Das Musikrecht ist ein Teilbereich des Urheberechts und des Medienrechts, da sich die wesentlichen Rechtsfragen rund um das Thema Entstehung und Nutzung von Musik in diesen Bereichen bewegen. Aus diesem Grund sollte bei Fragen zum Thema Musikrecht ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zu Rate gezogen werden oder eine Rechtsanwalt, der sich stark auf den Bereich Musikrecht stark spezialisiert hat.
Musiker und Komponisten
Das Musikrecht bezieht sich vor allem auf die Rechte von ausübenden Musiker und Komponisten. Sowohl die Leistung der Komponisten, als auch die Leistung der ausübenden Musiker sind nach dem Urheberrecht geschützt: bei den Rechten, die ein Komponist an seinen Werken hat spricht man von Urheberrechten an dem Werk, ein ausübender Künstler hat Leistungsschutzrechte an seiner kreativen Leistung. Diese Rechte müssen Musiknutzer lizenzieren, um Musik nutzen zu können.
Verträge im Musikrecht
Die Urheber und ausübende Künstler übertragen allerdings meistens ihre Rechte zur Auswertung z. B. auf ein Musiklabel einen Verlag und/oder die GEMA. Hierfür schließt der Künstler mit einem Musiklabel einen Plattenvertrag (Bandübernahmevertrag, Künstlervertrag, Künstlerexklusivvertrag oder Vertriebsvertrag), mit dem Verlag einen Verlagsvertrag, Autorenvertrag oder Autorenexklusivvertrag und/oder mit der GEMA einen sogenannten Wahrnehmungsvertrag.
Um Musik legal nutzen zu können müssen Nutzer Nutzungsverträge bzw. Lizenzverträge mit den jeweiligen Rechtsinhabern schließen, also entweder mit der GEMA, einem Label oder einem Verlag, je nachdem welche Nutzung der Musik man vornehmen will.
Weitere wesentliche Verträge im Musikrecht sind der Produzentenvertrag, der Remixvertrag oder auch der Synchronisationsvertrag bzw. Sample-Lizenzvertrag. Für Auftritte und das Management von Künstlern im Musikbereich kommt der Bookingvertrag und der Auftrittsvertrag hinzu sowie der Künstlermanagementvertrag oder Agenturvertrag.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Entscheid des VG Köln zu presserechtlichen Auskünften Das Verwaltungsgericht Köln ( Aktenzeichen: 6 L 180/25 ) hat in einem Beschluss vom 14. Februar 2025 entschieden, dass keine vorläufigen Auskünfte bezüglich der Überwachungstätigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz an eine Antragstellerin zu erteilen sind. Sachverhalt Die Antragstellerin forderte über eine einstweilige Anordnung die Herausgabe detaillierter Informationen vom Bundesamt für Verfassungsschutz über die Beobachtung einer politischen Partei (F.), die als Verdachtsfall eingestuft wurde. Konkret sollte geklärt werden, ob und welche substanziellen Beweise für verfassungsfeindliche oder sicherheitsrelevante Aktivitäten der Partei vorliegen, die entweder die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden oder ausländische...
weiter lesenIn den letzten Jahren passierte es öfter: Internetseiten bekannter Streamingdienste wie kino.to oder movie2k.to wurden von einigen Providern gesperrt. Schuld daran war die Anordnung verschiedener Richter, die aufgrund der Beschwerde einiger Filmverleiher von den Internetprovidern verlangten die genannten Seiten zu sperren. Ist dieses Vorgehen wirklich effektiv? Aktuell wurde diese Frage gerade zur Plattform kino.to entschieden. Ein österreichischer Internetprovider wurde vom Filmverleiher Constantin dazu aufgefordert, die Film-Stream-Seite für die Nutzer des Providers zu sperren. Nachdem sich der Provider vor den nationalen Gerichten vergeblich gegen die danach ergangene Anordnung der Richter gewehrt hatte, sollte er auch vor dem EuGH (Europäischer Gerichtshof) keine Recht bekommen: Auch wenn die...
weiter lesenDie Verbreitung und/oder die öffentliche zur Schaustellung von Fotos oder Videos im Internet aus der Intimsphäre der Betroffenen stellt ohne Einwilligung der Betroffenen eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung da. Mit Urteil vom 13. Oktober 2015 (VI ZR 271/14) hatte der Bundesgerichtshof die Rechte der Betroffenen nunmehr gestärkt, indem er dem Ex-Partner nach Ende der Beziehung einen vorbeugenden Löschungsanspruch von intimen Bild- oder Filmaufnahmen zusprach. Sind die intimen Fotos oder Videos bereits veröffentlicht, gehen die gesetzlichen Ansprüche deutlich über das hinaus, über was der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte. Wegen der Verbreitung und öffentlichen zur Schaustellung elektronischer Vervielfältigungsstücke ohne Einwilligung des Betroffenen...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.