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Klemens Erhard
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Dr. jur. Torsten Fritz
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Mietwucher
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tipps rund um den Mietspiegel
Sofern ein Mieter in Deutschland eine Wohnung über einen längeren Zeitraum gemietet hat, wird er wahrscheinlich mit einer Mieterhöhung konfrontiert. Begründet wird die Erhöhung vor allem mit dem aktuellen Mietspiegel. Fraglich ist daher, ob die Begründung insoweit ausreichend ist oder ob nicht sogar die Mieterhöhung unzulässig ist.
Was ist überhaupt der Mietspiegel?
Der Mietspiegel enthält eine Übersicht über die ortsüblichen Mieten. Er wird alle 2 Jahre von den Gemeinden aktualisiert und angepasst. Entscheidende Norm ist der § 558c Abs. 1 BGB:
„Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Ruhestörung: das müssen Sie als Mieter wissen
Werden andere Personen durch Lärm gestört, so spricht man von einer Ruhestörung (oder auch Lärmstörung).
Sind Geräusche – entweder der Lautstärke, der Uhrzeit oder ihrer Penetranz wegen – unzumutbar für eine ungewollte Zuhörerschaft, so kann sich diese dagegen wehren.
Nachfolgend finden Mieter Hilfe wie sie sich gegen Lärm von Nachbarn wehren können.
Ruhestörung im Gesetz
Zwar besteht hierzulande kein Gesetz , welches eine vollständige Ruhe garantieren würde, dies bedeutet im Umkehrschluss aber auch nicht, dass im zwischenmenschlichen Zusammenleben jegliche Form der Lärmbelästigung hingenommen werden muss.
Bund, Länder und Gemeinden haben diverse Rechtgrundlagen geschaffen, um gegen ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
PROVISIONSANSPRUCH AUCH OHNE MAKLERTÄTIGKEIT?
Der Fall:
Die Parteien streiten um die Zahlung einer Maklerprovision. Der beklagte Käufer hatte mit dem Makler eine Provisionsvereinbarung geschlossen und einen Monat später durch notariellen Kaufvertrag ein Grundstück erworben. Der Vertrag enthielt eine Klausel, wonach die Provision mit Abschluss des Vertrages verdient ist und dem Makler gemäß § 328 BGB (Vertrag zu Gunsten Dritter) aus dem Kaufvertrag in Anspruch gegen den Käufer zustehen soll. Der Käufer verweigerte die Bezahlung der Provisionsrechnung, weil er angeblich erst nach Abschluss des Kaufvertrages Kenntnis von der Vermarktung des Grundstücks durch das Maklerbüro erlangt hatte.
Die Entscheidung:
Das Landgericht Hamburg hat dem Makler richtigerweise auf Grundlage von § 328 BGB ... weiter lesen
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