsgespräch hat der Patient die Einwilligungserklärung unterschrieben....
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Der deutsche Gesetzgeber führt in Kürze eine Impfpflicht für Masern ein. Ein Verstoß kann schwere Folgen haben. Allerdings gilt diese Impfpflicht nicht ausnahmslos. Ab dem 01. März 2020 gilt eine Impfpflicht gegen Masern bundesweit. Der Bundestag hatte dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Impfung gegen Masern durch das sogenannte Masernschutzgesetz am 14.11.2019 zugestimmt, durch das vor allem Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geändert werden. Da der Bundesrat nicht zwischenzeitlich den Vermittlungsausschuss angerufen hat, wird dieses Gesetz nach Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl 2020, Teil I, S. 148) am 01.03.2020 in Kraft treten. Für wen gilt die Masern Impfpflicht? Auf welchen Personenkreis sich die Impfpflicht für Masern...
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