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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Mietspiegel
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Fristlose Mietkündigung wegen verweigerter Wohnungsbesichtigung
München (jur). Mieter dürfen nach dem Verkauf ihrer Wohnung dem Vermieter nicht eine Besichtigung verwehren. Verweigert der Mieter dem Käufer der Wohnung beharrlich den Zutritt, kann dieser das Mietverhältnis fristlos kündigen, entschied das Amtsgericht München in einem am Freitag, 29. April 2022, bekanntgegebenen rechtskräftigen Urteil (Az.: 474 C 4123/21).
Damit müssen zwei Mieter nun aus ihrer seit 2005 angemieteten 60 Quadratmeter großen Dreizimmerwohnung in München raus. Als der ursprüngliche Eigentümer die Wohnung verkaufen wollte, verweigerten die Mieter möglichen Interessenten die Besichtigung der Wohnung.
Doch auch so wurde die Wohnung verkauft. Als der neue Eigentümer sich die Wohnung anschauen wollte, sperrten sich die Mieter erneut gegen jegliche Besichtigung. Innerhalb von fünf Monaten ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Kann man die Kündigung von einem Mietvertrag zurückziehen?
Kann ein Mieter seine Kündigung rückgängig machen, wenn sich seine neue Wohnung als Flop herausstellt? Dies erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wenn Sie vorschnell den Mietvertrag für Ihre Wohnung gekündigt haben, können Sie davon nicht ohne Weiteres einen Rückzieher machen. Sie sind normalerweise an Ihre Kündigung gebunden. Dies gilt aber nicht immer.
Widerruf der Kündigung gegenüber dem Vermieter
Denn das Abschicken der Kündigung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie als Mieter Ihre Wohnung verlieren. Dies können Sie unter Umständen dadurch verhindern, dass Sie die Kündigung gegenüber Ihrem Vermieter widerrufen. Hierbei müssen Sie allerdings sicherstellen, dass der Widerruf vor oder zumindest zeitgleich mit der Kündigung dem ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
HAUSGELDKLAGE GEGEN GESELLSCHAFTER IST WOHNUNGSEIGENTUMSSACHE
Der Fall:
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft verlangt von ehemaligen Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft die Zahlung rückständiger Hausgelder; die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Wohnungseigentümerin.
Die Klage der Gemeinschaft wurde vor dem Amtsgericht ebenso wie die Berufung vor dem zuständigen Landgericht abgewiesen; das Landgericht hatte in seinem im April 2015 verkündeten Urteil keine Revision zugelassen; hiergegen hat die WEG beim BGH Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
Die Entscheidung:
Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde als unstatthaft zurückgewiesen. Denn gegen Urteile in Wohnungseigentumssachen, die vor dem 31. Dezember 2015 verkündet wurden, ist die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 62 Abs. 2 WEG ... weiter lesen
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