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Das Amtsgericht München (Az. 1293 C 12154/24 WEG ) hat entschieden, dass eine WEG anordnen darf, Blumenkästen nur innen am Balkongeländer zu befestigen – sofern dies ordnungsgemäßer Verwaltung dient. Streit um Blumenschmuck am Balkon Eine Wohnungseigentümerin, die seit Jahrzehnten Blumenkästen außen am Balkongeländer angebracht hatte, sah sich plötzlich mit einer neuen Regelung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) konfrontiert. Die Eigentümerversammlung beschloss 2024, dass alle Blumenkästen künftig nur noch an der Innenseite der Balkone hängen dürfen. Hintergrund war ein Umbau des darunterliegenden Balkons durch eine andere Eigentümerin, bei dem dieser verglast und mit einer Wärmedämmung versehen wurde. Seitdem führte überlaufendes Wasser aus den Blumenkästen der Klägerin bei...
weiter lesenBGH entscheidet über den Grundsatz der hälftigen Teilung der Maklercourtage, wenn der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer als Verbraucher eines Einfamilienhauses tätig wird. Die Klägerin ist als Maklerin tätig geworden. Die Beklagten unterzeichneten eine Courtagevereinbarung mit ihr. Auf Nachweis durch die Klägerin erwarben die Beklagten eine Immobilie, die mit einem Einfamilienhaus nebst Anbau mit Büro und Garage bebaut ist. Die Klägerin war von der Ehefrau des Eigentümers mit der Vermarktung der Immobilie beauftragt worden. Dabei war eine Provision vereinbart worden, die von der mit den Beklagten vereinbarten Provision abweicht. Der bisherige Prozessverlauf: Das Landgericht hat die Klage auf Zahlung der Maklerprovision abgewiesen....
weiter lesenKarlsruhe (jur). Ein Wohnungseigentümer darf trotz seines Sondernutzungsrechts an einem Gescheinschaftsgrundstück dort nicht einfach einen Swimmingpool bauen. Solche gravierenden Umgestaltungen bedürfen immer der Zustimmung der anderen, von der Baumaßnahme betroffenen Wohnungseigentümer, urteilte am Freitag, 17. März 2023, der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: V ZR 140/22). Ohne die erforderliche Zustimmung bleibt dem Wohnungseigentümer für den Swimmingpool-Bau dann nur die sogenannte Beschlussersetzungsklage, bei der ein Gericht die fehlende Gestattung ersetzen kann. Im Streitfall ging es um einen Streit zwischen Wohnungseigentümern in Bremen. Die zur jeweiligen Haushälfte gehörenden Gärten stellten Gemeinschaftseigentum dar. Die Wohnungseigentümer verfügten aber über ein Sondernutzungsrecht an ihrem...
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