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Rechtsanwalt GrundbuchDas Nachbarrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet im eigentlichen Sinne, vielmehr ist es eine rechtliche Mischmaterie, die sich dem Thema Nachbarschaft widmet und sich auf die hierfür relevanten Rechtsfragen bezieht. Das Nachbarrecht weist dabei die Spezialität auf, dass es sowohl Rechtsthemen und Normen aus dem Zivilrecht (Privatrecht, hier Bürgerliches Gesetzbuch BGB) umfasst, als auch Bereiche aus dem öffentlichen Recht tangiert (öffentliches Baurecht z.B.).
Im Privatrecht ist das Nachbarrecht Teil des sogenannten Sachenrechts. Vor allem die Regelungen der §§ 903 ff BGB für das zivilrechtliche Nachbarrecht von Bedeutung, hier vor allem der drohende Gebäudeeinsturz, Überhang und Überfall, Überbau, das Notwegerecht und die Vorschriften hinsichtlich Grenzabmarkung, Grenzverwirrung und der gemeinschaftlichen Nutzung von Grenzanlagen.
Das öffentliche Nachbarrecht findet sich im Wesentlichen im öffentlichen Baurecht, auf Bundesebene vor allem im Baugesetzbuch (BauGB) in den §§ 31 bis § 35 BauGB aber auch in ergänzenden landesrechtlichen und kommunalen Vorschriften, beispielsweise zu Abstandflächen der Landesbauordnungen. Hieraus ergeben sich teils – wie im Zivilrecht auch - subjektive Rechte der Nachbarn gegeneinander bestimmte Maßnahmen aus Gründen des Nachbarschutzes zu unterlassen.
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Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht WuppertalIm deutschen Mietrecht ist es üblich, dass der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine Sicherheit in Form einer Mietkaution hinterlegen muss. Hierbei handelt es sich meist um einen Geldbetrag, der eingezahlt werden muss. Häufig taucht in diesem Zusammenhang die Frage auf, wie hoch die Mietkaution eigentlich sein darf. Kann der Vermieter die Höhe der Mietkaution frei bestimmen oder gibt es gesetzliche Grundlagen? Welchen Sinn hat eine Mietkaution? Eine Mietkaution ist aus Sicht des Vermieters eine Sicherheitsleistung, die im Notfall gewährleisten soll, dass die Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter auch befriedigt werden kann. Insbesondere können mithilfe der Mietkaution auch die angefallenen Mietnebenkosten verrechnet werden. Wie hoch darf eine Mietkaution...
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Köln. Der Mieter hat Anspruch auf alle Erträge, die der Vermieter mit der Mietkaution erwirtschaftet. Das gilt auch dann, wenn aus anfänglich 800 Mark in 58 Jahren Aktien im Wert von mehr als 100.000 Euro geworden sind, wie das Amtsgericht Köln in einem am Dienstag, 26. Juli 2022, verkündeten Urteil (Az.: 203 C 199/21) entschieden hat. Eine Vermieterin darf danach eine erbende Tochter nicht mit 800 Mark abspeisen. Gegenteilige Vereinbarung im Mietvertrag sind unwirksam. 1960 zogen die Eltern der Tochter in die rechtsrheinische Wohnung einer Wohnungsbaugesellschaft in Köln. Im Mietvertrag wurde eine „Mietsicherheit“ von 800 Mark vereinbart. Die Vermieterin durfte das Geld auch in eigene Aktien investieren. Dies geschah auch und die Aktien wurden von einem Treuhänder verwaltet. Bei einer Beendigung des...
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Der Fall: In einer Dreier-WEG waren in der Kellergeschosswohnung einer Miteigentümerin Feuchtigkeitsschäden aufgetreten, die zur Unbewohnbarkeit der Wohnung führten. Ursache waren Baumängel am gemeinschaftlichen Eigentum; diese waren entstanden, als Rechtsvorgänger der Miteigentümerin die Kellerräume zulässigerweise (!) in Wohnräume umgebaut hatten. Die Eigentümerin der Kellerwohnung hatte von den übrigen Wohnungseigentümern die Zustimmung zur Beteiligung an den Kosten der Sanierung für die Kellerwohnung sowie zur Bildung einer Sonderumlage gefordert; diese hatten jegliche Leistung hinsichtlich einer Sanierung der Kellerwohnung abgelehnt. Die Eigentümerin der Kellerwohnung hat ihre Ansprüche sodann gerichtlich verfolgt; weiterhin hat sie...
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