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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Mietvertrag
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Vermieter muss Nebenkosten nicht gesondert einklagen
Karlsruhe (jur). Ein Rückstand des Mieters bei den Nebenkosten-Vorauszahlungen kann eine Räumungsschutzklage rechtfertigen. Der Vermieter muss die Nebenkosten nicht zunächst gesondert einklagen, urteilte am Mittwoch, 18. Juli 2012, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 1/11). Damit unterlag eine Mieterin aus Schönefeld bei Berlin. Ihre Vermieter hatten die Vorauszahlungen für Heiz- und Betriebskosten mehrfach erhöht. Die Mieterin hatte die Nebenkosten und wegen angeblicher Mängel auch die Grundmiete zuletzt nicht mehr voll gezahlt. Über ein Jahr liefen so Rückstände in Höhe von mehr als zwei Monatsmieten auf. Ab dieser Schwelle erlaubt das Gesetz eine fristlose Kündigung des Mietvertrags. Auch hier kündigte die Vermieter und reichte eine ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
EIGENTÜMERVERSAMMLUNG: ORIGINALVOLLMACHT MUSS GREIFBAR SEIN
Der Fall:
Bei einer Wohnungseigentümerversammlung in einer Gemeinschaft mit mehr als 1.000 Wohnungen waren nur 30 Eigentümer persönlich anwesend, während ca. 450 Eigentümer durch Vollmacht vertreten gewesen sein sollten. Ein Miteigentümer war angeblich mittels Bevollmächtigung mit Stimmrechten für 16.450 Miteigentumsanteile ausgestattet. Ein anderer Miteigentümer hat vor der ersten Abstimmung die Gewährung von sofortiger Einsicht in sämtliche Originalvollmachten beantragt. Die Mehrheit der anwesenden Eigentümer hat den Antrag abgelehnt. Mit seinem Anfechtungsantrag hat der Kläger die Bevollmächtigung für die nachfolgenden Abstimmungen beanstandet.
Die Entscheidung:
Das Landgericht Frankfurt hatte einer Berufungsentscheidung ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung: Frist & Muster
Was müssen Mieter bei einem Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters beachten? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Mieter sollten aufpassen, wenn sie von ihrem Vermieter die Nebenkostenabrechnung erhalten. Das gilt besonders, wenn ihnen die geforderte Nachzahlung zu hoch erscheint. Denn beim Erstellen von Nebenkostenabrechnungen – die offiziellen Betriebskostenabrechnungen heißen – unterläuft dem Vermieter schnell ein Fehler.
Typische Fehler bei Nebenkostenabrechnungen
So kommt es etwa vor, dass der Mieter die Nebenkostenabrechnung zu spät erhält. Hierzu hat der Vermieter normalerweise ein Jahr Zeit nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Darüber hinaus muss im Mietvertrag vereinbart werden, dass der Vermieter überhaupt Nebenkosten ... weiter lesen
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