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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Musikverlagsrecht
Urheberrecht und Medienrecht Fotos der Enkel als Profilbild auf dem Handy?
09.03.2023
Häufig werden Fotos von Enkelkindern oder anderen Angehörigen bzw. Dritten auf Handys als Profilbild genutzt. Diese Bilder sind somit für jeden Kontakt zu sehen. Ist das erlaubt? Erlaubt ist dies nur, wenn die abgebildete Person volljährig ist und ihre Zustimmung hierzu erteilt hat. Bei minderjährigen Kindern müssen die sorgeberechtigten Eltern hierfür ihre Zustimmung erteilen. Dies betrifft sämtliche sozialen Medien wie Facebook, Instagram, Twitter und WhatsApp. Liegt eine Zustimmung nicht vor, handelt es sich um einen Verstoß gegen Urheber- bzw. Lichtbildrechte. Das gilt unabhängig davon, wer das Foto aufgenommen hat. Wurde das Foto nicht selbst aufgenommen, benötigt man auch noch die Zustimmung des Fotografierenden. Dies betrifft regelmäßig weitergeleitete ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht Möge die Macht über das Vereinslogo beim Verein bleiben
Frankfurt/Main (jur). Ein Verein, hier von Star Wars-Fans, kann das von einem Mitglied gestaltete Vereinslogo auch nach dessen Rauswurf weiter nutzen. Denn das Fortbestehen des gewährten Nutzungsrechts an dem Logo ist grundsätzlich nicht an die Mitgliedschaft im Verein gebunden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 10. Juli 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 11 U 61/22 ).  Im konkreten Fall ging es um einen Verein für Fans der Filmreihe „Star Wars“. Der Kläger hatte als Vereinsmitglied für seinen Star Wars-Verein ein Logo gestaltet und diesem ein Nutzungsrecht hierüber eingeräumt. Doch dann kam es zum Zerwürfnis mit dem Verein. Der Kläger wurde nach seinen Angaben „rausgeschmissen“. Daraufhin verbot er dem Verein die weitere Nutzung des von ihm gestalteten ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht Recht am eigenen Bild – Bedeutung im Strafrecht einfach erklärt mit Beispielen
In Deutschland gilt das Recht am eigenen Bild und gehört zum Schutz der Persönlichkeitsrechte eines Menschen. Es besagt: Jeder ist frei, darüber zu entscheiden, ob und wie jemand sein Bild verwendet.  Die rechtliche Grundlage ist § 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Auf einer anderen Ebene greift das Kunsturhebergesetz, das neben dem Schutz von Kunstwerken auch das Recht am eigenen Bild regelt. Mit diesen Gesetzesbestimmungen wird Missbrauch vorgebeugt. Recht am eigenen Bild – was sagt das Gesetz? Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht, das jedem Menschen zusteht. Es besagt, dass niemand ohne Zustimmung des Betroffenen ein Foto oder Video von ihm machen und veröffentlichen darf. Rechtliche Grundlagen § 1 Grundgesetz (GG) - Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Jeder hat das Recht, ... weiter lesen
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