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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Mietrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht BGH stärkt Vorkaufsrecht der Mieter beim Verkauf ihrer Wohnung
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das gesetzliche Vorkaufsrecht der Mieter beim Verkauf ihrer Wohnung gestärkt. Nach einem am Mittwoch, 23. März 2022, veröffentlichten Urteil müssen sie nur den Preis bezahlen, den der bisherige Eigentümer mit einem außenstehenden Interessenten für die vermietete Wohnung vereinbart hat (Az: VIII ZR 305/20). Will ein Wohnungseigentümer eine vermietete Wohnung verkaufen, muss er laut Gesetz die Mieter hierüber informieren. Den Mietern steht dann ein Vorkaufsrecht zu. Dies können sie ausüben, sobald der Eigentümer mit einem außenstehenden sogenannten Erstkäufer einen Kaufvertrag geschlossen hat. Es gilt dann der mit dem Erstkäufer vereinbarte Preis. In dem nun entschiedenen Fall geht es um eine unsanierte Wohnung mit 47 Quadratmetern in einem ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht „KAUF BRICHT NICHT MIETE“ – AUCH, WENN VERMIETER NICHT EIGENTÜMER
01.01.2018
Der Fall: Der Erwerber eines Gewerbegrundstückes verlangt vom Mieter Räumung und Herausgabe der Gewerberäume. Dieser hatte die Räume 2008 von der Handels-GmbH angemietet; Eigentümerin war die Grundstücks-GmbH, welche die Immobilie verwaltete und die Miete einzog. Im April 2011 verkaufte die Grundstücks-GmbH das Anwesen. Diese übertrug sämtliche Rechte und Pflichten aus den Mietverträgen ab Übergabe auf den Erwerber; dem Kaufvertrag war eine Mieterliste beigefügt. Im Herbst 2013 kündigte der Erwerber sämtliche Mietverhältnisse; zuvor hatte der Mieter eine Verlängerungsoption bis zum Jahr 2018 ausgeübt.   Die Entscheidung: Die Räumungsklage des Erwerbers hatte letztinstanzlich keinen Erfolg. Denn ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Großvermieter können ausstehende Mietzahlungen selbst anmahnen
Dortmund (jur). Großvermieter sollten selbst in der Lage sein, ausstehende Mietzahlungen anzumahnen. Für die Gebühren eines beauftragten Inkassounternehmens müssen die Mieter daher nicht aufkommen, wie das Amtsgericht Dortmund in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 8. August 2012 entschied (Az.: 425 C 6285/12). Damit pfiff das Amtsgericht ein Wohnungsunternehmen zurück, das bundesweit insgesamt über 150.000 Wohnungen vermietet, davon allein 17.000 in Dortmund. 2011 gründete das Unternehmen ein „Inkassoinstitut" als Tochtergesellschaft, um säumige Mieter „zu unterstützen". Im Streitfall sollte diese Unterstützung freilich 45 Euro kosten. Der Mieter hatte eine Heizkostennachzahlung von 175,70 Euro nicht rechtzeitig beglichen. Zwei Abbuchungsversuche ... weiter lesen
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