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Karlsruhe. Wenn die Presse in teilweise identifizierbarer Weise über eine Anklageerhebung gegen einen mutmaßlichen Straftäter berichtet, ist es nicht erforderlich, für diese Berichterstattung eine Stellungnahme des Angeklagten einzuholen. Sonst würde es zu einer zumindest erheblichen Erschwerung der tagesaktuellen Berichterstattung über Teile einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung kommen, hat der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) in einem am Dienstag, 12. Juli 2022 veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: VI ZR 95 /21). Im streitigen Fall berichtete die Bild-Zeitung am 28. Februar 2018 über ein Strafverfahren gegen einen Zahnarzt in Köln. Dieser Artikel befasste sich nur mit den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft und der erfolgten Verlesung der Anklageschrift am ersten Verhandlungstag. Demnach sollen der Zahnarzt...
weiter lesenIn Deutschland gilt das Recht am eigenen Bild und gehört zum Schutz der Persönlichkeitsrechte eines Menschen. Es besagt: Jeder ist frei, darüber zu entscheiden, ob und wie jemand sein Bild verwendet. Die rechtliche Grundlage ist § 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Auf einer anderen Ebene greift das Kunsturhebergesetz, das neben dem Schutz von Kunstwerken auch das Recht am eigenen Bild regelt. Mit diesen Gesetzesbestimmungen wird Missbrauch vorgebeugt. Recht am eigenen Bild – was sagt das Gesetz? Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht, das jedem Menschen zusteht. Es besagt, dass niemand ohne Zustimmung des Betroffenen ein Foto oder Video von ihm machen und veröffentlichen darf. Rechtliche Grundlagen § 1 Grundgesetz (GG) - Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Jeder hat das Recht,...
weiter lesenHäufig werden Fotos von Enkelkindern oder anderen Angehörigen bzw. Dritten auf Handys als Profilbild genutzt. Diese Bilder sind somit für jeden Kontakt zu sehen. Ist das erlaubt? Erlaubt ist dies nur, wenn die abgebildete Person volljährig ist und ihre Zustimmung hierzu erteilt hat. Bei minderjährigen Kindern müssen die sorgeberechtigten Eltern hierfür ihre Zustimmung erteilen. Dies betrifft sämtliche sozialen Medien wie Facebook, Instagram, Twitter und WhatsApp. Liegt eine Zustimmung nicht vor, handelt es sich um einen Verstoß gegen Urheber- bzw. Lichtbildrechte. Das gilt unabhängig davon, wer das Foto aufgenommen hat. Wurde das Foto nicht selbst aufgenommen, benötigt man auch noch die Zustimmung des Fotografierenden. Dies betrifft regelmäßig weitergeleitete...
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