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Leipzig (jur). Das Aufenthaltsrecht eines ausländischen Elternteils eines deutschen Kindes hängt nach dessen Volljährigkeit von der Lebensgemeinschaft mit dem Kind ab. Bei einer Ehe mit einer oder einem Deutschen endet der gesetzliche Aufenthaltsanspruch ein Jahr nach Auflösung der Lebensgemeinschaft, urteilte am Dienstag, 11. Oktober 2022, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 49.21). Es wies damit einen Algerier ab. Dessen Aufenthalt hängt danach von einer Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde ab. Der Mann war seit 1992 mehrfach nach Deutschland eingereist und hatte jeweils erfolglos Asylanträge gestellt. Zuletzt wurde er ab 1998 geduldet, weil er keine gültigen Reispapiere hatte. 2001 wurde er Vater, das Sorgerecht wurde alleine der deutschen Mutter übertragen. 2004 heiratete er eine andere...
weiter lesenMünchen. Etwa 170.000 Zeugen Jehovas in Russland sind wegen ihres religiösen Glaubens staatlicher Verfolgung ausgesetzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat diese Entscheidung als erstes Oberverwaltungsgericht in einem am Montag, 28. Februar 2022, bekannt gegebenen Urteil gefällt und Deutschland aufgefordert, zwei russische Kläger als Flüchtlinge anzuerkennen (Az.: 11 B 19.33187). Die Männer reisten 2018 nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte ihren Asylantrag ab. Der VGH entschied jedoch am 9. November 2021, dass die russischen Kläger als Zeugen Jehovas wegen ihrer religiösen Überzeugung einem hohen Risiko ausgesetzt seien, von staatlicher Seite verfolgt zu werden. Im Jahr 2017 listete das Oberste Gericht der Russischen Föderation Jehovas Zeugen als...
weiter lesenMainz. Ein pflegebedürftiger Mann über 70 aus Polen kann sich für seinen Umzug nach Deutschland nicht auf das geltende Freizügigkeitsrecht berufen, das für EU-Arbeitnehmer gilt. Das Verwaltungsgericht Mainz hat am Mittwoch, 7. September 2022, entschieden, dass sein Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet trotz bestehender familiärer Bindung wieder verlorengeht, wenn sein Lebensunterhalt nicht durch ihn selbst oder seine Angehörige gedeckt ist (Az.: 4 K 569/21.MZ). Im streitigen Fall zog der über 70-jährige polnische Kläger aufgrund seiner verschiedenen Erkrankungen im Jahr 2019 zu seinen beiden in Deutschland lebenden Töchtern um. Der pflegebedürftige Mann bezieht seit Mitte 2020 Grundsicherung im Alter. Sein Recht auf Einreise und Aufenthalt ging jedoch mit dem dauerhaften Bezug von...
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