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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Mietspiegel
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Rückzahlung der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses
Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mieträume ist eine gezahlte Mietkaution durch den Vermieter zurückzugeben oder zu verwerten.
Die Kaution ist zurückzugeben, wenn alle Ansprüche des Vermieters erfüllt oder verjährt sind. Der Vermieter kann allerdings gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Schadenersatzansprüchen aufrechnen, auch wenn diese bereits verjährt sind. Das gilt nicht für Ansprüche, die bei Beendigung der Mietzeit und damit bei Entstehung der Aufrechnungslage bereits verjährt waren (§ 390 BGB).
Gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters kann der Vermieter nur mit Forderungen aufrechnen, die von der Sicherungsabrede umfasst sind. Es ist deshalb eine Aufrechnung des Vermieters mit Ansprüchen aus ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen: Kann ein Mieter eine Bescheinigung vom Vermieter verlangen?
Mieter können unter Umständen ihre Nebenkosten als haushaltsnahe Dienstleistung bzw. Handwerkerleistung von der Steuer absetzen. Inwieweit muss sie ihr Vermieter dabei unterstützen?
Mieter beauftragt selbst die Handwerker
Mieter können zunächst einmal in ihrer Steuererklärung die Kosten für Handwerker und externe Dienstleister als haushaltsnahe Handwerkerleistung bzw. haushaltsnahe Dienstleitung im Sinne von § 35a EStG ansetzen, die sie etwa mit der Vornahme von Schönheitsreparaturen oder Instandhaltungsarbeiten selbst beauftragt haben.
Dies gilt allerdings nur für den Anteil der Arbeitskosten. Damit sie keinen Ärger mit dem Finanzamt bekommen, sollte die Rechnung eine Aufschlüsselung nach abzugsfähigen Arbeitskosten (inklusive Fahrtkosten und ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Anspruch auf Untervermietung gilt auch für Nebenwohnung
Karlsruhe (jur). Mieterinnen und Mieter einer Nebenwohnung können aus Kostengründen vom Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung verlangen. Voraussetzung hierfür ist ein „berechtigtes Interesse“ des Mieters, und dass dieser die Nebenwohnung teilweise selbst weiter nutzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag, 21. November 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII ZR 88/22). Für das Recht auf Untervermietung sei es nicht erforderlich, dass die Wohnung nach der Untervermietung noch Lebensmittelpunkt des Mieters bleibt, stellten die Karlsruher Richter klar.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Mieter vom Vermieter verlangen, dass dieser einer Untervermietung der angemieteten Wohnung zustimmt. Hierfür muss ein „berechtigtes Interesse“ an der Untervermietung bestehen. Dies ... weiter lesen
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