Die Mietminderung ist ein Recht aus § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das ein Mieter geltend machen kann, wenn die Mietsache entweder einen Rechtsmangel oder einen Sachmangel aufweist. Dies ist der Fall wenn sie entweder aus rechtlichen Gründen oder aus tatsächlichen Gründen nicht für die ursprünglich geplante und regelmäßig zu erwartende Nutzung genutzt werden kann.
So kann der Mietpreis einer Wohnung beispielsweise gemindert werden, wenn Bauarbeiten am Haus oder im nahen Umfeld zu einer nicht unwesentlichen Lärmbelästigung führen. Dabei ist zu beachten, dass eine Mietminderung bei Wohnraum oder Geschäftsraummiete nach dem Gesetz in den ersten drei Monaten einer Nutzungsbeeinträchtigung bei Maßnahmen einer energetischen Sanierung ausgeschlossen ist. Generell sind an die Dokumentation der Mietmängel, die zur Mietminderung berechtigen, vor allem im Bereich der Wohnraummiete relativ hohe Anforderungen gestellt.
Liegt ein Grund für eine Mietminderung vor, muss der Mieter nicht den vollen Mietpreis entrichten, sondern ist berechtigt den Minderungsbetrag unmittelbar einzubehalten. Das bedeutet, dass ein Mieter unmittelbar zur Kürzung der Miete berechtigt ist, ohne dass er die Mietminderung zuvor geltend machen oder einklagen muss. Voraussetzung für eine rechtmäßige Mietminderung ist allerdings, dass der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat bzw. ihn gerügt hat und ihm so Gelegenheit zur Abhilfe gibt (Mängelrüge).
Auch bei der Mietminderung gilt, dass diese nicht nur im Zusammenhang mit der Anmietung von Wohnungen oder Gewerberäumen geltend gemacht werden kann, sondern auch bei der Anmietung anderer Sachen wie z.B. bei der Anmietung eines Autos.
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Kaufbeuren/Berlin (DAV). Fragt ein Vermieter einen Mietinteressenten, ob sein vorheriger Mietvertrag gekündigt worden sei, muss dieser die Wahrheit sagen. Antwortet er fälschlicherweise mit „Nein“, darf der Vermieter den Mietvertrag anfechten und fristlos kündigen. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Kaufbeuren vom 7. März 2013 (AZ: 6 C 272/13). Der Vermieter fragte den potentiellen Mieter, ob sein vorheriges Mietverhältnis gekündigt worden sei. Wahrheitswidrig sagte dieser „Nein“. Der Mietvertrag wurde abgeschlossen. Als der Vermieter erfuhr, dass dies eine Lüge war, focht er den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung an und kündigte zusätzlich den Mietvertrag fristlos. Zu Recht, entschied das...
weiter lesenEin Lockdown wegen Corona ist für gewerbliche Mieter unter Umständen mit hohen Umsatzeinbußen verbunden. Inwieweit dürfen sie deshalb weniger Miete bezahlen? Viele gewerbliche Mieter - wie Einzelhändler oder Betreiber von Restaurants - konnten während der Lockdowns über Monate keine Einnahmen erzielen. Die Folge ist, dass sie häufig die fälligen Mieten kaum aufbringen konnten. Kürzung der Miete wegen eines Mietmangels? Hier stellt sich aus rechtlicher Sicht die Frage, ob sie deshalb zur Kürzung der Miete berechtigt sind. Dies setzt nach § 536 BGB voraus, dass ein Mangel der Mietsache vorliegt. Ein solcher Mangel zeichnet sich dadurch aus, dass durch ihn der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache eingeschränkt oder sogar entzogen wird. Die Frage ist, inwieweit eine von Behörden...
weiter lesenImmobilien sind als Anlage nach wie vor sehr beliebt und werden häufig als Renditeobjekt erworben und genutzt. Langfristig gesehen haben Kapitalanleger den Vorteil, dass das Objekt selbst einen gewissen Wert besitzt aber auch, dass eine Rendite durch z.B. die Miete erzielt werden kann. Besonders denkmalgeschützte Immobilien stellen eine wichtige und besondere Rolle dar, wenn es darum geht, dass Eigentum erworben und vermietet wird. Der besondere steuerliche Vorteil einer denkmalgeschützten Immobilie liegt darin, dass hier besondere Möglichkeiten der Abschreibung vorhanden sind. Das heißt im Klartext, dass attraktive Steuervorteile genutzt werden können, von denen vor allem Personen mit einer hohen steuerlichen Belastung profitieren können. In der Praxis ist es also möglich, dass in einem kurzen Zeitraum sehr viel Steuern...
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