Anwalt Arbeitsrecht Rosenheim – Fachanwälte finden!

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Anwalt Arbeitsrecht Rosenheim (© kamasigns - Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist eines der umfassendsten Rechtsgebiete in der deutschen Rechtsprechung. Dabei ist kein Arbeitnehmer vor Problemen mit dem Arbeitgeber geschützt. Rechtsprobleme mit dem Arbeitgeber können schneller entstehen als vielen lieb ist. Doch gerade bei arbeitsrechtlichen Problemen handelt es sich oft um ganz besondere Einzelfälle, bei denen der Gesetzgeber detailliert auf die gegebene Einzelfallsituation eingehen muss.

Egal, ob es sich um eine Kündigung handelt, eine Abfindung, oder um ein Arbeitszeugnis. Als Nicht-Jurist ist es kaum möglich, die Situation rechtlich zu bewerten. Hält man die Vorgehensweise des Arbeitgebers als nicht angebracht, sollte man sich juristischen Rat holen. Dieser wird nicht nur die Rechtssituation juristisch bewerten, sondern auch eine weitere Vorgehensweise vorschlagen. Da das Arbeitsrecht sehr umfassend ist, sollte man sich an einen Fachanwalt wenden. Allerdings ist es geraden in großen Orten ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Rosenheim


Arbeitsrecht Nebenbeschäftigung durch Detektei aufgedeckt – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber ist wichtig, Vertrauen allein reicht aber oft nicht aus. Zu den häufigsten Zwischenfällen gehört die Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist der Hauptarbeitgeber verpflichtet, einen Nebenjob zu gewähren, sofern die eigenen Interessen davon nicht betroffen sind. So muss der Arbeitnehmer weiterhin mit seiner vollen Arbeitskraft verfügbar sein und darf nicht in konkurrierenden Betrieben arbeiten. Heimlich ausgeführt ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt. Die Aufdeckung erfolgt regelmäßig durch erfahrene Wirtschaftsdetektive, aber was passiert dann?  Anzeichen für eine unerlaubte Nebenbeschäftigung rechtzeitig erkennen Schlechte Leistungen am Arbeitsplatz sind nicht automatisch ein ... weiter lesen
Arbeitsrecht Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Entlassung von Polizeikommissar-Anwärterin
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23 ) bekräftigt die Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin aufgrund ihrer polizeikritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Neutralität und des Mäßigungsgebots im Beamtenverhältnis. Polizeianwärterin wegen kritischer Äußerungen in sozialen Medien entlassen Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine angehende Polizeikommissarin, gegen die die Niedersächsische Polizeiakademie eine Entlassungsverfügung erließ. Ausschlaggebend waren diverse Äußerungen in sozialen Medien, die als kritisch gegenüber der Polizei eingestuft wurden. Die Polizeiakademie argumentierte, dass diese Beiträge ernsthafte Zweifel an der beruflichen Eignung der Anwärterin aufwerfen. Auf ... weiter lesen
Arbeitsrecht Abmahnung ist rechtswidrig
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 07.03.2024 zum Aktenzeichen 12 Ca 2743/23 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass eine Abmahnung rechtswidrig ist und deshalb aus der Personalakte entfernt werden muss. Die Parteien streiten über die Entfernung einer Abmahnung . Die Klägerin ist seit dem 01.06.2004 als Angestellte bei dem beklagten Land beschäftigt. Sie arbeitet in einem flexiblen individuellen Arbeitszeitmodell nach der Dienstanweisung über flexible Arbeitszeit vom 01.04.2014. Der damalige Personalreferent lud die Kläger am 19.12.2022 auf elektronischem Wege für den 22.12.2022 zu einem Personalgespräch von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr unter Beteiligung des ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Rosenheim

Fachanwalt Arbeitsrecht Rosenheim
Fachanwalt Arbeitsrecht Rosenheim (© kamasigns - Fotolia.com)
... einfach, einen Fachanwalt zu finden und auch einen Fachanwalt im Arbeitsrecht aus Rosenheim zu finden, gestaltet sich einfach.

