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Mietrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
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Björn-Erik Morgenroth
Anwaltskanzlei Morgenroth & Zick GbR
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Dr. Gerrit Binz
Binz Rechtsanwälte
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Christoph Krosch LL.M.
KGK Rechtsanwälte
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Tom Ravi Druckenbrodt
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Rechtsanwälte Kordas Emmerich
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Dr. Oliver Kroll
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Mietrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mieter muss Vermieter die Wahrheit sagen
Kaufbeuren/Berlin (DAV). Fragt ein Vermieter einen Mietinteressenten, ob sein vorheriger Mietvertrag gekündigt worden sei, muss dieser die Wahrheit sagen. Antwortet er fälschlicherweise mit „Nein“, darf der Vermieter den Mietvertrag anfechten und fristlos kündigen. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Kaufbeuren vom 7. März 2013 (AZ: 6 C 272/13).
Der Vermieter fragte den potentiellen Mieter, ob sein vorheriges Mietverhältnis gekündigt worden sei. Wahrheitswidrig sagte dieser „Nein“. Der Mietvertrag wurde abgeschlossen. Als der Vermieter erfuhr, dass dies eine Lüge war, focht er den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung an und kündigte zusätzlich den Mietvertrag fristlos.
Zu Recht, entschied das ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
WOHNUNGSEIGENTÜMER MUSS AUF NIESSBRAUCHER NACH § 14 NR. 2 WEG EINWIRKEN!
Ein Wohnungseigentümer, der an seinem Wohnungseigentum einen Nießbrauch für einen Dritten bestellt hat, kann als mittelbarer Handlungsstörer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn der Nießbraucher das Wohnungseigentum in einer der Teilungserklärung unvereinbaren Weise nutzt.
Der Fall:
Eine zum Sondereigentum gehörende Wohnung nebst einem dazugehörigen Spitzboden wurde durch den Eigentümer an einen Nießbraucher überlassen. Dieser hat die Wohnung und den Spitzboden gesondert als Wohnraum vermietet. Die Gemeinschaft hat den Wohnungseigentümer (!) auf Unterlassung der Nutzung des Spitzbodens zu Wohnzwecken in Anspruch genommen.
Die Entscheidung:
Der Bundesgerichtshof hat die Urteile der Vorinstanzen ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Gefälschte Vorvermieterbescheinigung rechtfertigt Kündigung
Karlsruhe (jur). Legen Mieter ihrem Vermieter eine gefälschte Bescheinigung aus ihrem vermeintlichen früheren Mietverhältnis über pünktliche Mietzahlungen vor, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung der Wohnung. Mit der Fälschung einer solchen sogenannten Vorvermieterbescheinigung hat der Mieter seine vorvertraglichen Pflichten „erheblich verletzt“, urteilte am Mittwoch, 9. April 2014, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 107/13).
Geklagt hatte ein Hamburger, der seine Wohnung seit dem 1. April 2007 gemietet hatte. Vor Abschluss des Mietvertrags hatte der Vermieter von ihm eine sogenannte Vorvermieterbescheinigung verlangt. In dem entsprechenden Formular sollte der frühere Vermieter des Mannes erklären, dass er seine Miete immer pünktlich ... weiter lesen
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