Das Nachbarrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet im eigentlichen Sinne, vielmehr ist es eine rechtliche Mischmaterie, die sich dem Thema Nachbarschaft widmet und sich auf die hierfür relevanten Rechtsfragen bezieht. Das Nachbarrecht weist dabei die Spezialität auf, dass es sowohl Rechtsthemen und Normen aus dem Zivilrecht (Privatrecht, hier Bürgerliches Gesetzbuch BGB) umfasst, als auch Bereiche aus dem öffentlichen Recht tangiert (öffentliches Baurecht z.B.).
Im Privatrecht ist das Nachbarrecht Teil des sogenannten Sachenrechts. Vor allem die Regelungen der §§ 903 ff BGB für das zivilrechtliche Nachbarrecht von Bedeutung, hier vor allem der drohende Gebäudeeinsturz, Überhang und Überfall, Überbau, das Notwegerecht und die Vorschriften hinsichtlich Grenzabmarkung, Grenzverwirrung und der gemeinschaftlichen Nutzung von Grenzanlagen.
Das öffentliche Nachbarrecht findet sich im Wesentlichen im öffentlichen Baurecht, auf Bundesebene vor allem im Baugesetzbuch (BauGB) in den §§ 31 bis § 35 BauGB aber auch in ergänzenden landesrechtlichen und kommunalen Vorschriften, beispielsweise zu Abstandflächen der Landesbauordnungen. Hieraus ergeben sich teils – wie im Zivilrecht auch - subjektive Rechte der Nachbarn gegeneinander bestimmte Maßnahmen aus Gründen des Nachbarschutzes zu unterlassen.
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Karlsruhe (jur). Ist nach einem Mietvertrag eine Wohnungskündigung nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig, muss sich bei einem Hausverkauf daran auch der neue Eigentümer halten. Dies gilt selbst dann, wenn der neue Vermieter selbst in dem Haus wohnt, sich dort nur zwei Wohnungen befinden und eine Mietkündigung nach dem Gesetz dann eigentlich auch ohne ein „berechtigtes Interesse“ möglich ist, urteilte am Mittwoch, 16. Oktober 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 57/13). Im konkreten Fall hatte ein Berliner Mieter mit seiner Vermieterin vereinbart, dass das Mietverhältnis grundsätzlich nicht aufgelöst werden kann. Nur bei einem „wichtigen berechtigten Interesse“ sei die Kündigung zulässig. 2006 verkaufte die Vermieterin...
weiter lesenIm deutschen Mietrecht ist es üblich, dass der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine Sicherheit in Form einer Mietkaution hinterlegen muss. Hierbei handelt es sich meist um einen Geldbetrag, der eingezahlt werden muss. Häufig taucht in diesem Zusammenhang die Frage auf, wie hoch die Mietkaution eigentlich sein darf. Kann der Vermieter die Höhe der Mietkaution frei bestimmen oder gibt es gesetzliche Grundlagen? Welchen Sinn hat eine Mietkaution? Eine Mietkaution ist aus Sicht des Vermieters eine Sicherheitsleistung, die im Notfall gewährleisten soll, dass die Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter auch befriedigt werden kann. Insbesondere können mithilfe der Mietkaution auch die angefallenen Mietnebenkosten verrechnet werden. Wie hoch darf eine Mietkaution...
weiter lesenFrankfurt/Main (jur). Ein sich in einem Hof nackt sonnender Vermieter muss nicht immer ein Mietmangel sein. Ergibt sich durch das Sonnen im Adamskostüm keine „gezielt sittenwidrige Einwirkung“ auf das Grundstück, liegt keine „grob ungehörige Handlung“ vor, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Mittwoch, 26. April 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2 U 43/22). Nur weil das „ästhetische Empfinden“ eines Nachbarn gestört wird, werde die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt. Im Streitfall hatte der Kläger eine Büroetage im Frankfurter Westend vermietet. Der Vermieter nutzte das Gebäude auch selbst als Wohnung. Doch nach knapp einjähriger Mietzeit kam es zwischen Mieter und Vermieter zum Streit, bei dem wegen verschiedener Mietmängel die Miete...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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