Es ist offensichtlich, weshalb man sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Rosenheim suchen sollte. Durch die Nähe, kann man problemlos und ohne Aufwand ein persönliches Gespräch führen. Gerade Arbeitsrechtsfragen und -probleme sind oft in persönlichen Gesprächen einfacher darzulegen. In einem persönlichen Beratungsgespräch wird der Fachanwalt die Sachlage überprüfen, sich ein Urteil bilden und über ein weiteres Vorgehen entscheiden. Manchmal klärt sich die Angelegenheit bereits, wenn der Anwalt Kontakt zum Arbeitgeber aufnimmt. Ist dies unmöglich, kann es sein, dass eine Klärung über ein Gericht nicht zu umgehen ist. Hier wird der Fachanwalt seinen Mandanten vertreten. Warum bei arbeitsrechtlichen Fragen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgesucht werden sollte Im deutschen Recht zählt das Arbeitsrecht zu den umfassendsten Rechtsgebieten. Bei der Entscheidung für einen Fachanwalt, kann man sicher sein, dass dieser über das nötige Fachwissen verfügt. Denn im Gegensatz zu regulären Anwälten, hat ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eine Vielzahl an Zusätzliche Qualifikationen auf diesem Rechtsgebiet. Hierzu zählt unter anderem der Besuch eines Fachanwaltskurses, der sich primär mit dem Gebiet Arbeitsrecht befasst und 120 Stunden umfasst. Zudem muss belegt werden, dass man ein Minimum von 100 Arbeitsrechtsfällen bearbeitet hat. Überdies muss es sich bei einem Minimum dieser Fälle um rechtsförmliche oder gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Diese Regelung gilt deutschlandweit. Auch ein Fachanwalt Arbeitsrecht in Rosenheim ist davon nicht ausgenommen. Dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht damit über ein außerordentliches Fachwissen verfügt, ist offensichtlich. Bei allen arbeitsrechtlichen Fragen ist er der optimale Ansprechpartner.

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Rosenheim
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Das Arbeitsrecht ist ein Bereich, der jeden angeht, der im Erwerbsleben steht. Das Arbeitsrecht umfasst sämtliche Gesetze und Verordnungen sowie weitere verbindliche Bestimmungen zur nicht selbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Es kann in 2 Teilbereiche aufgesplittet werden: zum Ersten das individuelle Arbeitsrecht und zum Zweiten das kollektive Arbeitsrecht. Ein einheitliches Gesetzbuch zum Arbeitsrecht existiert nicht. Rechtsgrundlage ist vielmehr das BGB sowie Spezialgesetze, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, dann wird der Streit vor dem Arbeitsgericht / ArbG ausgetragen. Das Landesarbeitsgericht ist bei Beschwerden und Berufungen zuständig. Höchste Instanz ist das BAG.

Ein neues Beschäftigungsverhältnis eingehen

Eine Stellenanzeige ist für die allermeisten die ideale Art und Weise, um einen neuen Job zu finden. Selbstverständlich ist auch eine Initiativbewerbung möglich. Stellenanzeigen müssen konform mit dem AGG sein. Gemäß dem AGG darf ein Stellenangebot weder diskriminierend sein, noch darf es gegen die Gleichberechtigung verstoßen. Es ist jegliche Art der Diskriminierung untersagt. In unserer Zeit sind die Arten von Arbeit extrem vielseitig. Es kann sein, dass man auf der Suche nach einer Ausbildung ist. Vielleicht sucht man aber auch eine Teilzeitarbeit, eine Vollzeitstelle, einen Minijob, Nebenjob oder gar Telearbeit an einem Telearbeitsplatz oder Heimarbeit. Wissen sollte man, dass in der BRD seit 2017 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro in der Stunde gilt. Ist man fündig geworden, dann ist die schriftliche Bewerbung der erste Schritt, um sich auf die gewünschte Stelle zu bewerben. Ist die schriftliche Bewerbung formal perfekt und aussagekräftig und hat der Arbeitgeber Interesse, dann folgt ein Vorstellungsgespräch. Kann man im persönlichen Vorstellungsgespräch überzeugen und bekommt die Stelle, dann wird im Regelfall ein Arbeitsvertrag geschlossen.

