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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Mietwucher
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Kann man die Kündigung von einem Mietvertrag zurückziehen?
Kann ein Mieter seine Kündigung rückgängig machen, wenn sich seine neue Wohnung als Flop herausstellt? Dies erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wenn Sie vorschnell den Mietvertrag für Ihre Wohnung gekündigt haben, können Sie davon nicht ohne Weiteres einen Rückzieher machen. Sie sind normalerweise an Ihre Kündigung gebunden. Dies gilt aber nicht immer.
Widerruf der Kündigung gegenüber dem Vermieter
Denn das Abschicken der Kündigung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie als Mieter Ihre Wohnung verlieren. Dies können Sie unter Umständen dadurch verhindern, dass Sie die Kündigung gegenüber Ihrem Vermieter widerrufen. Hierbei müssen Sie allerdings sicherstellen, dass der Widerruf vor oder zumindest zeitgleich mit der Kündigung dem ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung: Frist & Muster
Was müssen Mieter bei einem Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters beachten? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Mieter sollten aufpassen, wenn sie von ihrem Vermieter die Nebenkostenabrechnung erhalten. Das gilt besonders, wenn ihnen die geforderte Nachzahlung zu hoch erscheint. Denn beim Erstellen von Nebenkostenabrechnungen – die offiziellen Betriebskostenabrechnungen heißen – unterläuft dem Vermieter schnell ein Fehler.
Typische Fehler bei Nebenkostenabrechnungen
So kommt es etwa vor, dass der Mieter die Nebenkostenabrechnung zu spät erhält. Hierzu hat der Vermieter normalerweise ein Jahr Zeit nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Darüber hinaus muss im Mietvertrag vereinbart werden, dass der Vermieter überhaupt Nebenkosten ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
SCHALLSCHUTZ – BESTANDSSCHUTZ IN DER WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFT?
Der Fall:
Die Parteien des Verfahrens waren Wohnungserbbauberechtigte. Die Beklagten haben das über der Wohnung der Kläger liegende Appartement im Jahr 2006 erworben. Danach ließen die Beklagten den vorhandenen Teppichboden entfernen und Parkett einbauen. Dagegen wandten sich die Kläger mit der Begründung, durch den Wechsel des Bodenbelages habe sich der Trittschall erhöht. Die Beklagten wurden durch das Amtsgericht antragsgemäß zur Verlegung eines Teppichbodens oder einen in der Trittschalldämmung gleichwertigen Bodenbelag anstelle des Parketts verurteilt. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht die Klage abgewiesen.
Die Entscheidung:
Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Landgerichts bestätigt. – Der rechtliche ... weiter lesen
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