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Hannover (jur). Eine Hauseigentümerin kann auf ihrem Grundstück nicht einfach Taubenschwärme anlocken, füttern und in Volieren halten. Führen der Kot der Tiere, ihr Gurren und Flügelschlagen zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Nachbarn, hat dieser einen Unterlassungsanspruch, entschied das Amtsgericht Hannover in einem am Mittwoch, 3. Mai 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 502 C 7456/22). Auch wenn die Hauseigentümerin aus Tierschutzgründen insbesondere auch kranke Vögel in ihrer Voliere aufnehmen und gesund pflegen will, dürfe damit nicht eine Belästigung der Nachbarn einhergehen. Im Streit stand die Tierliebe einer Reihenhauseigentümerin. Die Frau hielt in zwei Volieren zwei erblindete Stadttauben und pflegte weitere, im Stadtgebiet aufgefundene Tauben bis zu ihrer Auswilderung wieder...
weiter lesenWenn Sie für Ihr Unternehmen eine Geschäftsimmobilie anmieten, zahlen Sie dafür zusätzlich zu den monatlich fälligen Beträgen auch noch die Betriebskosten. Hierbei gibt es im Vergleich zu privaten Mietobjekten einige Unterschiede und Vermieter haben grundsätzlich etwas mehr Spielraum. Dennoch zahlen viele Gewerbetreibende zu hohe Betriebskosten. Betriebskosten beim Gewerbe: Grundsätzliche Eigenheiten Private Mieter werden im Vertragsrecht grundsätzlich besser geschützt als Gewerbetreibende . Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie als Unternehmer deutlich mehr Kenntnisse aufweisen und mit dem Vermieter, der ebenfalls als Gewerbetreibender auftritt, auf Augenhöhe stehen. Jedoch ist das Mietrecht sehr spezifisch und auch wenn es zwischen Gewerbetreibenden grundsätzlich mehr Verhandlungsspielraum...
weiter lesenMünchen (jur). Mieter dürfen nach dem Verkauf ihrer Wohnung dem Vermieter nicht eine Besichtigung verwehren. Verweigert der Mieter dem Käufer der Wohnung beharrlich den Zutritt, kann dieser das Mietverhältnis fristlos kündigen, entschied das Amtsgericht München in einem am Freitag, 29. April 2022, bekanntgegebenen rechtskräftigen Urteil (Az.: 474 C 4123/21). Damit müssen zwei Mieter nun aus ihrer seit 2005 angemieteten 60 Quadratmeter großen Dreizimmerwohnung in München raus. Als der ursprüngliche Eigentümer die Wohnung verkaufen wollte, verweigerten die Mieter möglichen Interessenten die Besichtigung der Wohnung. Doch auch so wurde die Wohnung verkauft. Als der neue Eigentümer sich die Wohnung anschauen wollte, sperrten sich die Mieter erneut gegen jegliche Besichtigung. Innerhalb von fünf Monaten wurden...
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