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Stuttgart. Auch bei einer ausgeprägten Impfreaktion handelt es sich noch nicht um einen Impfschaden. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) in Stuttgart in einem am Montag, 20. Juni 2022, bekannt gegebenen Urteil (Az.: L 6 VJ 254/21) entschieden. Zu einer Entschädigung können angebliche weitere Folgen einer Impfung nur dann führen, wenn diese ärztlich dokumentiert sind. Im Dezember 2015 war die Klägerin aus Württemberg gestürzt. Aufgrund einer Verletzung an der rechten Hand wurde sie noch am selben Tag gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten mit einem Dreifachimpfstoff geimpft. Als Folge bildete sich an der Einstichstelle in der linken Schulter ein sogenanntes Granulom, eine knötchenförmige Neubildung von Gewebe, die durch die Ansammlung von Fresszellen des Immunsystems verursacht wird. Die...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Die Information über eine ärztliche Diagnose kann Betroffene und ihre Angehörigen psychisch schwer belasten. Für eine so entstandene Depression enger Angehöriger muss der Arzt aber nicht haften, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. Mai 2014 entschied (Az.: VI ZR 381/13). Im konkreten Fall war Anfang 2011 bei einem Vater die erbliche Krankheit Chorea Huntington diagnostiziert worden. Diese bislang unheilbare, früher im Volksmund als Veitstanz bezeichnete Krankheit führt zu einer fortschreitenden Zerstörung bestimmter Teile des Gehirns. Erste Symptome treten meist mit etwa 40 Jahren auf, nach durchschnittlich 15 weiteren Jahren endet die Krankheit tödlich. Der Mann war geschieden, das Sorgerecht...
weiter lesenIn einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) am 21. Dezember 2023 entschieden, dass die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes nicht zur Nichtigkeit eines Testaments führt. Dieses Urteil ( Aktenzeichen 21 W 91/23 ) könnte bedeutende Implikationen für die Rechtspraxis im Erbrecht haben, insbesondere in Fällen, in denen medizinische Fachkräfte von ihren Patienten bedacht werden. Hintergrund des Falles Die Erblasserin hatte in ihrem letzten Testament aus dem Jahr 2021 ihren behandelnden Arzt als Miterben benannt. Dies führte zu einem Rechtsstreit, da ein anderer Miterbe das Testament aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen § 32 der Berufsordnung der hessischen Ärztekammer (BO-Ä) anfocht. Diese Vorschrift untersagt Ärzten, Vorteile von Patienten anzunehmen, die die ärztliche...
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