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Es gibt viele gute Gründe, ein Testament zu errichten aber nur wenige Wege, dies formwirksam zu tun. Neben der Beurkundung durch einen Notar gibt es noch die Möglichkeit ein Testament handschriftlich niederzuschreiben. Doch wie ist die Lage, wenn die Handschrift so schlecht ist, dass man den Inhalt des Testaments nicht lesen und verstehen kann? Zu dieser Frage nahm das OLG Schleswig im Jahr 2015 Stellung. Der Entscheidung (OLG Schleswig, Beschluss vom 16. September 2015, Az.: 3 Wx 19/15) ein Fall zugrunde, in dem eine betagte Dame verstorben war. Gesetzliche Alleinerbin war ihre Tochter, die auch einen entsprechenden Erbschein beantragte. Es tauchte jedoch noch eine Pflegekraft auf, die angab testamentarische Erbin zu sein. Das stützte Sie auf ein Schreiben, dass sie von einer anderen Pflegekraft erhalten hatte....
weiter lesenBesitzen Sie Immobilien, sei es eine oder mehrere Wohnungen oder Häuser? Sicherlich möchten Sie sicherstellen, dass diese Vermögenswerte reibungslos und ohne die Last der Erbschaftssteuer an Ihre Kinder, Ihren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin übertragen werden können. Bei Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnissen besteht immer das Risiko, dass staatliche Steuern ins Spiel kommen. Dies trifft nicht nur auf nationale Gegebenheiten zu, sondern betrifft auch Immobilien im Ausland, wo sowohl die deutsche als auch die ausländische Steuerbehörde ihre Ansprüche geltend machen können. Dabei handelt es sich um Erbschafts- oder Schenkungssteuer, eventuell ergänzt durch Einkommenssteuer, und natürlich spielen auch Doppelbesteuerungsabkommen eine bedeutende Rolle. Diese...
weiter lesenTestamentsvollstreckungen sorgen häufig für Konflikte zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker. Streit gibt es insbesondere bei Fragen zur Vergütung des Vollstreckers sowie bei der Abwicklung des Erbfalls. Bei einer Zuspitzung können Erben versuchen, die Entlassung des Testamentsvollstreckers zu veranlassen. Das hat jedoch nur Erfolg, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das Nachlassgericht entscheidet Zuständig für die Entlassung des Testamentsvollstreckers ist das Nachlassgericht. Dieses wird in der Regel dann tätig, wenn ein Erbe verlangt, dass der Vollstrecker abgesetzt wird. Es prüft dann, ob ein wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt. Was ein solcher wichtiger Grund sein kann, ist im Gesetz (& 2227 BGB) nicht ausdrücklich...
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