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1. Wo und wie ist geregelt, welche E-Roller am Straßenverkehr teilnehmen dürfen? Die Elektrokleinstfahrzeuge-VO enthält die Regelungen zu den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen. Insbesondere ist darin geregelt, unter welchen Voraussetzungen diese am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Unter solche Elektrokleinstfahrzeuge fallen nur Fahrzeuge, die eine Lenk- oder Haltestange besitzen und eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis 20 km/h besitzen und eine Leistungsbegrenzung auf 500 W bzw. 1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen aufweisen und die allgemeinen verkehrssicherheitsrechtlichen Mindestanforderungen (Bremsen, Licht, etc.) einhalten. Näheres hierzu regeln die §§ 4–7 der Elektrokleinstfahrzeuge-VO. Typischerweise handelt es...
weiter lesenDer BGH hat durch Beschluss vom 13.4.2023 - 4 StR 439/22 – entschieden, dass für E-Scooter, die nicht unter die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung fallen, der Grenzwert zur absoluten Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille liegt. Hintergrund der Entscheidung war, dass der Angeklagte mit einem E-Scooter gefahren war, der eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen konnte. Elektrokleinstfahrzeuge sind aber nur solche, die eine Maximalgeschwindigkeit von bis 20 km/h erreichen. Die Frage, ob die 1,1 Promillegrenze zur absoluten Fahruntauglichkeit auch für E-Scooter gilt, auf die die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung anwendbar ist (max. Höchstgeschwindigkeit 20 km/h), hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich offengelassen. Die Tendenz in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und...
weiter lesenKoblenz. Kommunen können nach einer Trunkenheitsfahrt die Fahreignung eigenständig prüfen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einer am Montag, 05. September 2022 bekannt gegebenen Eilentscheidung betont, dass sie nur dann an Gerichtsentscheidungen gebunden sind, wenn vom Gericht ausdrücklich die Fahreignung geprüft wurde (Az.: 4 L 746 /22. KO). Autofahrer kommen danach nach 1,6 oder mehr Promille nicht um ein medizinisch-psychologisches Gutachten herum. Damit hat das Gericht eine Autofahrerin abgewiesen, die mit einem Promillewert von 1,83 am Steuer erwischt wurde. Vom Amtsgericht wurde unter anderem die Einziehung des Führerscheins angeordnet. Das Landgericht hob diese Entscheidung jedoch wieder auf, da die Ungeeignetheit zum Autofahren nicht mehr feststellbar sei. Inzwischen wurde die Fahrerin von der...
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