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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Meldepflicht
Verwaltungsrecht
BVerwG: Regelung zur eingeschränkten Rückwirkung telekommunikationsrechtlicher Entgeltgenehmigungen verfassungswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorzulegen, ob die in § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 des Telekommunikationsgesetzes getroffene Regelung zur Rückwirkung telekommunikationsrechtlicher Entgeltgenehmigungen der Bundesnetzagentur mit der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) vereinbar ist.
Diese Frage stellt sich in einem Verfahren, in dem die klagende Deutsche Telekom AG die Genehmigung höherer monatlicher Überlassungsentgelte für einzelne Varianten des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung für die Zeit vom 1. April 2005 bis zum 31. März 2007 begehrt.
Nach den genannten Bestimmungen kann das Gericht im Wege der einstweiligen ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Berufsunfähigkeit bei Zahnärzten und Ansprüche gegen das Versorgungswerk: Wochenplan erstellen und Fehler vermeiden.
In unserer heutigen Ausgabe möchte ich Ihnen erläutern, was Sie unbedingt beachten müssen, wenn sie einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente gegen das Versorgungswerk durchsetzen wollen.
Der Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente ergibt sich nach den Bestimmungen der Satzung des jeweiligen Versorgungswerks.
Regelmäßig setzen diese Satzungen voraus, dass die Berufstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt und der Apotheker die gesamte pharmazeutische Tätigkeit eingestellt hat.
Beispielsweise nach § 28 Abs. 1 des Versorgungswerks der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat jedes Mitglied der Versorgungseinrichtung das mindestens für einen Monat den satzungsgemäßen Beitrag entrichtet hat, Anspruch auf ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Prostitution ist kein freiberufliches Gewerbe
Trier (jur). Das horizontale Gewerbe ist keine freiberufliche Tätigkeit. In Wohngebieten ist Prostitution daher verboten, wie das Verwaltungsgericht Trier in zwei am Montag, 10. November 2014, bekanntgegebenen Urteilen entschied (Az.: 5 K 948/14.TR und 5 K 950/14.TR).
Es wies damit zwei Frauen aus Trier ab. Sie wollten in ihren Innenstadtwohnungen der Prostitution nachgehen. Die Stadt hatte dies abgelehnt.
Zu Recht, wie nun das Verwaltungsgericht Trier entschied. Der betreffende Bereich gelte als allgemeines Wohngebiet. Bauplanungsrechtlich seien dort nur freiberufliche oder gleichgestellte gewerbliche Tätigkeiten erlaubt. Dazu gehöre die Prostitution nicht. Daher sei „die Ausübung der Wohnungsprostitution in einem allgemeinen Wohngebiet auch nicht ausnahmsweise zulässig“, heißt ... weiter lesen
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