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Anwalt Erbrecht WuppertalEs gibt viele gute Gründe, ein Testament zu errichten aber nur wenige Wege, dies formwirksam zu tun. Neben der Beurkundung durch einen Notar gibt es noch die Möglichkeit ein Testament handschriftlich niederzuschreiben. Doch wie ist die Lage, wenn die Handschrift so schlecht ist, dass man den Inhalt des Testaments nicht lesen und verstehen kann? Zu dieser Frage nahm das OLG Schleswig im Jahr 2015 Stellung. Der Entscheidung (OLG Schleswig, Beschluss vom 16. September 2015, Az.: 3 Wx 19/15) ein Fall zugrunde, in dem eine betagte Dame verstorben war. Gesetzliche Alleinerbin war ihre Tochter, die auch einen entsprechenden Erbschein beantragte. Es tauchte jedoch noch eine Pflegekraft auf, die angab testamentarische Erbin zu sein. Das stützte Sie auf ein Schreiben, dass sie von einer anderen Pflegekraft erhalten hatte....
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Besitzen Sie Immobilien, sei es eine oder mehrere Wohnungen oder Häuser? Sicherlich möchten Sie sicherstellen, dass diese Vermögenswerte reibungslos und ohne die Last der Erbschaftssteuer an Ihre Kinder, Ihren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin übertragen werden können. Bei Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnissen besteht immer das Risiko, dass staatliche Steuern ins Spiel kommen. Dies trifft nicht nur auf nationale Gegebenheiten zu, sondern betrifft auch Immobilien im Ausland, wo sowohl die deutsche als auch die ausländische Steuerbehörde ihre Ansprüche geltend machen können. Dabei handelt es sich um Erbschafts- oder Schenkungssteuer, eventuell ergänzt durch Einkommenssteuer, und natürlich spielen auch Doppelbesteuerungsabkommen eine bedeutende Rolle. Diese...
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Wenn die sogenannte „gesetzliche Erbfolge“ mehrere Personen zu Erben erklärt, sind sie in einer Erbengemeinschaft. Keiner der Mitglieder dieser Erbengemeinschaft darf über die Dinge aus dem Nachlass verfügen. Der Nachlass muss gemeinsam verwaltet werden, was alleine aufgrund von Örtlichkeiten und Kommunikationsschwierigkeiten oft nur schlecht möglich ist. Auch kommen oft gespannte Verhältnisse zwischen den einzelnen Mitgliedern der Erbengemeinschaft vor, sodass ein gemeinsames Vorgehen oft ungemein schwer, wenn nicht unmöglich ist. Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft Der § 2042 BGB definiert die Regeln, welche für die Auseinandersetzung einer Gemeinschaft Gültigkeit haben. Nach § 752 BGB ist der Nachlass zunächst in „Natur“ zu...
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