Der Arbeitsvertrag in Deutschland


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In der Regel liegt einem Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. In diesem ist die soziale als auch die rechtliche Beziehung beider Parteien geregelt. Dabei ist zum Beispiel ein befristeter Arbeitsvertrag möglich. Meist wird diese Variante bei einer Projektarbeit gewählt oder um einen vorübergehenden Bedarf zu decken. Bei befristeten Arbeitsverträgen wird unterschieden zwischen einer Befristung mit sachlichem Grund und einer Befristung ohne Sachgrund. Die zweite Variante ist ein unbefristeter Vertrag. Im Gegensatz zum befristeten Vertrag ist hier kein genaues Datum oder Ziel vermerkt, mit dem die Beschäftigung automatisch endet. Der Arbeitsvertrag ist eine spezielle Art des Dienstvertrages und damit Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ergeben sich Rechte und Pflichten für das Beschäftigungsverhältnis. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung eines Arbeitslohns bzw. eines Gehalts, Monatsentgelts. Ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt sind u.a. folgende Punkte: Angaben über die Arbeitszeiten, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Überstunden, Urlaubstage, Probezeit, Hinweis auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Ebenso im Arbeitsvertrag ausgeführt sind zudem der Anspruch auf eine etwaige betriebliche Altersvorsorge oder auch das Weihnachtsgeld. Anmerkung: die Zahlung zum Beispiel von Weihnachtsgeld kann auch durch sogenannte betriebliche Übung zustande kommen. Als betriebliche Übung versteht man, dass, wenn ein Arbeitgeber Verhaltensweisen regelmäßig wiederholt, der Arbeitnehmer mit Recht davon ausgehen darf, dass dieses Verhalten auch in der Zukunft Anwendung findet. Wird ein Dienstwagen gestellt, findet sich das ebenfalls zumeist im Arbeitsvertrag geregelt. Gewährt der Arbeitgeber die Zahlung einer Tantieme, einer Bonuszahlung oder eine Gratifikation ist auch das im Regelfall ebenfalls im Arbeitsvertrag festgehalten. Eine Sonderstellung nehmen Arbeitsverträge bei einer Arbeitnehmerüberlassung ein. Liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor, dann wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Unternehmen geschlossen, bei dem einer Arbeit faktisch nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. Der Verleiher, im Regelfall eine Zeitarbeitsfirma, überlässt die Arbeitskraft einem Dritten für eine bestimmte Zeit. Gesetzlich geregelt findet sich die Arbeitnehmerüberlassung im AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).

Arbeitnehmer-Ansprüche in der BRD


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In der BRD schützt der Staat Arbeitnehmer bzw. Angestellte in besonderem Maße. Als Arbeitnehmer hat man so beispielsweise u.a. ein Recht auf Lohnfortzahlung im Falle einer Krankheit. Das ist im EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Die Zeit während und kurz nach einer Schwangerschaft ist im MuSchG normiert. Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) regelt die daran anschließenden Ansprüche auf Elternzeit. Ferner existiert das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Es dient dem Arbeitsschutz. Durch das Gesetz soll die Gesundheit sämtlicher Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes verbessert und gesichert werden. Es gilt, Arbeitsunfälle so gut als möglich zu verhindern. Durch die Ausgleichsabgabe soll außerdem die Beschäftigung schwerbehinderter Personen gefördert werden. Im Bundesteilhabegesetz, das in Teilen 2017 in Kraft getreten ist, wurde der Kündigungsschutz für behinderte Beschäftigte weiter erhöht. Überdies wurde 2017 das Entgelttransparenzgesetz erlassen. Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist es, dass Frauen und Männer bei einer gleichwertigen Arbeit auch gleich bezahlt werden. Ist man in den letzten zwei Jahren für mind. 12 Monate einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen und ist nunmehr arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Muss das Unternehmen, für das man arbeitet, Insolvenz anmelden, besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld. Zudem hat man als Angestellter weitere Rechte wie zum Beispiel: das Recht auf Pausen, das Recht auf Einsicht in die Personalakte, das Recht auf Gleichbehandlung.

