Das Musikrecht ist ein Teilbereich des Urheberechts und des Medienrechts, da sich die wesentlichen Rechtsfragen rund um das Thema Entstehung und Nutzung von Musik in diesen Bereichen bewegen. Aus diesem Grund sollte bei Fragen zum Thema Musikrecht ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zu Rate gezogen werden oder eine Rechtsanwalt, der sich stark auf den Bereich Musikrecht stark spezialisiert hat.
Musiker und Komponisten
Das Musikrecht bezieht sich vor allem auf die Rechte von ausübenden Musiker und Komponisten. Sowohl die Leistung der Komponisten, als auch die Leistung der ausübenden Musiker sind nach dem Urheberrecht geschützt: bei den Rechten, die ein Komponist an seinen Werken hat spricht man von Urheberrechten an dem Werk, ein ausübender Künstler hat Leistungsschutzrechte an seiner kreativen Leistung. Diese Rechte müssen Musiknutzer lizenzieren, um Musik nutzen zu können.
Verträge im Musikrecht
Die Urheber und ausübende Künstler übertragen allerdings meistens ihre Rechte zur Auswertung z. B. auf ein Musiklabel einen Verlag und/oder die GEMA. Hierfür schließt der Künstler mit einem Musiklabel einen Plattenvertrag (Bandübernahmevertrag, Künstlervertrag, Künstlerexklusivvertrag oder Vertriebsvertrag), mit dem Verlag einen Verlagsvertrag, Autorenvertrag oder Autorenexklusivvertrag und/oder mit der GEMA einen sogenannten Wahrnehmungsvertrag.
Um Musik legal nutzen zu können müssen Nutzer Nutzungsverträge bzw. Lizenzverträge mit den jeweiligen Rechtsinhabern schließen, also entweder mit der GEMA, einem Label oder einem Verlag, je nachdem welche Nutzung der Musik man vornehmen will.
Weitere wesentliche Verträge im Musikrecht sind der Produzentenvertrag, der Remixvertrag oder auch der Synchronisationsvertrag bzw. Sample-Lizenzvertrag. Für Auftritte und das Management von Künstlern im Musikbereich kommt der Bookingvertrag und der Auftrittsvertrag hinzu sowie der Künstlermanagementvertrag oder Agenturvertrag.
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