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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Mietvertrag
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
RECHTZEITIGE MIETZAHLUNG?
Der Fall:
Wegen mehrfach verspäteter Mietzahlungen wurde gegenüber Mietern fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt. Die Mieter hatten zuvor in den Monaten März, April und Mai 2014 jeweils spätestens am dritten Werktag des Monats die Miete in bar bei Ihrer Bank einbezahlt und gleichzeitig einen Überweisungsauftrag erteilt. Die Räumungs- und Herausgabeklage wurde durch das Landgericht Köln als Berufungsgericht zurückgewiesen; hiergegen richtete sich die Revision der Klägerin.
Die Entscheidung:
Der BGH hat bestätigt, dass das Berufungsgericht die Kündigungen zu Recht zurückgewiesen hatte. Ohne zwischen der außerordentlichen Kündigung und der fristlosen Kündigung zu differenzieren, weil es hierauf nicht ankam, hat der BGH ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Aufnahme von Kriegsflüchtlingen kein berechtigtes Mieterinteresse
München (jur). Mieter können ohne Zustimmung des Vermieters nicht einfach einen Teil ihrer Wohnung an ukrainische Kriegsflüchtlinge untervermieten. Eine Untervermietung ist nur möglich, wenn der Mieter hierfür ein „berechtigtes Interesse“ hat und der Vermieter die Erlaubnis für den Einzug zuvor erteilt hat, urteilte am Dienstag, 20. Dezember 2022, das Amtsgericht München (Az.: 411 C 10539/22). Allein der Wunsch, ukrainischen Kriegsflüchtlingen in ihrer Not helfen zu wollen, reiche nicht.
Im konkreten Fall hatte der Kläger ab dem 15. November 2021 ein 240 Quadratmeter großes Einfamilienhaus in Gräfelfing im Landkreis München gemietet. Er bezog das Haus zusammen mit seinen beiden 15 und elf Jahren alten Kindern sowie einem Hund und zahlte eine monatliche Grundmiete von 3.500 Euro. Laut Mietvertrag war ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Wechsel im Eigenbedarf - Mieter muss dennoch räumen
Berlin/Berlin (DAV). Der Schutz des Mieters vor dem Verlust seiner Wohnung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch tief verankert. Hierzu gehört unter anderem, dass der Vermieter nur aus guten Gründen den Mietvertrag kündigen kann und dann Fristen einhalten muss, die es dem Mieter ermöglichen, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen. Insbesondere bei Gründen, die beim Vermieter liegen, wie Eigenbedarf, stehen dem Mieter lange Fristen zu, bis er die Wohnung tatsächlich räumen muss. Was aber geschieht, wenn zwischen der Kündigungserklärung und dem Ende des Mietverhältnisses die Gründe wegfallen?
In diesem Zusammenhang informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) über eine Entscheidung des AG Tempelhof Kreuzberg vom 24. ... weiter lesen
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