Das Ende jedes Beschäftigungsverhältnisses: die Kündigung


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Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung heißt, dass nur einer Partei gegenüber die Kündigung ausgesprochen werden muss. Diese muss dieselbe zudem erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis kündigen. Erfolgt die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber, dann gibt es hierfür verschiedene Gründe und Arten. So kann es sich bei der Kündigung um eine fristlose Kündigung handeln. Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis umgehend beendet. Die fristlose Kündigung wird oft auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die für den Normalfall vorgeschriebene Frist für die Kündigung wird bei einer fristlosen Kündigung nicht eingehalten. Für eine fristlose Kündigung ist ein „wichtiger Grund“ erforderlich. Ein wichtiger Grund ist ein ganz besonders schwerwiegender Anlass, der dem Kündigenden das Abwarten der regulären Kündigungsfristen nicht zumutbar macht wie z.B. Diebstahl oder Betrug. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann ein Anlass für eine fristlose Kündigung sein. In nur wenigen Ausnahmen gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung allerdings bei einer privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz. Weitere Formen der Kündigung, die im Verhalten des Angestellten begründet sind, sind die personenbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung und die Verdachtskündigung. Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Grund, wie der Name bereits annehmen lässt, in der Person des Arbeitnehmers. Der Angestellte ist aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten nicht in der Lage, seine geschuldete Arbeitsleistung an seinem Arbeitsplatz dauerhaft zu erbringen. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist in dem Fall angebracht, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers den Betriebsfrieden dauerhaft stört oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört ist. Bei der Verdachtskündigung handelt es sich um einen Unterfall der personenbedingten Kündigung. Eine Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn dieser den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder eine strafbare Handlung begangen haben könnte. Eine vorangehende Abmahnung ist beim Ausspruch einer Verdachtskündigung in der Regel nicht erforderlich. Die ordentliche Kündigung ist die Erklärung entweder des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, das Beschäftigungsverhältnis zum Ende einer Frist beenden zu wollen. Länge und Dauer der Frist bei einer ordentlichen Kündigung ergeben sich entweder aus den Regeln zur gesetzlichen Kündigungsfrist, aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag, der auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Im Gegensatz zur fristlosen oder fristgerechten Kündigung ist die Änderungskündigung eher wenigen Arbeitnehmern ein Begriff. Die Änderungskündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, mit der das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Fortsetzung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu veränderten Bedingungen angeboten. Um eine Kündigung zu umgehen, können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Das Arbeitsverhältnis wird in beidseitigem Einverständnis aufgelöst. Nach einer ordentlichen Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Freistellung von der Arbeit bei vollem Lohn absolut üblich. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oft der Anspruch auf eine Abfindung gegeben. Die Ansprüche auf eine Abfindung ergeben sich oftmals aus dem Sozialplan, der zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber ausgehandelt wurde. Endet ein Arbeitsverhältnis, hat der Beschäftigte Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ist eine Kündigung bereits ausgesprochen und es müssen noch zusätzliche Modalitäten geklärt werden, dann wird dafür oftmals ein sog. Abwicklungsvertrag geschlossen. Im Abwicklungsvertrag kann zum Beispiel auch die Zahlung einer Abfindung vereinbart werden. Doch auch auf das Recht eine Kündigungsschutzklage zu erheben kann in einem Abwicklungsvertrag verzichtet werden. Anzumerken ist, dass man mit einer Kündigungsschutzklage gegen jede Kündigung vorgehen kann - außer es ist in einem Abwicklungsvertrag ausgeschlossen worden. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur dann sinnvoll, wenn man seinen Arbeitsplatz behalten möchte, sondern sie dient vielmehr auch dazu, um eine Abfindung zu erwirken. Generell gilt für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage eine dreiwöchige Frist, die unbedingt zu beachten ist. Generell braucht der Arbeitnehmer für die Erhebung keinen Anwalt. Jedoch ist es dringend angeraten, die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts zu geben. Dieser wird den gesamten Kündigungsprozess begleiten.

