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Koblenz. Wenn bei einem geparkten Lkw nach dem Abfahren am Straßenrand Dieselverschmutzung festgestellt wird, muss der Fahrer für dessen Beseitigung zahlen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber des Fahrers ein Fahrzeugleck nicht feststellen konnte, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz mit bekannt gegebenem Urteil vom 10.05.2022 (Az.: 4 K 736/21.KO). Denn auch durch einen nicht vollständig geschlossenen Tankdeckel kann es zu Verunreinigungen kommen. Der Kläger (Lkw-Fahrer) parkte ein Wochenende lang seinen vollgetankten Lkw vor seinem Haus. Als er nachts wegfuhr, bemerkte seine Frau Dieselgeruch auf der Straße. Sie informierte den Kreis Birkenfeld. Mitarbeiter des Kreises Birkenfeld fanden schließlich Dieselverschmutzungen und Verfärbungen auf sechs bis acht Quadratmetern Straße. Wegen der potenziellen...
weiter lesenMünchen (jur). Der Vorwurf einer mangelnden Programm- und Meinungsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist kein Grund, die Rundfunkbeiträge nicht zu bezahlen. Die Rundfunkangstalten könnten sich auf die im Grundgesetz garantierte Programmfreiheit berufen, so dass sie vor einer Einflussnahme Außenstehender geschützt würden, stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem am Dienstag, 22. August 2023, veröffentlichten Urteil klar (Az.: 7 BV 22.2642). Die in Rosenheim wohnende Klägerin wollte ihre Rundfunkbeiträge nicht bezahlen. Sie meinte, dass die Beitragspflicht entfallen sei, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht seinem verfassungsgemäßen Auftrag nach Programm- und Meinungsvielfalt nachkomme. Die Verwaltungsgerichte seien daher gehalten, im Rahmen ihrer...
weiter lesenAnsbach (jur). Wer Fotos von Falschparkern der Polizei übermittelt, muss nicht mit Verwarnungen oder gar einem Bußgeld wegen Datenschutzverstößen rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach in zwei kürzlich veröffentlichten Urteilen vom 2. November 2022 entschieden (Az.: AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431). Bürger können sich danach auf ein berechtigtes Interesse berufen, die Behörden über Falschparker zu informieren. Die Kläger hatten sich in München über Falschparker aufgeregt. Sie machten Fotos und schickten diese an die Polizei oder das Ordnungsamt. Dabei nutzten sie teilweise auch die Smartphone-App „Wegeheld“. Doch mehrere der adressierten Polizeiinspektionen interessierten sich jedenfalls nicht nur für die Falschparker, sondern auch für die Anzeige erstattenden Fotografen. Einen...
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