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Modernisierung
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Harald Gerstmayer
JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB
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Norbert Monschau
Kooperation der Anwaltskanzleien Schneider | Monschau
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Marco Tänzer
Rechtsanwalt Marco Tänzer, Kanzlei für Immobilienrecht
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Lu Neugaertner
Rechtsanwaltskanzlei Neugaertner, Neugaertner & Neugaertner
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Modernisierung
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
BESCHRÄNKTE GRUNDBUCHEINSICHT FÜR WOHNUNGSEIGENTÜMER
Der Fall:
Ein Wohnungseigentümer hat bei einem Grundbuchamt Einsicht in das Wohnungsgrundbuch eines anderen Eigentümers verlangt. Als Grund der Anfrage hat er einen Rückstand des Miteigentümers mit Wohngeldzahlungen angegeben. Das Grundbuchamt hat die Einsichtnahme abgelehnt. Diese Entscheidung hat der Wohnungseigentümer mit einer Beschwerde angegriffen.
Die Entscheidung:
Vorauszuschicken ist, dass § 12 Abs. 1 Grundbuchordnung (GBO) für die Gewährung von Grundbucheinsicht die Darlegung eines berechtigten Interesses voraussetzt. Dieses besteht, wenn der Antragsteller ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt; es sind sachliche Gründe vorzutragen, nach denen die Verfolgung unberechtigter Zwecke oder bloßer Neugier ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tipps rund um den Mietspiegel
Sofern ein Mieter in Deutschland eine Wohnung über einen längeren Zeitraum gemietet hat, wird er wahrscheinlich mit einer Mieterhöhung konfrontiert. Begründet wird die Erhöhung vor allem mit dem aktuellen Mietspiegel. Fraglich ist daher, ob die Begründung insoweit ausreichend ist oder ob nicht sogar die Mieterhöhung unzulässig ist.
Was ist überhaupt der Mietspiegel?
Der Mietspiegel enthält eine Übersicht über die ortsüblichen Mieten. Er wird alle 2 Jahre von den Gemeinden aktualisiert und angepasst. Entscheidende Norm ist der § 558c Abs. 1 BGB:
„Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bundesgerichtshof entscheidet zum Kündigungsschutz von Studentenzimmern
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung dazu getroffen, wann ein Gebäude als Studentenwohnheim im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB* zu qualifizieren ist, für das der sozialen Kündigungsschutz des § 573 BGB** nicht eingreift.
Der Beklagte mietete im Februar 2004 vom Kläger ein Zimmer in einem als "Studentenwohnheim" bezeichneten Anwesen. Die Baugenehmigung war 1972 für ein Studentenwohnheim erteilt worden. 63 der darin befindlichen Wohneinheiten waren aus Landessondermitteln zur Förderung von Studentenwohnheimen öffentlich gefördert worden, wobei die Preisbindung inzwischen abgelaufen ist. Das Anwesen verfügt über 67 Wohnräume, von denen mindestens vier nicht an Studenten vermietet sind. Die möblierten Zimmer sind etwa 12 m² groß, wobei ... weiter lesen
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