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Die Mietkaution ist eine Sicherheit, die der Vermieter einer Sache (Wohnung, Auto, Gewerberaum, etc.) vertraglich mit dem Mieter vereinbart. Diese Mietsicherheit dient dazu, den Vermieter bei Forderungen gegen den Mieter (z.B. bei Beschädigung der Mietsache) gegen Schäden  an der Mietsache und daraus entstehende Kosten in gewissem Umfang abzusichern.  

Die Mietkaution ist vor allem im Zusammenhang mit der Anmietung von Wohnraum bekannt. Hierzu findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eine Regelung, die die zulässige Mietkaution bei der Anmietung von Wohnungen auf maximal  3 Monatsmieten festlegt. Die hierfür relevante Miete ist die reine Netto-Kalt-Miete, die an den Vermieter zu entrichten ist, also ohne als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesene Betriebskosten (§ 551 BGB).

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