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Rechtsanwalt GrundbuchDie Mietminderung ist ein Recht aus § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das ein Mieter geltend machen kann, wenn die Mietsache entweder einen Rechtsmangel oder einen Sachmangel aufweist. Dies ist der Fall wenn sie entweder aus rechtlichen Gründen oder aus tatsächlichen Gründen nicht für die ursprünglich geplante und regelmäßig zu erwartende Nutzung genutzt werden kann.
So kann der Mietpreis einer Wohnung beispielsweise gemindert werden, wenn Bauarbeiten am Haus oder im nahen Umfeld zu einer nicht unwesentlichen Lärmbelästigung führen. Dabei ist zu beachten, dass eine Mietminderung bei Wohnraum oder Geschäftsraummiete nach dem Gesetz in den ersten drei Monaten einer Nutzungsbeeinträchtigung bei Maßnahmen einer energetischen Sanierung ausgeschlossen ist. Generell sind an die Dokumentation der Mietmängel, die zur Mietminderung berechtigen, vor allem im Bereich der Wohnraummiete relativ hohe Anforderungen gestellt.
Liegt ein Grund für eine Mietminderung vor, muss der Mieter nicht den vollen Mietpreis entrichten, sondern ist berechtigt den Minderungsbetrag unmittelbar einzubehalten. Das bedeutet, dass ein Mieter unmittelbar zur Kürzung der Miete berechtigt ist, ohne dass er die Mietminderung zuvor geltend machen oder einklagen muss. Voraussetzung für eine rechtmäßige Mietminderung ist allerdings, dass der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat bzw. ihn gerügt hat und ihm so Gelegenheit zur Abhilfe gibt (Mängelrüge).
Auch bei der Mietminderung gilt, dass diese nicht nur im Zusammenhang mit der Anmietung von Wohnungen oder Gewerberäumen geltend gemacht werden kann, sondern auch bei der Anmietung anderer Sachen wie z.B. bei der Anmietung eines Autos.
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Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht WuppertalBei Schimmel in der Mietwohnung liegt unter Umständen ein Mietmangel vor, bei dem der Mieter zu einer Mietminderung berechtigt ist. Inwieweit er hierzu berechtigt ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Kommt es in einer Mietwohnung zu Schimmelbefall, sollten sich Mieter mit ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Denn durch die Schimmelsporen wird schnell die Gesundheit der Mieter gefährdet. Ferner sind Mieter auch zu einer derartigen Mängelanzeige verpflichtet. Mieter ist zur Mängelanzeige verpflichtet Weiterhin setzt die Geltendmachung einer Mietminderung voraus, dass der Mieter eine solche Mängelanzeige gemacht hat. Wenn der Vermieter dann trotz Fristsetzung den Schimmel nicht beseitigt, kommt eventuell eine Minderung der Miete in Betracht. Dies setzt voraus, dass es sich bei Schimmel...
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Worauf müssen Mieter achten, die ihren Partner in ihre Mietwohnung aufnehmen möchten? Das erfahren sie in diesem Ratgeber. Wenn zwei Singles eine Beziehung führen und zusammenziehen möchten, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Manchmal suchen sie sich eine neue gemeinsame Wohnung. Oder sie greifen zu der vermeintlich einfachen Lösung, dass der eine in die bereits vorhandene Wohnung des anderen zieht. Mieter müssen hierbei allerdings aufpassen, dass sie den Vermieter nicht außen vorlassen. Denn aus juristischer Sicht handelt es sich bei der Aufnahme seines Partners in die Mietwohnung um eine Untervermietung. Ein Mieter darf normalerweise nur dann seine Wohnung oder einen Teil seiner Wohnung untervermieten, wenn er sich vorab an seinen Vermieter wendet und von ihm die Erlaubnis eingeholt hat. Dies ergibt sich aus...
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Mieter können eine Mietminderung unter Umständen auch rückwirkend gegenüber ihrem Vermieter geltend machen. Wann dies möglich ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Viele Mieter ärgern sich, wenn in ihrer Wohnung plötzlich ein Mietmangel auftritt, wie etwa Schimmel an den Wänden oder die im Winter ausgefallene Heizung. Sie fragen sich dann, ob sie die Mietminderung sofort geltend machen müssen, um keinen finanziellen Nachteil zu erleiden. Diese Befürchtung ist jedoch unbegründet. Denn eine Mietminderung kann gewöhnlich auch rückwirkend geltend gemacht werden. Dies geht allerdings normalerweise erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Mangel Ihrem Vermieter angezeigt haben. Dies ergibt sich aus § 536c BGB. Normalerweise Mängelanzeige an Vermieter...
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