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Die Mietminderung ist ein Recht aus § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das ein Mieter geltend machen kann, wenn die Mietsache entweder einen Rechtsmangel oder einen Sachmangel aufweist. Dies ist der Fall wenn sie entweder aus rechtlichen Gründen oder aus tatsächlichen Gründen nicht für die ursprünglich geplante und regelmäßig zu erwartende Nutzung genutzt werden kann.
So kann der Mietpreis einer Wohnung beispielsweise gemindert werden, wenn Bauarbeiten am Haus oder im nahen Umfeld zu einer nicht unwesentlichen Lärmbelästigung führen. Dabei ist zu beachten, dass eine Mietminderung bei Wohnraum oder Geschäftsraummiete nach dem Gesetz in den ersten drei Monaten einer Nutzungsbeeinträchtigung bei Maßnahmen einer energetischen Sanierung ausgeschlossen ist. Generell sind an die Dokumentation der Mietmängel, die zur Mietminderung berechtigen, vor allem im Bereich der Wohnraummiete relativ hohe Anforderungen gestellt.
Liegt ein Grund für eine Mietminderung vor, muss der Mieter nicht den vollen Mietpreis entrichten, sondern ist berechtigt den Minderungsbetrag unmittelbar einzubehalten. Das bedeutet, dass ein Mieter unmittelbar zur Kürzung der Miete berechtigt ist, ohne dass er die Mietminderung zuvor geltend machen oder einklagen muss. Voraussetzung für eine rechtmäßige Mietminderung ist allerdings, dass der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat bzw. ihn gerügt hat und ihm so Gelegenheit zur Abhilfe gibt (Mängelrüge).
Auch bei der Mietminderung gilt, dass diese nicht nur im Zusammenhang mit der Anmietung von Wohnungen oder Gewerberäumen geltend gemacht werden kann, sondern auch bei der Anmietung anderer Sachen wie z.B. bei der Anmietung eines Autos.
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Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht WuppertalDer Fall: Wegen mehrfach verspäteter Mietzahlungen wurde gegenüber Mietern fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt. Die Mieter hatten zuvor in den Monaten März, April und Mai 2014 jeweils spätestens am dritten Werktag des Monats die Miete in bar bei Ihrer Bank einbezahlt und gleichzeitig einen Überweisungsauftrag erteilt. Die Räumungs- und Herausgabeklage wurde durch das Landgericht Köln als Berufungsgericht zurückgewiesen; hiergegen richtete sich die Revision der Klägerin. Die Entscheidung: Der BGH hat bestätigt, dass das Berufungsgericht die Kündigungen zu Recht zurückgewiesen hatte. Ohne zwischen der außerordentlichen Kündigung und der fristlosen Kündigung zu differenzieren, weil es hierauf nicht ankam, hat der BGH...
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Zwischen Vermietern und Mietern herrscht in Deutschland ein immer wiederkehrendes Problem: Das Treppenhaus gleicht einer Rumpelkammer. Daher stellt sich häufig die Frage, was im Treppenhaus alles an Gegenständen abgestellt werden darf? Grundsätzlich ist zu beachten, dass das Treppenhaus zwar eine Gemeinschaftsfläche ist, allerdings bei der Nutzung gewissen Einschränkungen vorliegen. Der Mietvertrag ist verbindlich In vielen Mietverträgen sind Regelungen zu finden, welche die Nutzung des gemeinsamen Treppenhauses verbindlich vorgeben. Sofern im Mietvertrag nichts zu der Thematik vereinbart wurde, gibt es jedoch häufig entsprechende Klauseln innerhalb der Hausordnung. Diese wird entweder den Mietern bei dem Abschluss des Mietvertrages ausgehändigt oder hängt sichtbar im...
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Wird ein bereits verpachtetes Grundstück geteilt und an unterschiedliche Erwerber veräußert, bleibt der Pachtvertrag als einheitliches Vertragsverhältnis bestehen. In dieses treten die Erwerber als gemeinsam berechtigte Verpächter ein. Das hat der 10. Zivilsenat – Senat für Landwirtschaftssachen – des Oberlandesgerichts Hamm am 21.02.2013 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Kamen bestätigt. Im Jahre 1997 hatte eine Hofeigentümerin aus Selm dem beklagten Landwirt aus Waltrop eine aus 40 Teilflächen bestehende landwirtschaftliche Nutzflächen im Bereich Selm-Bork in einer vereinbarten Größe von ca. 23,5 Hektar zum Preis von 650 DM pro Hektar verpachtet. Aufgrund eines...
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