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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Mietvertrag
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Rückzahlung der Mietkaution: Wann muss Vermieter die Mietkaution zurückzahlen?
Sofern ein Wohn- oder Gewerberaum durch einen Vermieter vermietet wird, möchte dieser von seinen zukünftigen Mietern eine Mietsicherheit haben. In der Praxis ist es meistens die sogenannte Mietkaution. Der Mieter ist demnach verpflichtet die vereinbarte Kaution an den Vermieter zu übergeben. Der Geldbetrag wird anschließend bei einem Geldinstitut verzinst angelegt. Sobald das Mietverhältnis wirksam gekündigt wurde, besteht ein Rückzahlungsanspruch des Mieters. Fraglich ist jedoch, ob dieser Rückzahlungsanspruch sofort besteht oder ob der Vermieter die Kaution für eine gewisse Zeitspanne als Sicherheit einbehalten darf.
In der Rechtsprechung herrscht insoweit Einigkeit darüber, dass der Vermieter verpflichtet ist die Mietkaution vollständig an die Mieter ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Umfang des Fragerechts bei der Mieterselbstauskunft und Folgen einer Falschbeantwortung
Vor Abschluss eines Mietvertrages ist es im Mietrecht üblich, dass Vermieter von Mietinteressenten eine Selbstauskunft verlangen. Vermieter haben ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, wer in die Wohnung einzieht.
Grundsätzlich sind Mietinteressenten nicht verpflichtet eine Selbstauskunft zu erteilen. Allerdings wird der Vermieter den Mietinteressenten, die die Selbstauskunft nicht abgegeben haben, auch nicht seine Wohnung vermieten.
Aber nicht alle Fragen sind bei einer Mieterselbstauskunft zulässig. Zulässig ist eine Frage nur dann, wenn das Interesse des Vermieters berechtigt und schutzwürdig ist und gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des Mieters überwiegt. Grundvoraussetzung ist dabei immer, dass die Frage das Mietverhältnis betrifft. Nur wenn die Kenntnis der vom Vermieter ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Ernsthafte Bemühungen bei der Suche nach Mietern erforderlich
München (jur). Vermieter müssen sich ernsthaft und sichtbar bemühen, eine leerstehende Wohnung zu vermieten. Andernfalls können sie die Kosten einer unvermieteten Wohnung nicht dauerhaft steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil entschied, das er am Dienstag, 5. Februar 2013, bekanntgegeben und bei seiner Jahrespressekonferenz in München erläutert hat (Az.: IX R 14/12). Nach dem Grundsatzurteil müssen Vermieter gegebenenfalls auch Zugeständnisse beim Mietpreis machen. Zudem kann der Werbungskostenabzug nach mehreren Jahren auch verloren gehen, wenn sich eine Wohnung als dauerhaft unvermietbar erweist.
Im Streitfall hatte der Kläger ein zweistöckiges Haus in München gebaut. 1983 zog er im Erdgeschoss ein. Das Obergeschoss ... weiter lesen
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