Rechte, Aufgaben und Pflichten eines Betriebsrats


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Vor allem auch Unternehmen, welche über einen Betriebsrat verfügen, bieten Beschäftigten zusätzliche Vorteile. Der Betriebsrat wird im Rahmen einer Betriebsratswahl demokratisch von der Belegschaft gewählt. Der Betriebsrat hat ein Recht auf Mitbestimmung und vertritt die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Auch zum Beispiel im Falle eines Betriebsübergangs sind eine Vielzahl von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Sollen Mitarbeiter auf andere Arbeitsplätze versetzt werden, hat der Betriebsrat ebenfalls ein Wörtchen mitzureden. Das gilt auch, wenn eine Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung erfolgen soll. In solchen Fällen hat der Arbeitgeber immer den Betriebsrat zu unterrichten. Ebenfalls muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn z.B. eine Betriebsänderung erfolgen soll, wie die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren. Können sich Betriebsrat und Arbeitsgeber in einer Sache nicht einigen, dann wird eine Einigungsstelle angerufen. Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Der Betriebsrat darf anders als Gewerkschaften nicht zum Streik ausrufen. Hierfür hat der Gesetzgeber die Einigungsstelle als Ausgleich geschaffen. Die Einigungsstelle setzt sich zusammen aus einem unparteiischen Vorsitzenden und einer gleichen Anzahl an Beisitzern. Allerdings sind auch die Betriebsratsrechte, z.B. wenn es um Einsicht in Personalakten geht, eingeschränkt. Dem Betriebsrat selbst steht kein selbständiges Einsichtsrecht zu. Gestritten wird häufig um die Frage, inwieweit der Betriebsrat auch bei den Zielen und Evaluierungen der einzelnen Angestellten mitwirken darf und was für Informationsrechte ihm dabei zustehen. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die gesetzliche Grundlage der Tätigkeit von Betriebsräten. Das BetrVG regelt die Bildung betriebsverfassungsrechtlicher Organe, insbesondere eines Betriebsrats, und bestimmt dessen Rechte auf Mitwirkung und Mitbestimmung im Betrieb. Übrigens ist das Gegenstück zum Betriebsrat im öffentlichen Dienst der Personalrat. Es kann auch durchaus sinnvoll sein, als Arbeitnehmer einer Gewerkschaft beizutreten. Gewerkschaften sind demokratische Vereinigungen von Arbeitnehmern, die die Interessen ihrer Mitglieder verfolgen. Primäres Ziel von Gewerkschaften ist es, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren. Hierzu zählen eine vernünftige Entlohnung und eine Optimierung der Arbeitszeiten. Um diese Ziele zu realisieren, verhandeln Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden. Falls notwendig wird zur Zielerreichung ein Streik durchgeführt. Arbeitnehmer haben nicht die Pflicht, ihrem Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie Gewerkschaftsmitglied sind. Allerdings kann es durchaus positiv für den Beschäftigten sein, wenn der Arbeitgeber von der Gewerkschaftsmitgliedschaft Kenntnis hat. Gerade wenn in einem Unternehmen Tarifverträge angewendet werden. In einem derartigen Fall profitieren Beschäftigte, die Mitglied in einer Gewerkschaft sind, von besseren Arbeitsbedingungen oder auch einer besseren Bezahlung als andere Angestellte des Betriebs.

Ob Entfristungsklage oder eine arbeitsrechtliche Beratung: bei einem Anwalt für Arbeitsrecht sind Sie in den besten Händen

Hat man Probleme im Arbeitsrecht, dann ist der beste Ansprechpartner eine Anwaltskanzlei im Arbeitsrecht. Ein Anwalt für Arbeitsrecht vertritt sowohl die Rechte von Arbeitnehmern als auch selbstverständlich die Arbeitgeberrechte. In Rosenheim sind einige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Arbeitsrecht mit einer Rechtsanwaltskanzlei vertreten. Der Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht aus Rosenheim ist nicht nur der richtige Ansprechpartner, wenn man Fragestellungen grundsätzlicher Natur hat, z.B. bezüglich Mobbing oder einer Scheinselbständigkeit. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Rosenheim ist auch die richtige Kontaktperson, wenn ein Geschäftsführervertrag aufgesetzt oder eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll. Der Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht in Rosenheim besitzt ein umfassendes Fachwissen. Dieses reicht von Problemen beim Vorstellungsgespräch bis hin zu Problemen mit einer Kündigung. Er wird dabei sowohl außergerichtlich aktiv, indem er versucht mit der gegnerischen Partei ohne Gericht zu einer Einigung zu kommen. Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht außergerichtlich einigen, dann übernimmt der Anwalt die Vertretung vor Gericht. Gerade wenn sich ein Fall schwieriger gestaltet, dann sollte man einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht aufsuchen. Damit ein Rechtsanwalt den Titel Fachanwalt zum Arbeitsrecht tragen darf, muss er ganz besondere theoretische als auch praktische Kenntnisse in diesem Fachbereich vorweisen. So ist es u.a. erforderlich, dass er mindestens hundert Fälle zu arbeitsrechtlichen Themen bearbeitet hat. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Überdies muss der Anwalt belegen, dass er sich weiterbildet und zumindest eine arbeitsrechtliche Fortbildung im Jahr besucht hat. Kann der Nachweis der jährlichen Fortbildung nicht erbracht werden, dann entzieht die Kammer die Erlaubnis, den Titel Fachanwalt zu führen. Es ist somit ganz offensichtlich, dass ein Fachanwalt zum Arbeitsrecht eine außerordentliche Fachkompetenz besitzt. Man tut folglich gut daran, sich bei komplexen Fällen im Arbeitsrecht stante pede an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

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