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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Modernisierung
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Umfang des Fragerechts bei der Mieterselbstauskunft und Folgen einer Falschbeantwortung
Vor Abschluss eines Mietvertrages ist es im Mietrecht üblich, dass Vermieter von Mietinteressenten eine Selbstauskunft verlangen. Vermieter haben ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, wer in die Wohnung einzieht.
Grundsätzlich sind Mietinteressenten nicht verpflichtet eine Selbstauskunft zu erteilen. Allerdings wird der Vermieter den Mietinteressenten, die die Selbstauskunft nicht abgegeben haben, auch nicht seine Wohnung vermieten.
Aber nicht alle Fragen sind bei einer Mieterselbstauskunft zulässig. Zulässig ist eine Frage nur dann, wenn das Interesse des Vermieters berechtigt und schutzwürdig ist und gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des Mieters überwiegt. Grundvoraussetzung ist dabei immer, dass die Frage das Mietverhältnis betrifft. Nur wenn die Kenntnis der vom Vermieter ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
MÄNGELRECHTE VOR DER ABNAHME?
Der Fall:
Ende 2004 nehmen mehrere Erwerber mit dem Verwalter das vom Bauträger hergestellte Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage ab. Zwei Jahre danach erwirbt K eine Wohnung vom Bauträger, vereinbart Bauleistungen für das Sondereigentum und eine förmliche Abnahme des Bauwerks; in dem Vertrag heißt es unter anderem: „ Die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums ist bereits erfolgt. Der Verkauf gilt nach Maßgabe dieser Abnahme als vereinbart. “ Nach der Übergabe der Wohneinheit tritt K Mängelansprüche an die Wohnungseigentümergemeinschaft ab; diese nimmt den Bauträger aus abgetretenem Recht auf Leistung von Kostenvorschuss zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum in Anspruch. Der Bauträger wendet im gerichtlichen Verfahren ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Rückzahlung der Mietkaution: Wann muss Vermieter die Mietkaution zurückzahlen?
Sofern ein Wohn- oder Gewerberaum durch einen Vermieter vermietet wird, möchte dieser von seinen zukünftigen Mietern eine Mietsicherheit haben. In der Praxis ist es meistens die sogenannte Mietkaution. Der Mieter ist demnach verpflichtet die vereinbarte Kaution an den Vermieter zu übergeben. Der Geldbetrag wird anschließend bei einem Geldinstitut verzinst angelegt. Sobald das Mietverhältnis wirksam gekündigt wurde, besteht ein Rückzahlungsanspruch des Mieters. Fraglich ist jedoch, ob dieser Rückzahlungsanspruch sofort besteht oder ob der Vermieter die Kaution für eine gewisse Zeitspanne als Sicherheit einbehalten darf.
In der Rechtsprechung herrscht insoweit Einigkeit darüber, dass der Vermieter verpflichtet ist die Mietkaution vollständig an die Mieter ... weiter lesen
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